Reinigungsmittel & Lebensmittel Lager und Transport - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Bistro (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=66) +--- Forum: Off-Topic (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=80) +--- Thema: Reinigungsmittel & Lebensmittel Lager und Transport (/showthread.php?tid=2688) |
Reinigungsmittel & Lebensmittel Lager und Transport - Ariane - 13.02.2007 Hi, ich bin auf der Suche nach Regeln, Vorschriften und ähnlichem die sich mit der gemeinsamen Lagerung und dem Transport von Lebensmittel und Reinigungsmittel befassen. Wer kann mir helfen? Gruß Ariane - Druidelix - 14.02.2007 Hallo Ariane, Lebensmittel dürfen nicht der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt werden. Nach der Lebensmittelhygieneverordnung "alter Art" wurde diese nachteilige Beeinflussung mit Staub, Schmutz, Schimmel, Ungeziefer, Fremdgerüche, Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln oder Reinigungs- und Desinfektionsmitteln bezeichnet. Im Entwurf der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts, welcher noch nicht in Kraft ist, ist unter §2 Begriffsbestimmungen die nachteilige Beinflussung etwas anders definiert. Ob diese Begriffsbestimmung der nachteiligen Beeinflussung jedoch in der Endfassung bleibt, ist abzuwartem, es gab diesbezüglich kontroverse Diskussionen. Dazu mehr findest Du in diesem Forum unter: [url=http://www.fklmh.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=513&sid=f7ef73 f48a4a84528f341766ccbd5dfb]Sonderforum Durchführungsbestimmungen Lebensmittelhygienerecht[/url] In der EU Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene steht im Anhang II Kapitel I Nr. 10: "Reinigungs- und Desinfektionsmittel dürfen nicht in Bereichen gelagert werden, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird. Das Kapitel IV der gleichen Verordnung gilt für alle Beförderungen: aber bevor ich jetzt das ganze Kapitel abschreibe lies bitte einfach selber nach: [url=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_139/l_13920040430de00010054.p df]852/2004[/url] Dazu muss man aber sagen, dass es immer darauf ankommt, was Du transportieren möchtes. In welchem Umfang an wen usw. Das ist nicht unerheblich. Es gibt da noch weitere Verordnungen die Du evtl zu beachten hast. Wenn Du individuelle Infos benötigst, dann mich bitte anmailen und die Eckdaten mit angeben. Gruß Drui <!-- e --><a href="mailtoruidelix@web.de">Druidelix@web.de</a><!-- e --> - Ariane - 14.02.2007 Danke Drui, die von Dir genanten VO's kenne ich ja auch. <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Ich dachte ehr an Gefahrstoff-VO, Gefahrgut-VO, Wasserhaushaltsgesetzt, Mindermengeregelung und Regelungen aus dem ADR. Hat vielleicht jemand den ADR und kann für mich die Informationen nach UN1993 heraussuchen? Übrigens: Ziel ist natürlich die Lagerung und den Transport als rechtens richtig durchzubekommen. Selbstverständlich unter Einhaltungen der notwendigen Sorgfalt. Gruß Ariane - Andrea - 20.02.2007 UN 1993: entzündbarer flüssiger Stoff, N.A.G Gruß Andrea |