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Kennzeichnung von Industrieprodukten - Steffi - 19.01.2007 Guten Morgen, stimmt es, dass Produkte, die an die weiterverarbeitende Industrie geliefert werden (z.B. in Kannen, Eimern, Fässern), genauso gekennzeichnet werden müssen, wie Produkte, die direkt an den Endverbraucher gehen? Gibt es hier gesetzlich eigentlich einen Unterschied??? <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt="" title="Confused" /><!-- s --> Also, Verkehrsbezeichnung, MHD (oder reicht eine Loskennzeichnung?), Zutatenliste... Es geht darum, ob es reicht, dass die Angaben alle auf den Begleitpapieren stehen (z.B. Spezifikation) oder muss alles auf dem Etikett drauf stehen? Danke für Eure Hilfe! Gruß, Steffi - Saftschubse - 19.01.2007 Hallo Steffi! Was genau meinst Du mit "weiterverarbeitender Industrie"?? Nach LMKV §1 (1) sind Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sowie Gewerbetreibende, soweit sie Lebensmittel zum verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte beziehen, dem Endverbraucher gleichzusetzen. Ansonsten tappe ich gerade selber noch im Dunkeln, zumindest habe ich keine VO, kein Gesetz oder sonstiges Aussagekräftiges parat - muss weiter suchen! Wenn ich an unsere Lieferanten denke: Verkehrsbezeichnung, Charge, MHD, Menge, Hersteller. Einige schreiben noch Produktionsdatum, Lagerbedingung (könnte ggf. auch Pflicht sein!), Zutaten drauf. Wie gesagt, noch keine Quelle! Gruß Saftschubse - Anton - 19.01.2007 aus Erfahrung würde ich sagen nein. Hersteller, Bezeichnung und MHD (Batch) sowie Gewicht sind eigentlich immer drauf. Braucht man ja auch für die Rückverfolgbarkeit. darüber hinausgehend, findet man selten etwas vielleicht den Hinweis: siehe Spezifikation zumindest ist das bei unseren Panaden, Gewürzen, Zusatzstoffen etc. so. Anton - Ariane - 22.01.2007 Hallo Ausschlaggebens für die Deklaration ist unter anderem die Form der Verpackung. Handelt es sich um sein so genante Fertigverpackung muss nach LMKV gekennzeichent werden. Wird ausschließlicht an wiederverarbeiter (aussnahmen sind oben genannt) geliefert reich auch die Weitergabe bestimmte Daten über Lieferpaiere. Gruß Ariane - Sylvia - 24.02.2007 Hallo! Die Waren die zwischen zwei EU-Industriebetrieben gehandelt werden, müssen nicht so ausgezeichnet werden als wenn Sie zum Verbraucher oder LEH gehen. FOlgendes sollte dort auf jeden FAll stehen: MHD stehen. Ist vom Produktabhängig. Ist einfacher zu klären, wenn Du sagst um welches Produkt es sich handelt. Zutatenliste kann man je nach Kunde auf den Begleitpapieren schreiben oder auf einer Palette auf jeder Seite ein Etikett kleben. Nur dann so, wenn der belieferte Betrieb diese Ware dann weiter kennzeichnet oder für seine Produktion benötigt. Vieles ist aber vom Kunden zu Kunden unterschiedlich. Gruss Sylvia - Steffi - 03.04.2007 Bei der ganzen Problematik ging es um eine Beanstandung der Lebensmittelüberwachung. Wir hatten einen Zuckersirup im 13 kg Eimer an eine Bäckerei verkauft, die den Sirup zum Brotbacken verwendet. Die Lebensmittelüberwachung hat diesen Eimer bei dem Bäcker im Lager gefunden und beanstandet, dass neben der Verkehrsbezeichnung und der Losnummer keine Zutatenliste und kein MHD etc. drauf standen... Wir haben aber mittlerweile das Ordnungswidrigkeitsverfahren abweisen können. Aufgrund folgenden Satzes (sinngemäß in der LMKV): Ausgenommen von der Verordnung / der Kennzeichnung sind solche Produkte, die nicht oder noch nicht dazu bestimmt sind, an den Verbraucher abgegeben zu werden. Dazu gehören Erzeugnisse, die noch verarbeitet werden sollen. Außerdem war sehr hilfreich zu wissen, wie der Endverbraucher an sich definiert ist: Endverbraucher sind die letzten Verbraucher eines Lebensmittels, der das Lebensmittel nicht im Rahmen der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmens verwendet. (Eine Bäckerei ist auf jeden Fall ein Lebensmittelunternehmen) Dies nur zu Eurer Info! <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Gruß, Steffi - Druidelix - 03.04.2007 Hört sich jetzt blöde an, wenn ich sage, dieses Argument hätte ich auch gebracht, habe aber Deinen Beitrag seinerzeit überlesen. Sorry. Gruß Drui |