Resteverwertung - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelhygiene (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=74) +--- Thema: Resteverwertung (/showthread.php?tid=2542) Seiten:
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Resteverwertung - hermelin - 27.08.2006 Hallo zusammen, folgender Artikel war in der Wochenendausgabe unserer Tageszeitung: Resteverwertung Zweimal aufgetischt Auch wenn das vielen Pauschalurlaubern nicht schmeckt: landen Speisen vom Mittag am darauf folgenden Abend wieder auf dem Büfett des Ferienhotels, ist das kein Reisemangel. Die Praxis, nicht verbrauchtes Essen am selben Tag nochmals aufzutischen, entspricht laut Amtsgericht Durisburg (Aktenzeichen 49C 1338/05) durchaus den "durchschnittlichen Erwartungen an eine Reise mit Vollverpflegung. Beim ersten Lesen habe ich gelächelt, beim zweiten Mal lesen hab ich nur noch den Kopf geschüttelt und mir das Szenario vorgestellt. Wie werden die Reste wohl wieder an den Mann/Frau gebracht ?? Wie sieht wohl die Lebensmittelhygiene aus, HACCP läßt grüßen. Und das alles mit dem Segen des Amtgerichts. Was sagt da wohl die Lebensmittelüberwachung? Was meint Ihr zu diesem Artikel Gruß hermelin - Sumpfhuhn007 - 28.08.2006 Das Szenario finde ich eigentlich ziemlich eklig. Wenn man auch bedenkt wielange die Speisen mittags in der Ausgabe stehen..... Leider ist dies aber wahrscheinlich Gang und Gebe <!-- s:evil: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_evil.gif" alt=":evil:" title="Evil or Very Mad" /><!-- s:evil: --> Ich war gerade im Urlaub und hatte mein IR-Thermometer mit dabei. Ihr könnt Euch vorstellen, dass fast keine der Speisen in der Ausgabe die geforderten Temperaturen aufgewiesen hatte. <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="" title="Crying or Very sad" /><!-- s --> Und da wundert man sich warum es im Urlaub mitunter sooft Magen und Darm Probleme gibt.... - Druidelix - 28.08.2006 Also ich werde mal eine Anfrage ans Amtsgericht Duisburg machen. Komme jedoch erst Anfang nächster Woche dazu. Gruß Drui - Anton - 29.08.2006 es kommt sicherlich immer darauf an, um was für ein Lebensmittel es sich handelt. Bei Speisen die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zubereitungsart das mikrobielle Wachstum nicht fördern (z.B. säurekonserviert, trocken) evtl. auch durchgegarten Speisen, sehe ich eher kein Problem. Ich würde erwarten, dass aus Kartoffeln Kartoffelsalat oder aus Bockwurst Soljanka gemacht wird. Anton - Saftschubse - 29.08.2006 Ich finde das Wieder-Ausgeben von Speisen auch bedenklich, unabhängig davon, ob das LM anfällig für MO-Verderb ist oder nicht. Wer kann mir/dir/uns sagen, ob nicht doch ein Gast die Finger drin hatte? Okay, das ist schon für alle folgenden beim Mittagessen unappetitlich und vermeiden kann man es nur damit, dass der Gast gar keine Möglichkeit hat, seine Finger da rein zu stecken. Aber am Buffet?? Zusätzlich liegen die LM in der Wärme und werden nicht abgedeckt. Salat wird welk, andere LM trocknen aus, es gibt Verfärbungen, Insekten schwirren lustig herum, manchmal auch vorlaute Spatzen... Bei Müesli, Nüssen und solchem Zeug kann man das denke ich noch machen (obwohl ich auch nicht möchte, dass irgendwer mit seinen Dreckpfoten sich die Rosinen aus der großen Müeslischale gesucht hat, aber das kann man über Spender unterbieten), aber bei allem anderen bin ich da sehr skeptisch. Weil