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Haftung für Verbrauch von LM im Partyservice - Catering - 08.12.2006 Hallo zusammen, wir befassen uns hier gerade verstärkt mit dem Thema, wie sich die Haftung bei Lebensmitteln darstellt, die als Partyservice ausgeliefert werden. Wir können ja schließlich nicht beeinflussen, wie ein Kunde seine Mousse au Chocolat lagert, wenn sein fest zu Ende ist. Gesetzt den Fall die Mousse ist am nächsten Tag nicht mehr gut, der Kunde bemerkt dies aber nicht, isst sie und hat ggf. ne Salmonellose. Wie kann ich mich - mal abgesehen von einer Rückstellprobe - davor schützen, dass der Kunde mich haftbar macht? Genügt es einen allgemeinen Satz in die AGBs aufzunehmen, z.B. dass für die hygienische Herstellung etc. bis zur Auslieferung gehaftet wird, und diese abzeichnen zu lassen? Oder habt ihr andere Ideen? Oder ist man vielleicht gar nicht haftbar? Bin gespannt auf eure Antworten! Cat - Michael Bäuml - 08.12.2006 Hallo Catering, deine Aufgabe ist es, einwandfreie Lebensmittel abzuliefern und das garantierst du ja auch. Wie der Kunde dann mit den Lebensmitteln umgeht entzieht sich deiner Kenntnis. Du kannst nicht wissen, wann die Musse au chocolat verzehrt wird, direkt – oder erst am nächsten Tag. Somit hat der Kunde die negative Beeinflussung des Lebensmittels selbst zu verantworten. Was ich dir jedoch empfehlen würde, währe die Genusstauglichkeit in die AGB´s aufzunehmen. Will heißen: ….. wir garantieren für die Qualität und Genusstauglichkeit unserer Waren, weisen aber darauf hin, dass es sich hierbei um kühlbedürftige Lebensmittel handelt, welche in Büffetform dargeboten zum sofortigen Verzehr bestimmt sind. Für Speisen, die ungekühlt, länger als 1 Stunde nach Buffetaufbau verzehrt werden können wir leider keine Gewährleistung übernehmen. Dies bezieht sich schwerpunktmäßig auf leichtverderbliche Ware wie z.B Eierspeisen, halbrohes Fleisch, Fisch etc. …… Ist nur ein Vorschlag, der sicherlich noch verbessert werden kann. Gruß Michael - cnn - 09.12.2006 Hallo Catering, die Aufnahme der Hinweise in die AGBs halte ich für sehr sinnvoll. Da diese aber meist nicht gelesen oder nur überflogen werden, sollte vielleicht zu den entsprechenden Speisen noch ein "Produktblatt" erstellt werden, auf denen die entsprechedne Hinweise deutlich hervorgehoben sind. Es fragt sich hierbei nur, inwieweit der Aufwand gegenüber dem Bedürfnis der Absicherung gerechtfertigt ist, bzw. ob er überhaupt praktikabel ist. - airballoon - 14.12.2006 Ist das wirklich nötig ? Die Produkthaftung regelt doch die Gesetzlichkeiten oder ? Ich denke nicht das wir alles immer dokumentieren müssen. Haben doch schon genug Schreibkram oder ? airballoon - cnn - 14.12.2006 Hallo airballoon, Was meinst Du mit Code: Die Produkthaftung regelt doch die verdorbene Speisen angeboten hat, aber hier ist die Frage nach dem Verursacher der verdorbenen Speise gestellt. Einmal kann das der Caterer sein, der bereits verdorbene Ware anliefert (hoffentlich nicht <!-- s:evil: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_evil.gif" alt=":evil:" title="Evil or Very Mad" /><!-- s:evil: --> ), dann kann es aber auch der Gastgeber sein, der die einwandfrei gelieferte Ware, aus welchen Gründen auch immer, hat verderben lassen (oder besser, sie ist bei ihm verdorben). Wenn der Caterer, ähnlich wie ein Hersteller von Reinigungsmittel, ein Produktblatt herausgibt, auf dem Handlungsanweisungen stehen, kann er so der Unwissenheit des Gastgebers vorbeugen und ist im Schadensfall besser abgesichert. Dieses Produktblatt muss es ja nicht für jede Büffettkomponente geben ( Code: Haben doch schon genug Schreibkram oder ? reicht für die entsprechende Produktgruppe ja aus. Man kann das auch als Service am Kunden auslegen, oder von der anderen Seite auch als Gängelung <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> P.S. An Caterer: in welchem Postleitzahlengebiet bist du tätig, ich brauch nämlich noch jemanden für unsere Erstkommunion nächstes Jahr <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- --> - airballoon - 14.12.2006 @ cnn, es ist ja richtig was Du schreibst, aber dann bekommen wir Zustände wie in den USA. So mit Aufschriften wie. Dieser Kaffee ist heiß, vorsicht sie könnten sich verbrennen, oder vielleicht künftig auf Keksen der Hinweis, dieser Keks enthält Zimt, der gefährlich sein könnte. Ich weiß nicht, kommen wir dann bald dorthin, dass wir einen Keks in einem großen Karton verpacken müssen, nur damit die Warnhinweise auch alle drauf gehen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> . airballoon - cnn - 14.12.2006 Na, ich hoffe doch, dass die Kartons nicht zu einer "Mogelpackung" werden. <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> Die Zustände in den USA sind meines Erachtens auf die hohen, von den Gerichten zugesprochenen Schadensersatzklagen, zurückzuführen. Unsere Deutschen Gerichte sind da zum Glück wesentlich realistischer. Ich hoffe auch nicht, dass wir hier die Zustände der USA übernehmen <!-- s:x --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_mad.gif" alt=":x" title="Mad" /><!-- s:x --> , trotzdem halte ich meine Ausführungen nicht für ganz so abwägig. |