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Lebensmittelkennzeichnung behandelte Kartoffeln
#1
Hallo, eine Frage zur

Lebensmittelkennzeichnung: mit Chlorpropham als Keimstop ´behandelte Kartoffeln müssen ja

auf der Verpackung gekennzeichnet werden ("nach der Ernte behandelt". Aber wie ist das, wenn

aus den behandelten Kartoffeln Produkte hergestellt werden, wie z.B Bratkartoffeln. Müssen

dort auch entsprechende Kennzeichnungen vorgenommen werden? Ich hab zumindest nix dazu

gefunden. Danke
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#2
Hallo Waldemarie,

ich denke nicht, denn

bei der zu kennzeichneden Kartoffel, ist die Schale um die es geht, noch drann und bei

denProdukten nicht mehr.

Bleibt die Frage was ist mit "Potato Skins" also Artikel mit

Schale? --> Würde sagen keine Kennzeichnung bei behandelten Produkten, denn hier greifen

die Rückstandshöchsmengen und Pestizid VO. Wenn Grenzwerte Überschritten darf man die Ware

ja nicht handeln.

Hoffe es reicht so

Gruß Ariane
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#3
Hallo Waldemarie,

vielleicht greift hier die

Zusatzstoff-Zulassungs-VO. Diese besagt, dass ein Zusatzstoff im Produkt dann gekennzeichnet

sein muss, wenn er im Gesamtlebensmittel eine technologische Wirkung ausübt.
Im

aid-Ordner "Essen und Trinken in Schulen" ist folgendes Beispiel angegeben (zufällig auch

mit Kartoffeln):
... Rohe, geschälte Kartoffeln ...: Sie wurden nach dem

Schälen mit Schwefeldioxid behandelt, um eine Verfärbung zu verhindern. Beim Garen dieser so

angelieferten Kartoffeln verdampft nach kurzer Zeit das Schwefeldioxid. In diesem Fall ist

eine Angabe des Vermerks "geschwefelt" auf der Speisenkarte nicht notwendig. Der Zusatzstoff

ist technologisch nicht mehr wirksam.

Ich denke hier ist es mit dem

Chlorpropham ähnlich, denn ich gehe davon aus, dass die Kartoffeln vor der

Weiterverarbeitung gewaschen werden. Da dieses Mittel auf der Oberfläche bleibt (oder?), ist

es zum einen Verschwunden, zum anderen hat es keine technologische Wirkung mehr.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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