Aufkleber auf TK-Ware - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Bistro (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=66) +--- Forum: Off-Topic (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=80) +--- Thema: Aufkleber auf TK-Ware (/showthread.php?tid=2657) |
Aufkleber auf TK-Ware - Andrea - 10.01.2007 Hallo zusammen, möchte gerne mal eure Meinung hören und zwar produzieren wir ja u.a. TK-Produkte. Es kommt gelegentlich vor, dass frisch produzierte Ware sofort ausgeliefert werden muß, damit wir lieferfähig bleiben. Dann sind die Produkte jedoch noch nicht ganz durchgefroren und kommen beim Kunden sofort in den Tiefkühler. Der Gefrierprozeß wird also die ganze zeit nicht unterbrochen. Um den Kunden dafür allerding zu sensiblilisieren möchte ich gerne einen Aufkleber o.ä. auf den Karton kleben, dass er nicht denkt, die Kühlkette wurde unterbrochen und die Ware wäre angetaut. z.B: Ware frisch gekocht, nur nocht nicht tiefgefroren. Was meint ihr dazu? Gruß Andrea - Saftschubse - 15.01.2007 Hallo Andrea! Hast Du schon vonanderer Stelle was gehört?? Ich persönlich halte nichts davon, nicht durchgefrorene Ware weiterzugeben. Selbst wenn der Kunde die Ware direkt weiter tiefkühlt, wer garantiert dir, dass die Temperatur tief genug liegt?? Ihr habt doch sicherlich schöne Froster mit Gebläse und extra tiefen Temperaturen?? Da gefriert das Gut schneller und Ihr lauft nicht Gefahr, dass der noch nicht gefrorene Teil Schaden nimmt, sei es in Form von Gefrierbrand, Texturveränderungen oder Mibi-Wachstum. Und die TMLV schreibt auch in §1, Absatz (1) Satz 1: ...dass die Temperatur des Lebensmittels an allen seinen Punkten mindesten minus 18 °Celsius beträgt..." Laut §3 dürfen LM auch nur als "tiefgekühlt" o.ä. gekennzeichnet in den Verkehr gebracht werden, wenn sie dem bereits genannten § und dem §2 ser TLMV genügen. Gruß Saftschubse - Druidelix - 15.01.2007 Zitat:Es kommt gelegentlich vor, dass frisch produzierte Ware Verstehe ich nicht so richtig. Wenn die Ware sofort ausgeliefert werden muss, dann doch in erster Linie auch deshalb, weil sie zum sofortigem Verbracuh benötigt wird, oder ? Denn sonst hätte der Kunde doch noch Zeit. Warum dann Tiefgefrieren ? Oder stehe ich auf dem Schlauch ? Drui - Kyylshrunk - 16.01.2007 Hi Jörg, genau den selben Gedanken hatte ich auch. @Andrea kann die Ware nicht als Frischware ausgeliefert werden? Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> - Saftschubse - 16.01.2007 Ich hab das so verstanden, dass der Kunde TK-Ware bestellt und bevorratet, manchmal aber so knapp produziert wird, dass man entweder nicht lieferfähig ist oder eben Frisch-Ware statt TK ausliefern müsste. - Anton - 19.01.2007 Wenn ihr die Ware als TK rausschickt, muss sie -18°C haben - alles andere ist zumindest rechtlich nicht in Ordnung. Vielleicht sollte ihr die Ware nicht als tiefgefroren deklarieren, sondern als gefroren. Das ist ein kleiner Unterschied - gefroren heißt -12°C. Ansonsten müsst ihr den Produktionsprozess einfach so planen, dass die -18°C sichergestellt sind. Anton - Kyylshrunk - 20.01.2007 Hi, > - gefroren heißt -12° wo steht das ? Hast Du zufällig den Verweis auf den enstprechenden Gesetzestext parat ? thx Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> - Anton - 21.01.2007 Also bei der Begriffsbestimmung "Behandeln" im LFGB unterscheidet man schon zwischen Gefrieren und Tiefgefrieren. ich hab mal bisschen gegoogelt und paar Hinweise in den Anlagn zur FlHV und GFlHV gefunden - allerdings nichts so richtig handfestes. GFlHV Anlage 3 (zu den §§ 9, 10 und 14) 7.3. Bei gefrorenem Geflügelfleisch muss eine Innentemperatur von mindestens - 12 Grad C erreicht werden, die bei der anschließenden Lagerung gehalten werden muss. FlHV Anlage 2a (zu den §§ 10a bis 10c und 11c) 8.3 Bei gefrorenem Fleisch muss eine Innentemperatur von mindestens - 12 Grad C erreicht werden; gefrorenes Fleisch muss anschließend bei mindestens dieser Temperatur gelagert werden. Anton - Kyylshrunk - 22.01.2007 Hi Anton, Danke! <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> - Andrea - 23.01.2007 Danke erstmal für die Hinweise. Lieferfähig beliben heißt bei uns, dass wir in ganz Deutschland ausliefern und jenden Standort nur einmal pro Woche. Sollte ein Produkt nicht áuf Lager sein, kann es sein, dass ein Kunde erst eine Woche später wieder sein Produkt erhält. Aber ihr habt recht mit euren bemerkungen, dass erst alles bei -18 Grad durchgefroren sein muß, bevor ich es ausliefere. Gruß andrea |