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Reinigungsmittel & Lebensmittel Lager und Transport
#1
Hi,

ich

bin auf der Suche nach Regeln, Vorschriften und ähnlichem die sich mit der gemeinsamen

Lagerung und dem Transport von Lebensmittel und Reinigungsmittel befassen. Wer kann mir

helfen?

Gruß Ariane
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#2
Hallo Ariane,



Lebensmittel dürfen nicht der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt

werden. Nach der Lebensmittelhygieneverordnung "alter Art" wurde diese nachteilige

Beeinflussung mit Staub, Schmutz, Schimmel, Ungeziefer, Fremdgerüche, Rückstände von

Schädlingsbekämpfungsmitteln oder Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bezeichnet.



Im Entwurf der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen

Lebensmittelhygienerechts, welcher noch nicht in Kraft ist, ist unter §2

Begriffsbestimmungen die nachteilige Beinflussung etwas anders definiert. Ob diese

Begriffsbestimmung der nachteiligen Beeinflussung jedoch in der Endfassung bleibt, ist

abzuwartem, es gab diesbezüglich kontroverse Diskussionen. Dazu mehr findest Du in diesem

Forum unter:

[url=http://www.fklmh.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=513&sid=f7ef73

f48a4a84528f341766ccbd5dfb]Sonderforum Durchführungsbestimmungen

Lebensmittelhygienerecht[/url]

In der EU Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene

steht im Anhang II Kapitel I Nr. 10:

"Reinigungs- und Desinfektionsmittel dürfen

nicht in Bereichen gelagert werden, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Das

Kapitel IV der gleichen Verordnung gilt für alle Beförderungen:

aber bevor ich jetzt

das ganze Kapitel abschreibe lies bitte einfach selber nach:


[url=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_139/l_13920040430de00010054.p

df]852/2004[/url]

Dazu muss man aber sagen, dass es immer darauf ankommt, was Du

transportieren möchtes. In welchem Umfang an wen usw. Das ist nicht unerheblich. Es gibt da

noch weitere Verordnungen die Du evtl zu beachten hast.

Wenn Du individuelle Infos

benötigst, dann mich bitte anmailen und die Eckdaten mit angeben.

Gruß



Drui

<!-- e --><a href="mailtoBig Grinruidelix@web.de">Druidelix@web.de</a><!-- e -->
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#3
Danke Drui,

die von Dir genanten VO's kenne ich ja auch.

<!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->
Ich dachte ehr an Gefahrstoff-VO, Gefahrgut-VO, Wasserhaushaltsgesetzt,

Mindermengeregelung und Regelungen aus dem ADR. Hat vielleicht jemand den ADR und kann für

mich die Informationen nach UN1993 heraussuchen?

Übrigens: Ziel ist natürlich die

Lagerung und den Transport als rechtens richtig durchzubekommen. Selbstverständlich unter

Einhaltungen der notwendigen Sorgfalt.


Gruß Ariane
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#4
UN 1993: entzündbarer

flüssiger Stoff, N.A.G
Gruß Andrea
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