man eben nicht weiß, wer wann was mit dem LM gemacht hat. Andere Meinungen?? - maxemer - 29.08.2006 Habe gerade einen Artikel von einer Lebensmittelüberwachungsbehörde in Bayern gelesen. Darin steht, dass nichts dagegen einzuwenden ist, wenn die Speisen, die wieder zurück kommen, in einer anderen Form verarbeitet wieder auf den Tisch kommen und zwar nach ausreichender Erhitzung. Also, der Schinken wird in einem Auflauf verarbeitet, die Milch wird zu Pudding verarbeitet etc. Ich habe immer den Satz im Kopf, den meine Ausbilder zu mir sagten: "Wenn der Verbraucher wüßte.....". Ich persönlich wollte den Auflauf nicht essen müssen.... - hermelin - 29.08.2006 Hallo Maxemer, der Artikel von dem Du schreibst würde mich sehr interessieren. Hast Du eine Möglichkeit diesen hier zu veröffentlichen?? Das Thema Resteverwertung interessiert mich nun noch mehr und ich denke der Artikel von dem Du schreibst würde mich zum Thema noch mehr informieren. Viele Dank Gruß hermelin - Michael Bäuml - 30.08.2006 Hallo zusammen, schon lustig, da gibt man sich Mühe, das Thema Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit, den Gewerbetreibenden über Foren nahe zu bringen und dann bekommt man von den Gerichten solche Urteile serviert. Vielleicht währe es eine Möglichkeit, hier den Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure zu informieren, schließlich sind sie es, die bei Gericht als Sachverständige auftreten. Da es in den Urteilen, von denen hier gesprochen wurde um Regress gegen den Reiseveranstalter geht (so habe ich es zumindest verstanden) also eher um eine „Kleinere Entscheidung“ des Gerichtes, weis ich gar nicht, ob hier ein Sachverständiger gehört wurde. Wie Drui schon sagte, wir müssen erst mehr Infos zusammen bekommen um hier etwas machen zu können. Natürlich entspricht es der Realität, „Reste“ vom Vortag weiterzuverarbeiten. ABER: Diese dürfen nicht durch eine nachteiligen Beeinflussung wertgemindert sein. Allein die Tatsache, dass Der Schinken auf dem Büffet, durch andere Gäste angehustet sein könnte ist nicht nur gesundheitsgefährdend (Infektionsschutzgesetz) sondern auch ekelerreged. Warum brauchen wir sonst in den Metzgereien einen berührungslosen Verkauf? Die Aussage, dass die Lebensmittel ja anschließend durcherhitzt werden halte ich auch für sehr gefährlich. Das würde ja bedeuten, dass wir z.B. kühlbedürftige Lebensmittel wie Fleisch bei Zimmertemperatur lagern können, wenn wir sie nur anschließend schön durcherhitzen. Was man dabei vergisst ist, dass zwar die Mikroorganismen abgetötet werden, aber nicht die Toxine und Stoffwechselgifte die während Ihrer „uferlosen“ Vermehrung entstanden sind. Viele Grüße Michael - Kyylshrunk - 30.08.2006 Hi, > Was man dabei vergisst ist, dass zwar die Mikroorganismen abgetötet werden, aber nicht die Toxine und Stoffwechselgifte die während Ihrer „uferlosen“ Vermehrung entstanden sind. Stimmt. Nehmen wir mal as Beispiel Bacillus cereus. Der kann unter günstigen Bedingungen ein Toxin bilden, das selbst einen Autoklaviervorgang übersteht. Des weiteren kommt es ja durch die diversen Stoffwechselprodukte (nicht nur Toxine) zu einer Geruchs- und / oder Farbabweichung. Das ist zwar nicht unbedingt gesundheitsschädlich aber zumindes ekelerregend. Weitere Einwirkungen sind chemischer und physikalischer Natur. Bsp.: Fettverderb durch UV-Licht / Sauerstoff / Temperatur. Auch dieses sollte keinesfalls außer Acht gelassen werden. Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> - Druidelix - 14.09.2006 Liebe Leute, meine Email Anfrage beim Amtsgericht Duisburg wurde zunächst mit einer elektronischen Serienemail beantwortet: ********************** "Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist hier eingegangen. Bitte beachten Sie, dass das Gericht auf diesem Weg nur Mitteilungen entgegennimmt, die keiner besonderen Form bedürfen. Sie können per E-Mail weder Klage erheben noch Einspruch, Berufung und Beschwerde einlegen, Fristen wahren oder sonstige Verfahrenshandlungen vornehmen. Mit freundlichen Grüßen ************************ Seitdem hatte ich nichts mehr gehört. Mehrmalige telefonische Anfragen endeten in der Warteschleife. nach 8 Minuten meldete sich erstmals die Zentrale, wollte mich an den "Sachbearbeiter" weiterleiten (gut das man diese Sachbearbeiter erfunden hat", nach weiteren 10 Minuten Warteschleife habe ich aufgelegt. Kostet ja schließlich Geld. Am nächsten Tag nochmal versucht, hat mich dann nach 5 Minuten (Erfolg <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> ) Warteschleife die Zentrale wieder verbunden. Gleiches Spiel. Man gab mir dann den Tipp , ich solle den Vorgang doch zufaxen und teilte mir eine Faxnummer mit. dies habe ich vorgestern erledigt. Also warten wir mal noch ein paar Tage. Also dies nur als Zwischenstand. Gruß Drui - Sumpfhuhn007 - 14.09.2006 ich habe die Antwort heute bekommen. In Schriftform und Kosten für Schrift..... von 5,50 EUR <!-- s:twisted: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_twisted.gif" alt=":twisted:" title="Twisted Evil" /><!-- s:twisted: --> Ich überlege gerade wie ich dies veröffentlichen kann??? - Druidelix - 15.09.2006 Hallo Melanie, die Kosten für Schrift übernehme ich selbstverständlich. Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch. Dokument einscannen, auf Server legen und als PDF Datei verlinken, wäre eine Idee, die Du mit Suse besprechen solltest. Gruß Drui - Sumpfhuhn007 - 15.09.2006 kann ich allerdings erst nächste Woche machen..... - Druidelix - 18.09.2006 Der Artikel in einer Sonntagszeitung auf den uns Hermelin freundlicherweise aufmerksam gemacht hatte, mit der Fragestellung was die Lebensmittelüberwachung wohl dazu sagt, hat uns veranlasst das Amtsgericht Duisburg anzuschreiben und um Übersendung des Urteils gebeten. Dies ist wie „Sumpfhuhn“ ja bereits geschrieben hat eingetroffen und ich hatte am Wochenende Gelegenheit mich mit dem 11 Seiten umfassenden Urteil zu befassen. Vom Grundsatz her ging es in dem Urteil darum, dass mit einer Klage eine Minderung des Reisepreises einer Urlaubsreise erzielt werden sollte. Der Kläger beanstandete neben der später ausführlich dargestellten Mängel im Bereich Lebensmittel u.a. das trotz Ankündigung einer Diskothek im Katalog, diese jedoch nicht in der Ferienanlage vorhanden war, das die Sitzterrasse wegen der heißen Metalltische nur eingeschränkt nutzbar waren, dass an einem bestimmten Tag Bier nur bis 22:00 Uhr anstatt bis 24:00 Uhr ausgeschenkt wurde, dass die Anzahl von Sonnenschirmen nicht ausreichend waren und u.a. auch das Personal nicht ausreichend Deutsch und Englisch sprach (es gab noch mehr dieser allgemein gehaltenen Beanstandungen, die ich hier nicht alle aufzählen möchte, da ich mich auf den Bereich Lebensmittel beschränken möchte). Der von Hermelin zitierte Artikel aus der Zeitung