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Resteverwertung
#1
Hallo zusammen,
folgender Artikel war in

der Wochenendausgabe unserer Tageszeitung:

Resteverwertung
Zweimal

aufgetischt
Auch wenn das vielen Pauschalurlaubern nicht schmeckt: landen Speisen vom

Mittag am darauf folgenden Abend wieder auf dem Büfett des Ferienhotels, ist das kein

Reisemangel. Die Praxis, nicht verbrauchtes Essen am selben Tag nochmals aufzutischen,

entspricht laut Amtsgericht Durisburg (Aktenzeichen 49C 1338/05) durchaus den

"durchschnittlichen Erwartungen an eine Reise mit Vollverpflegung.

Beim ersten Lesen

habe ich gelächelt, beim zweiten Mal lesen hab ich nur noch den Kopf geschüttelt und mir das

Szenario vorgestellt. Wie werden die Reste wohl wieder an den Mann/Frau gebracht ?? Wie

sieht wohl die Lebensmittelhygiene aus, HACCP läßt grüßen.

Und das alles mit dem

Segen des Amtgerichts.
Was sagt da wohl die Lebensmittelüberwachung?

Was meint Ihr

zu diesem Artikel

Gruß hermelin
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#2
Das

Szenario finde ich eigentlich ziemlich eklig. Wenn man auch bedenkt wielange die Speisen

mittags in der Ausgabe stehen.....
Leider ist dies aber wahrscheinlich Gang und Gebe

<!-- s:evil: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_evil.gif" alt=":evil:" title="Evil or Very Mad" /><!-- s:evil: -->

Ich war gerade im Urlaub und hatte mein IR-Thermometer mit dabei. Ihr könnt

Euch vorstellen, dass fast keine der Speisen in der Ausgabe die geforderten Temperaturen

aufgewiesen hatte. <!-- sCry --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="Cry" title="Crying or Very sad" /><!-- sCry --> Und da wundert man sich warum es im Urlaub mitunter sooft Magen

und Darm Probleme gibt....
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#3
Also ich werde mal eine

Anfrage ans Amtsgericht Duisburg machen. Komme jedoch erst Anfang nächster Woche dazu.



Gruß
Drui
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#4
es kommt sicherlich immer darauf an, um was für ein Lebensmittel es sich

handelt. Bei Speisen die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zubereitungsart das mikrobielle

Wachstum nicht fördern (z.B. säurekonserviert, trocken) evtl. auch durchgegarten Speisen,

sehe ich eher kein Problem.
Ich würde erwarten, dass aus Kartoffeln Kartoffelsalat oder

aus Bockwurst Soljanka gemacht wird.

Anton
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#5
Ich

finde das Wieder-Ausgeben von Speisen auch bedenklich, unabhängig davon, ob das LM anfällig

für MO-Verderb ist oder nicht.

Wer kann mir/dir/uns sagen, ob nicht doch ein Gast die

Finger drin hatte? Okay, das ist schon für alle folgenden beim Mittagessen unappetitlich und

vermeiden kann man es nur damit, dass der Gast gar keine Möglichkeit hat, seine Finger da

rein zu stecken. Aber am Buffet??

Zusätzlich liegen die LM in der Wärme und werden

nicht abgedeckt. Salat wird welk, andere LM trocknen aus, es gibt Verfärbungen, Insekten

schwirren lustig herum, manchmal auch vorlaute Spatzen...

Bei Müesli, Nüssen und

solchem Zeug kann man das denke ich noch machen (obwohl ich auch nicht möchte, dass

irgendwer mit seinen Dreckpfoten sich die Rosinen aus der großen Müeslischale gesucht hat,

aber das kann man über Spender unterbieten), aber bei allem anderen bin ich da sehr

skeptisch. Weil man eben nicht weiß, wer wann was mit dem LM gemacht hat.

