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Aufkleber auf TK-Ware
#1
Hallo

zusammen,
möchte gerne mal eure Meinung hören und zwar produzieren wir ja u.a.

TK-Produkte. Es kommt gelegentlich vor, dass frisch produzierte Ware sofort ausgeliefert

werden muß, damit wir lieferfähig bleiben. Dann sind die Produkte jedoch noch nicht ganz

durchgefroren und kommen beim Kunden sofort in den Tiefkühler. Der Gefrierprozeß wird also

die ganze zeit nicht unterbrochen. Um den Kunden dafür allerding zu sensiblilisieren möchte

ich gerne einen Aufkleber o.ä. auf den Karton kleben, dass er nicht denkt, die Kühlkette

wurde unterbrochen und die Ware wäre angetaut. z.B: Ware frisch gekocht, nur nocht nicht

tiefgefroren.
Was meint ihr dazu?
Gruß Andrea
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#2
Hallo Andrea!

Hast Du schon vonanderer Stelle was gehört??


Ich persönlich

halte nichts davon, nicht durchgefrorene Ware weiterzugeben. Selbst wenn der Kunde die Ware

direkt weiter tiefkühlt, wer garantiert dir, dass die Temperatur tief genug liegt??
Ihr

habt doch sicherlich schöne Froster mit Gebläse und extra tiefen Temperaturen?? Da gefriert

das Gut schneller und Ihr lauft nicht Gefahr, dass der noch nicht gefrorene Teil Schaden

nimmt, sei es in Form von Gefrierbrand, Texturveränderungen oder Mibi-Wachstum.

Und

die TMLV schreibt auch in §1, Absatz (1) Satz 1: ...dass die Temperatur des Lebensmittels an

allen seinen Punkten mindesten minus 18 °Celsius beträgt..."
Laut §3 dürfen LM auch nur

als "tiefgekühlt" o.ä. gekennzeichnet in den Verkehr gebracht werden, wenn sie dem bereits

genannten § und dem §2 ser TLMV genügen.

Gruß
Saftschubse
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#3
Zitat:Es kommt gelegentlich vor, dass frisch produzierte Ware

sofort ausgeliefert werden muß, damit wir lieferfähig bleiben.




Verstehe ich nicht so richtig. Wenn die Ware sofort ausgeliefert werden muss, dann

doch in erster Linie auch deshalb, weil sie zum sofortigem Verbracuh benötigt wird, oder ?

Denn sonst hätte der Kunde doch noch Zeit. Warum dann Tiefgefrieren ? Oder stehe ich auf dem

Schlauch ?


Drui
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#4
Hi Jörg,

genau den selben Gedanken hatte ich

auch.


@Andrea
kann die Ware nicht als Frischware ausgeliefert werden?




Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#5
Ich hab das so verstanden,

dass der Kunde TK-Ware bestellt und bevorratet, manchmal aber so knapp produziert wird, dass

man entweder nicht lieferfähig ist oder eben Frisch-Ware statt TK ausliefern müsste.
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#6
Wenn ihr die

Ware als TK rausschickt, muss sie -18°C haben - alles andere ist zumindest rechtlich nicht

in Ordnung.

Vielleicht sollte ihr die Ware nicht als tiefgefroren deklarieren,

sondern als gefroren.
Das ist ein kleiner Unterschied - gefroren heißt

-12°C.

Ansonsten müsst ihr den Produktionsprozess einfach so planen, dass die -18°C

sichergestellt sind.

Anton
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#7
Hi,

>

- gefroren heißt -12°

wo steht das ? Hast Du zufällig den Verweis auf den

enstprechenden Gesetzestext parat ?

thx
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#8
Also bei der Begriffsbestimmung "Behandeln" im LFGB unterscheidet

man schon zwischen Gefrieren und Tiefgefrieren.

ich hab mal bisschen gegoogelt und

paar Hinweise in den Anlagn zur FlHV und GFlHV gefunden - allerdings nichts so richtig

handfestes.

GFlHV Anlage 3 (zu den §§ 9, 10 und 14)
7.3. Bei gefrorenem

Geflügelfleisch muss eine Innentemperatur von mindestens - 12 Grad C erreicht werden, die

bei der anschließenden Lagerung gehalten werden muss.

FlHV Anlage 2a (zu den §§ 10a

bis 10c und 11c)
8.3 Bei gefrorenem Fleisch muss eine Innentemperatur von mindestens - 12

Grad C erreicht werden; gefrorenes Fleisch muss anschließend bei mindestens dieser

Temperatur gelagert werden.

Anton
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#9
Hi

Anton,


Danke! <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#10
Danke erstmal für die Hinweise.
Lieferfähig beliben heißt bei uns,

dass wir in ganz Deutschland ausliefern und jenden Standort nur einmal pro Woche. Sollte ein

Produkt nicht áuf Lager sein, kann es sein, dass ein Kunde erst eine Woche später wieder

sein Produkt erhält. Aber ihr habt recht mit euren bemerkungen, dass erst alles bei -18 Grad

durchgefroren sein muß, bevor ich es ausliefere.
Gruß andrea
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