bezieht sich auf folgende Aussage im Urteil: -Soweit die Kläger beanstanden, dass Reste vom Mittagessen für das jeweilige Abendessen verwendet wurden, liegt darin kein Reisemangel. Die Verwendung der mittags zubereiteten, aber nicht verbrauchten und nicht auf den Teller gelangten Reste für die nächste Mahlzeit entspricht durchschnittlichen Erwartungen an eine Reise mit Vollverpflegung. Warum in einem Hotel auf Lanzarote anders als in Deutschland entgegen jeder wirtschaftlichen Vernunft und ethischen Verantwortung sämtliche Reste weggeworfen werden sollen, um am selben Tag ein vollständig neues Buffet herzustellen, ist nicht nachvollziehbar. Das gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass notwendig am Ende der Mahlzeit stets Reste bleiben. Denn es muss – gerade angesichts der anspruchsvollen Gäste – auch kurz vor Ende des Essens noch eine restliche Auswahl von Speisen zur Verfügung stehen. Bevor wir in die Diskussion übergehen, ist es evtl. noch wichtig zu erwähnen, dass die Verhandlung im Mai 2005 stattgefunden hat (damals geltendes Recht wäre zu berücksichtigen). Was mich an der Aussage des Urteils persönlich stört ist dieser Satz :“ Die Verwendung der mittags zubereiteten, aber nicht verbrauchten und nicht auf den Teller gelangten Reste für die nächste Mahlzeit entspricht durchschnittlichen Erwartungen an eine Reise mit Vollverpflegung“. Das allerdings wage ich zu bezweifeln. Weiter unten ist zu lesen :“ Denn es muss – gerade angesichts der anspruchsvollen Gäste – auch kurz vor Ende des Essens noch eine restliche Auswahl von Speisen zur Verfügung stehen. Also anspruchsvolle Gäste erwarten sicherlich nicht, dass Reste vom Mittag am Abend noch einmal serviert werden. Nach deutschem Recht wäre die Sache sicherlich eindeutiger. Feilhalten (also allein das Anbieten von Speisen) bedeutet in den Verkehr bringen. Und Essen, welches in den Verkehr gebracht wurde, darf -nicht nur nach meinem Verständnis- nicht noch einmal verwendet werden. Verbraucher stochern schon mal mit der „eigenen“ Kabel oder dem Messer am Buffet herum, der ein oder andere hustet das Buffet auch schon einmal (unbeabsichtigt) an und das Essen wird auch nicht dadurch besser, wenn es über den Zeitraum von 1-2 Stunden in der Auslage liegt. Ich bezweifele, dass dies durchschnittlichen Erwartungen entspricht. Ich persönlich halte das Urteil bezüglich der Lebensmittelbeanstandungen (und auch nur diesbezüglich) als etwas am Thema vorbei, unter Berücksichtigung der Gesamtsituation wäre ich als Richter sicherlich zum gleichen Endresultat gekommen, denn es hatte hier meines Erachtens den Anschein, dass der Kläger nur darauf bedacht war den Preis der Reise zu "drücken", aber auch das ist meine subjektive Meinung. Viel Spaß beim Diskutieren wünscht Drui. - Catering - 19.09.2006 Mir kommt da gerade ein Gedanke: Wer will denn beweisen, dass das Essen, das abends auf dem Buffet steht tatsächlich das gleiche ist wie am Mittag. Natürlich wurde das Essen (wahrscheinlich) am Mittag zubereitet, denn es war Teil des Mittagsbuffets, aber ev. wird ja abends nur die Reserve, die sich zu keinem Zeitpunkt auf dem Buffet befunden hat, aufgetischt. Das wäre doch nicht verboten und auch nicht ecklig. Und wie will der Gast das beurteilen. Das Hotel wird ja nicht die halb leer gegessenen GNs wieder ins Buffet packen. Oder? Bloß so ein Gedanke, womit das Hotel sich verteidigen könnte. Cat |