Andere

Meinungen??
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#6
Habe gerade einen Artikel von

einer Lebensmittelüberwachungsbehörde in Bayern gelesen. Darin steht, dass nichts dagegen

einzuwenden ist, wenn die Speisen, die wieder zurück kommen, in einer anderen Form

verarbeitet wieder auf den Tisch kommen und zwar nach ausreichender Erhitzung. Also, der

Schinken wird in einem Auflauf verarbeitet, die Milch wird zu Pudding verarbeitet etc.



Ich habe immer den Satz im Kopf, den meine Ausbilder zu mir sagten: "Wenn der

Verbraucher wüßte.....". Ich persönlich wollte den Auflauf nicht essen müssen....
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#7
Hallo Maxemer,
der Artikel

von dem Du schreibst würde mich sehr interessieren. Hast Du eine Möglichkeit diesen hier zu

veröffentlichen??
Das Thema Resteverwertung interessiert mich nun noch mehr und ich denke

der Artikel von dem Du schreibst würde mich zum Thema noch mehr informieren.
Viele Dank


Gruß hermelin
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#8
Hallo zusammen,

schon lustig, da gibt man sich Mühe, das Thema

Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit, den Gewerbetreibenden über Foren nahe zu

bringen und dann bekommt man von den Gerichten solche Urteile serviert.
Vielleicht währe

es eine Möglichkeit, hier den Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure zu informieren,

schließlich sind sie es, die bei Gericht als Sachverständige auftreten. Da es in den

Urteilen, von denen hier gesprochen wurde um Regress gegen den Reiseveranstalter geht (so

habe ich es zumindest verstanden) also eher um eine „Kleinere Entscheidung“ des Gerichtes,

weis ich gar nicht, ob hier ein Sachverständiger gehört wurde. Wie Drui schon sagte, wir

müssen erst mehr Infos zusammen bekommen um hier etwas machen zu können. Natürlich

entspricht es der Realität, „Reste“ vom Vortag weiterzuverarbeiten. ABER: Diese dürfen nicht

durch eine nachteiligen Beeinflussung wertgemindert sein. Allein die Tatsache, dass Der

Schinken auf dem Büffet, durch andere Gäste angehustet sein könnte ist nicht nur

gesundheitsgefährdend (Infektionsschutzgesetz) sondern auch ekelerreged. Warum brauchen wir

sonst in den Metzgereien einen berührungslosen Verkauf?

Die Aussage, dass die

Lebensmittel ja anschließend durcherhitzt werden halte ich auch für sehr gefährlich. Das

würde ja bedeuten, dass wir z.B. kühlbedürftige Lebensmittel wie Fleisch bei

Zimmertemperatur lagern können, wenn wir sie nur anschließend schön durcherhitzen. Was man

dabei vergisst ist, dass zwar die Mikroorganismen abgetötet werden, aber nicht die Toxine

und Stoffwechselgifte die während Ihrer „uferlosen“ Vermehrung entstanden sind.

Viele

Grüße
Michael
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#9
Hi,

> Was man dabei vergisst ist, dass zwar die Mikroorganismen abgetötet werden,

aber nicht die Toxine und Stoffwechselgifte die während Ihrer „uferlosen“ Vermehrung

entstanden sind.

Stimmt. Nehmen wir mal as Beispiel Bacillus cereus. Der kann unter

günstigen Bedingungen ein Toxin bilden, das selbst einen Autoklaviervorgang

übersteht.

Des weiteren kommt es ja durch die diversen Stoffwechselprodukte (nicht

nur Toxine) zu einer Geruchs- und / oder Farbabweichung. Das ist zwar nicht unbedingt

gesundheitsschädlich aber zumindes ekelerregend. Weitere Einwirkungen sind chemischer und

physikalischer Natur. Bsp.: Fettverderb durch UV-Licht / Sauerstoff / Temperatur. Auch

dieses sollte keinesfalls außer Acht gelassen werden.

Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#10
Liebe Leute, meine Email Anfrage beim Amtsgericht Duisburg wurde zunächst

mit einer elektronischen Serienemail beantwortet:



**********************

"Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre E-Mail ist

hier eingegangen. Bitte beachten Sie, dass das Gericht auf diesem Weg nur Mitteilungen

entgegennimmt, die keiner besonderen Form bedürfen.
Sie können per E-Mail weder Klage

erheben noch Einspruch, Berufung und Beschwerde einlegen, Fristen wahren oder sonstige

Verfahrenshandlungen vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen



************************

Seitdem hatte ich nichts mehr gehört.



Mehrmalige telefonische Anfragen endeten in der Warteschleife. nach 8 Minuten

meldete sich erstmals die Zentrale, wollte mich an den "Sachbearbeiter" weiterleiten (gut

das man diese Sachbearbeiter erfunden hat", nach weiteren 10 Minuten Warteschleife habe ich

aufgelegt. Kostet ja schließlich Geld. Am nächsten Tag nochmal versucht, hat mich dann nach

5 Minuten (Erfolg <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> ) Warteschleife die Zentrale wieder verbunden. Gleiches Spiel. Man gab

mir dann den Tipp , ich solle den Vorgang doch zufaxen und teilte mir eine Faxnummer mit.

dies habe ich vorgestern erledigt.

Also warten wir mal noch ein paar Tage.



Also dies nur als Zwischenstand.

Gruß

Drui
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#11
ich habe die Antwort heute bekommen. In Schriftform und Kosten für

Schrift..... von 5,50 EUR <!-- s:twisted: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_twisted.gif" alt=":twisted:" title="Twisted Evil" /><!-- s:twisted: --> Ich überlege gerade wie ich dies veröffentlichen

kann???
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#12
Hallo Melanie,

die Kosten für Schrift übernehme ich

selbstverständlich. Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch. Dokument einscannen, auf Server

legen und als PDF Datei verlinken, wäre eine Idee, die Du mit Suse besprechen solltest.



Gruß
Drui
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#13
kann ich allerdings erst nächste Woche machen.....
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#14
Der Artikel in einer Sonntagszeitung auf den

uns Hermelin freundlicherweise aufmerksam gemacht hatte, mit der Fragestellung was die

Lebensmittelüberwachung wohl dazu sagt, hat uns veranlasst das Amtsgericht Duisburg

anzuschreiben und um Übersendung des Urteils gebeten. Dies ist wie „Sumpfhuhn“ ja bereits

geschrieben hat eingetroffen und ich hatte am Wochenende Gelegenheit mich mit dem 11 Seiten

umfassenden Urteil zu befassen.

Vom Grundsatz her ging es in dem Urteil darum, dass

mit einer Klage eine Minderung des Reisepreises einer Urlaubsreise erzielt werden sollte.

Der Kläger beanstandete neben der später ausführlich dargestellten Mängel im Bereich

Lebensmittel u.a. das trotz Ankündigung einer Diskothek im Katalog, diese jedoch nicht in

der Ferienanlage vorhanden war, das die Sitzterrasse wegen der heißen Metalltische nur

eingeschränkt nutzbar waren, dass an einem bestimmten Tag Bier nur bis 22:00 Uhr anstatt bis

24:00 Uhr ausgeschenkt wurde, dass die Anzahl von Sonnenschirmen nicht ausreichend waren und

u.a. auch das Personal nicht ausreichend Deutsch und Englisch sprach (es gab noch mehr

dieser allgemein gehaltenen Beanstandungen, die ich hier nicht alle aufzählen möchte, da ich

mich auf den Bereich Lebensmittel beschränken möchte).

