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Küchengeschirr - Spülmaschine
#1
Hallo zusammen,
wie ist das: muß Küchengeschirr in der Spülmaschine gespült werden (wenn Ja, wo steht das geschrieben ???? )
Würde mich über Eure Hilfe SEHR freuen.
Gruß hermelin
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#2
Hallo !
Falls Du mit Küchengeschirr Töpfe, Pfannen, Bleche etc. meinst, mir ist nichts davon bekannt, daß es in der Spülmaschine gespült werden MUSS.
Hygienischer ist es allemal - vorausgesetzt, die Maschine ist dafür ausgelegt - alleine schon wegen der Tank- und Nachspültemperatur (ca. 60°C bzw. 85°C).
Gruß Frank
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#3
Hallo hermelin,

jeder Verpflegungsteilnehmer hat einen Anspruch darauf, dass Bedarfsgegenstände, (also auch Geschirr und Besteck) hygienisch ohne Beanstandungen sind. Die Oberflächen aller zu spülenden Bedarfgegenstände müssen also so beschaffen sein, das gesundheitliche Beeinträchtigungen der Verpflegungsteilnehmer ausgeschlossen sind . Das gilt grundsätzlich für jede Art der angebotenen Verpflegung, die mit und/oder auf Geschirr serviert wird.
Also beispielsweise für gastronomische Bereiche, Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, etc.

Das „gewerbliche Spülen“ von Bedarfsgegenständen ist die mir einzigst bekannteste Lösung, die dieses Ziel in jeder Hinsicht effizient lösen kann. Die Hygienekontrollen diesbezüglich sprechen für sich. Natürlich könnte man versuchen mit herkömmlichen Spülen (also mit Wasser im Becken und „ein Schuss“ Spülmittel) ein gleichwertiges Ziel zu erreichen, doch das wäre - selbst wenn man gleiches Ziel erreichen würde - für die angesprochenen Bereiche absolute Illusion (Wasserverbrauch, Zeitaufwand, Spülmittelverbrauch, Umweltbelastung) etc. Auch der Trocknungsvorgang mit Hand (also Handtuch) stelle ich mir nicht nur zeitaufwendig, sondern auch unhygienisch im Sinne der gesetzlichen Forderung vor.

Zugegeben, man sieht in der Praxis teilweise auch angelaufenes Geschirr, oder Wasserflecken auf dem Geschirr und manchmal auch Reste von angetrockneten Speiserückständen. In der Regel handelt es sich hierbei um Bedienerfehler.

Beispiel: Essenteilnehmer einer Großküche beschwerten sich über feuchtes Geschirr in der Geschirrentnahmestelle.

Grund: Das Küchenpersonal, welches erst nach Hause konnte, wenn der Spülvorgang beendet ist, hat die Bandlaufgeschwindigkeit erhöht, was zur Folge hatte, dass das Geschirr nicht richtig trocknen konnte.

Auch nicht auf die Maschine abgestimmte Reinigungszusätze können ursächlich für Fleckenbildung etc. sorgen. Es gibt also einige Gründe warum das Geschirr nicht so aus der Maschine kommt, wie es eigentlich sein sollte. Man sieht dann bei den Begehungen in der Nähe der Maschine Geschirrhandtücher, mit denen "nachgetrocknet" wird, was absolut untersagt ist, denn damit fängt die Verkeimung erst wieder an.

Trotz des Sparzwangs empfehle ich den Großküchen und sonstigen Einrichtungen immer einen Wartungsvertrag mit abzuschließen. Sicherlich kommt es immer darauf an, für welchen Bereich eine Anschaffung getätigt werden soll.



Viele Grüße

Jörg
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#4
Hallo Frank, hallo Druidelix
Danke für Eure Antwort.
Mit Küchengeschirr meine ich vor allem Chromanganschüssel, Eimer, Schöpfer, Schneidbretter usw.
Ich war der Meinung, daß alles "durch" die Spülmaschine muß, u.a. weil das abtrocknen "von Hand mit Tüchern" nicht zulässig ist. Ich weiß aber keinen Gesetzestext, der dies fordert. Gibt es einen Gesetzestext dazu ???
Gruß hermelin
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#5
Hallo Hermelin,

einen Gesetzestext wird es dazu nicht geben; wenn überhaupt irgendwo eine Empfehlung oder so. Für ein Gesetz ist es ein zu "kleiner" Aspekt.

Ich würde es am ehesten der GHP (Gute-Hygiene-Praxis) zuordnen, also das was Druidelix schon beschrieb.

Gruß
Saftschubse
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#6
Hallo,
beschäftige mich gerade mit einem ähnlichen Thema, wobei es bei mir um Geschirr geht (die Notwendigkeit des maschinellen Geschirrspülens soll hier mit Gesetztestexten bekräftigt werden).

Ich habe nun den Absatz in der 852/2004 gefunden, daß "Gegenstände[...] mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, gründlich gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden müssen. die Reinigung und die Desinfektion muß so häuftig erfolgen, dass kein Kontaminationsrisiko besteht."

Mit ein bisschen fachlicher Kommentierung sollte das Kritiker überzeugen, oder?

Gruß von
der HWL
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#7
Nötigenfalls könnte man sich noch auf Din Normen beufen, da diese ja den Stand der Technik wiederspiegeln.
Es gibt eine Norm über gewerbliches Geschirrspülen, wie ja bekannt ist, dürfen die Normen aber nur vom Beuth Verlag veröffentlicht werden.
Wenn noch weitere Fragen zu diesem Thema sind, einfach ein PN senden.

Gruß
Michael
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