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Kennzeichnung von Industrieprodukten
#1
Guten Morgen,
stimmt es, dass

Produkte, die an die weiterverarbeitende Industrie geliefert werden (z.B. in Kannen, Eimern,

Fässern), genauso gekennzeichnet werden müssen, wie Produkte, die direkt an den

Endverbraucher gehen?
Gibt es hier gesetzlich eigentlich einen Unterschied??? <!-- sIcon_question --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt="Icon_question" title="Confused" /><!-- sIcon_question -->



Also, Verkehrsbezeichnung, MHD (oder reicht eine Loskennzeichnung?),

Zutatenliste...
Es geht darum, ob es reicht, dass die Angaben alle auf den

Begleitpapieren stehen (z.B. Spezifikation) oder muss alles auf dem Etikett drauf

stehen?

Danke für Eure Hilfe!

Gruß,
Steffi
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#2
Hallo

Steffi!

Was genau meinst Du mit "weiterverarbeitender Industrie"?? Nach LMKV §1 (1)

sind Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sowie

Gewerbetreibende, soweit sie Lebensmittel zum verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte

beziehen
, dem Endverbraucher gleichzusetzen.

Ansonsten tappe ich

gerade selber noch im Dunkeln, zumindest habe ich keine VO, kein Gesetz oder sonstiges

Aussagekräftiges parat - muss weiter suchen!

Wenn ich an unsere Lieferanten denke:

Verkehrsbezeichnung, Charge, MHD, Menge, Hersteller.
Einige schreiben noch

Produktionsdatum, Lagerbedingung (könnte ggf. auch Pflicht sein!), Zutaten drauf.

Wie

gesagt, noch keine Quelle!

Gruß
Saftschubse
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#3
aus

Erfahrung würde ich sagen nein.

Hersteller, Bezeichnung und MHD (Batch) sowie Gewicht

sind eigentlich immer drauf.
Braucht man ja auch für die

Rückverfolgbarkeit.

darüber hinausgehend, findet man selten etwas vielleicht den

Hinweis: siehe Spezifikation

zumindest ist das bei unseren Panaden, Gewürzen,

Zusatzstoffen etc. so.

Anton
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#4
Hallo

Ausschlaggebens für die Deklaration ist unter anderem die Form der Verpackung.

Handelt es sich um sein so genante Fertigverpackung muss nach LMKV gekennzeichent werden.

Wird ausschließlicht an wiederverarbeiter (aussnahmen sind oben genannt) geliefert reich

auch die Weitergabe bestimmte Daten über Lieferpaiere.

Gruß Ariane
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#5
Hallo!

Die Waren die zwischen zwei

EU-Industriebetrieben gehandelt werden, müssen nicht so ausgezeichnet werden als wenn Sie

zum Verbraucher oder LEH gehen. FOlgendes sollte dort auf jeden FAll stehen: MHD stehen. Ist

vom Produktabhängig. Ist einfacher zu klären, wenn Du sagst um welches Produkt es sich

handelt.
Zutatenliste kann man je nach Kunde auf den Begleitpapieren schreiben oder auf

einer Palette auf jeder Seite ein Etikett kleben. Nur dann so, wenn der belieferte Betrieb

diese Ware dann weiter kennzeichnet oder für seine Produktion benötigt. Vieles ist aber vom

Kunden zu Kunden unterschiedlich.


Gruss Sylvia
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#6
Bei der ganzen Problematik ging es um eine Beanstandung der Lebensmittelüberwachung.
Wir hatten einen Zuckersirup im 13 kg Eimer an eine Bäckerei verkauft, die den Sirup zum Brotbacken verwendet. Die Lebensmittelüberwachung hat diesen Eimer bei dem Bäcker im Lager gefunden und beanstandet, dass neben der Verkehrsbezeichnung und der Losnummer keine Zutatenliste und kein MHD etc. drauf standen...

Wir haben aber mittlerweile das Ordnungswidrigkeitsverfahren abweisen können.
Aufgrund folgenden Satzes (sinngemäß in der LMKV):
Ausgenommen von der Verordnung / der Kennzeichnung sind solche Produkte, die nicht oder noch nicht dazu bestimmt sind, an den Verbraucher abgegeben zu werden. Dazu gehören Erzeugnisse, die noch verarbeitet werden sollen.

Außerdem war sehr hilfreich zu wissen, wie der Endverbraucher an sich definiert ist:
Endverbraucher sind die letzten Verbraucher eines Lebensmittels, der das Lebensmittel nicht im Rahmen der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmens verwendet. (Eine Bäckerei ist auf jeden Fall ein Lebensmittelunternehmen)

Dies nur zu Eurer Info! <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

Gruß,
Steffi
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#7
Hört sich jetzt blöde an, wenn ich sage, dieses Argument hätte ich auch gebracht, habe aber Deinen Beitrag seinerzeit überlesen. Sorry.

Gruß
Drui
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