TLMV "kurzfristiges" Überschreiten der Temperatur - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelrecht (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=78) +--- Thema: TLMV "kurzfristiges" Überschreiten der Temperatur (/showthread.php?tid=3014) |
TLMV "kurzfristiges" Überschreiten der Temperatur - Albion - 16.02.2009 Guten Tag zusammen, wenn ich nicht selber Jurist wäre, könnte ich jetzt wieder einen beliebigen Vertreter dieses Berufsstandes erschlagen: <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- --> In der TLMV steht in § 2 Abs. 4 Nr. 2, dass von der grundsätzlich erforderlichen Temperatur von -18° "kurzfristige" Schwankungen von höchstens 3 Grad C beim Versand zulässig sind. Hat irgendjemand eine Ahnung, welcher Zeitraum noch als kurzfristig zu bezeichnen ist? 10 Minuten? 1 Stunde? 3 Stunden? Gibt es dazu irgendwelche Leitlinien, branchenbezogenen Empfehlungen, Richtlinen (zB Codex o.ä.)??? Vielen Dank für jede Auskunft und jede Anregung! - Michael Bäuml - 02.03.2009 Hallo Albion als kurzfristig sieht man hier die Zeit an, die zum Be- und Entladen der Ware benötigt wird. Ich denke dass es, sehr schwer wird, einen Juristen davon zu überzeugen, dass 1 Stunde hier als kurzfristig angesehen werden soll. Je kürzer von der vorgeschriebenen Temperatur abgewichen wird, desto besser. Aber du hast recht, ich habe mit den vielen unbestimmten Rechtsbegriffen: ...gegebenenfalls… eine angemessene… eine geeignete …… meine Probleme Viele Grüße Michael Bäuml |