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Haftung für Verbrauch von LM im Partyservice
#1
Hallo zusammen,

wir befassen uns hier gerade verstärkt mit dem Thema,

wie sich die Haftung bei Lebensmitteln darstellt, die als Partyservice ausgeliefert werden.

Wir können ja schließlich nicht beeinflussen, wie ein Kunde seine Mousse au Chocolat lagert,

wenn sein fest zu Ende ist. Gesetzt den Fall die Mousse ist am nächsten Tag nicht mehr gut,

der Kunde bemerkt dies aber nicht, isst sie und hat ggf. ne Salmonellose. Wie kann ich mich

- mal abgesehen von einer Rückstellprobe - davor schützen, dass der Kunde mich haftbar

macht?

Genügt es einen allgemeinen Satz in die AGBs aufzunehmen, z.B. dass für die

hygienische Herstellung etc. bis zur Auslieferung gehaftet wird, und diese abzeichnen zu

lassen? Oder habt ihr andere Ideen? Oder ist man vielleicht gar nicht haftbar?

Bin

gespannt auf eure Antworten!

Cat
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#2
Hallo

Catering,

deine Aufgabe ist es, einwandfreie Lebensmittel abzuliefern und das

garantierst du ja auch. Wie der Kunde dann mit den Lebensmitteln umgeht entzieht sich deiner

Kenntnis. Du kannst nicht wissen, wann die Musse au chocolat verzehrt wird, direkt – oder

erst am nächsten Tag. Somit hat der Kunde die negative Beeinflussung des Lebensmittels

selbst zu verantworten. Was ich dir jedoch empfehlen würde, währe die Genusstauglichkeit in

die AGB´s aufzunehmen. Will heißen:

….. wir garantieren für die Qualität und

Genusstauglichkeit unserer Waren, weisen aber darauf hin, dass es sich hierbei um

kühlbedürftige Lebensmittel handelt, welche in Büffetform dargeboten zum sofortigen Verzehr

bestimmt sind. Für Speisen, die ungekühlt, länger als 1 Stunde nach Buffetaufbau verzehrt

werden können wir leider keine Gewährleistung übernehmen. Dies bezieht sich schwerpunktmäßig

auf leichtverderbliche Ware wie z.B Eierspeisen, halbrohes Fleisch, Fisch etc.

……

Ist nur ein Vorschlag, der sicherlich noch verbessert werden

kann.

Gruß
Michael
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#3
Hallo Catering,

die

Aufnahme der Hinweise in die AGBs halte ich für sehr sinnvoll.
Da diese aber meist nicht

gelesen oder nur überflogen werden, sollte vielleicht zu den entsprechenden Speisen noch ein

"Produktblatt" erstellt werden, auf denen die entsprechedne Hinweise deutlich hervorgehoben

sind.
Es fragt sich hierbei nur, inwieweit der Aufwand gegenüber dem Bedürfnis der

Absicherung gerechtfertigt ist, bzw. ob er überhaupt praktikabel ist.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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#4
Ist das wirklich nötig ? Die Produkthaftung regelt doch die

Gesetzlichkeiten oder ? Ich denke nicht das wir alles immer dokumentieren müssen. Haben doch

schon genug Schreibkram oder ?

airballoon
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#5
Hallo airballoon,

Was

meinst Du mit
Code:
Die Produkthaftung regelt doch die

Gesetzlichkeiten
? Natürlich ist derjenige haftbar zu machen, der

verdorbene Speisen angeboten hat, aber hier ist die Frage nach dem Verursacher der

verdorbenen Speise gestellt.
Einmal kann das der Caterer sein, der bereits verdorbene

Ware anliefert (hoffentlich nicht <!-- s:evil: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_evil.gif" alt=":evil:" title="Evil or Very Mad" /><!-- s:evil: --> ), dann kann es aber auch der Gastgeber sein, der

die einwandfrei gelieferte Ware, aus welchen Gründen auch immer, hat verderben lassen (oder

besser, sie ist bei ihm verdorben).
Wenn der Caterer, ähnlich wie ein Hersteller von

Reinigungsmittel, ein Produktblatt herausgibt, auf dem Handlungsanweisungen stehen, kann er

so der Unwissenheit des Gastgebers vorbeugen und ist im Schadensfall besser abgesichert.

Dieses Produktblatt muss es ja nicht für jede Büffettkomponente geben

(
Code:
Haben doch schon genug Schreibkram oder ?
), sondern

reicht für die entsprechende Produktgruppe ja aus.
Man kann das auch als Service am

Kunden auslegen, oder von der anderen Seite auch als Gängelung <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes -->


P.S. An

Caterer: in welchem Postleitzahlengebiet bist du tätig, ich brauch nämlich noch jemanden für

unsere Erstkommunion nächstes Jahr <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink -->
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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#6
@ cnn, es ist ja

richtig was Du schreibst, aber dann bekommen wir Zustände wie in den USA. So mit

Aufschriften wie. Dieser Kaffee ist heiß, vorsicht sie könnten sich verbrennen, oder

vielleicht künftig auf Keksen der Hinweis, dieser Keks enthält Zimt, der gefährlich sein

könnte. Ich weiß nicht, kommen wir dann bald dorthin, dass wir einen Keks in einem großen

Karton verpacken müssen, nur damit die Warnhinweise auch alle drauf gehen <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> .



airballoon
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#7
Na, ich hoffe doch, dass die

Kartons nicht zu einer "Mogelpackung" werden. <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->
Die Zustände in den USA sind meines

Erachtens auf die hohen, von den Gerichten zugesprochenen Schadensersatzklagen,

zurückzuführen. Unsere Deutschen Gerichte sind da zum Glück wesentlich realistischer.
Ich

hoffe auch nicht, dass wir hier die Zustände der USA übernehmen <!-- s:x --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_mad.gif" alt=":x" title="Mad" /><!-- s:x --> , trotzdem halte ich

meine Ausführungen nicht für ganz so abwägig.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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