Der von Hermelin zitierte

Artikel aus der Zeitung bezieht sich auf folgende Aussage im Urteil:



-Soweit die Kläger beanstanden, dass Reste vom Mittagessen für das

jeweilige Abendessen verwendet wurden, liegt darin kein Reisemangel. Die Verwendung der

mittags zubereiteten, aber nicht verbrauchten und nicht auf den Teller gelangten Reste für

die nächste Mahlzeit entspricht durchschnittlichen Erwartungen an eine Reise mit

Vollverpflegung. Warum in einem Hotel auf Lanzarote anders als in Deutschland entgegen jeder

wirtschaftlichen Vernunft und ethischen Verantwortung sämtliche Reste weggeworfen werden

sollen, um am selben Tag ein vollständig neues Buffet herzustellen, ist nicht

nachvollziehbar. Das gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass notwendig am Ende der Mahlzeit

stets Reste bleiben. Denn es muss – gerade angesichts der anspruchsvollen Gäste – auch kurz

vor Ende des Essens noch eine restliche Auswahl von Speisen zur Verfügung stehen.



Bevor wir in die Diskussion übergehen, ist es evtl. noch wichtig zu

erwähnen, dass die Verhandlung im Mai 2005 stattgefunden hat (damals geltendes Recht wäre zu

berücksichtigen).

Was mich an der Aussage des Urteils persönlich stört ist dieser

Satz :“ Die Verwendung der mittags zubereiteten, aber nicht verbrauchten und nicht auf den

Teller gelangten Reste für die nächste Mahlzeit entspricht durchschnittlichen Erwartungen an

eine Reise mit Vollverpflegung“.

Das allerdings wage ich zu bezweifeln. Weiter unten

ist zu lesen :“ Denn es muss – gerade angesichts der anspruchsvollen Gäste – auch kurz vor

Ende des Essens noch eine restliche Auswahl von Speisen zur Verfügung stehen.

Also

anspruchsvolle Gäste erwarten sicherlich nicht, dass Reste vom Mittag am Abend noch einmal

serviert werden. Nach deutschem Recht wäre die Sache sicherlich eindeutiger. Feilhalten

(also allein das Anbieten von Speisen) bedeutet in den Verkehr bringen. Und Essen, welches

in den Verkehr gebracht wurde, darf -nicht nur nach meinem Verständnis- nicht noch einmal

verwendet werden. Verbraucher stochern schon mal mit der „eigenen“ Kabel oder dem Messer am

Buffet herum, der ein oder andere hustet das Buffet auch schon einmal (unbeabsichtigt) an

und das Essen wird auch nicht dadurch besser, wenn es über den Zeitraum von 1-2 Stunden in

der Auslage liegt. Ich bezweifele, dass dies durchschnittlichen Erwartungen entspricht.




Ich persönlich halte das Urteil bezüglich der Lebensmittelbeanstandungen (und

auch nur diesbezüglich) als etwas am Thema vorbei, unter Berücksichtigung der

Gesamtsituation wäre ich als Richter sicherlich zum gleichen Endresultat gekommen, denn es

hatte hier meines Erachtens den Anschein, dass der Kläger nur darauf bedacht war den Preis

der Reise zu "drücken", aber auch das ist meine subjektive Meinung.

Viel Spaß beim

Diskutieren wünscht Drui.
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#15
Mir kommt da gerade ein Gedanke: Wer

will denn beweisen, dass das Essen, das abends auf dem Buffet steht tatsächlich das gleiche

ist wie am Mittag. Natürlich wurde das Essen (wahrscheinlich) am Mittag zubereitet, denn es

war Teil des Mittagsbuffets, aber ev. wird ja abends nur die Reserve, die sich zu keinem

Zeitpunkt auf dem Buffet befunden hat, aufgetischt. Das wäre doch nicht verboten und auch

nicht ecklig.

Und wie will der Gast das beurteilen. Das Hotel wird ja nicht die halb

leer gegessenen GNs wieder ins Buffet packen. Oder?

Bloß so ein Gedanke, womit das

Hotel sich verteidigen könnte.

Cat
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