• 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
"Enthält eine Phenylalaninquelle"
#1
Phenylalanin ist eine essentielle Aminosäure, die mit der

Nahrung aufgenommen wird.

Kann mir jemand sagen, wann ich "Enthält eine

Phenylalaninquelle"
deklarieren muss?

Aspartam ist eine

Phenylalaninquelle. Wir setzen jedoch kein Aspartam ein. Was wird noch als

Phenylalaninquelle gewertet?

Hoffentlich lest Ihr meine Frage noch vor dem Wochenende

und antwortet mir.

Vielen Dank schonmal.
  Zitieren
#2
Habe etwas in der ZZulV

gefunden: §9 Abs. 4

Bezieht sich der Hinweis nur auf diese Stoffe oder gibt es noch

andere Phenylalaninquellen, die zu deklarieren sind?
  Zitieren
#3
Hallo,

hab gerade mal gegooglet.


Phenylalanin: Was ist Phenylalanin?

Worin ist es enthalten?
Bei Phenylalanin handelt es sich um eine Aminosäure, also einen

Eiweißbestandteil, der in vielen menschlichen Nahrungsmitteln enthalten ist, z. B. in

Gemüse, Nüssen, Samen, Weizenkeimen, Milchprodukten, Fleisch und Fisch.
Zusammen mit

Asparaginsäure ist Phenylalanin Bestandteil des künstlichen Süßstoffs Aspartam. Da Menschen,

die an „Phenylketonurie“ leiden (einer Stoffwechselerkrankung, bei der Phenylalanin im

Körper nicht vollständig abgebaut wird) phenylalaninhaltige Lebensmittel meiden sollten, ist

bei dem Zusatz des Süßstoffes Aspartam oder Aspartam-Acesulfam-Salz der Hinweis „enthält

eine Phenylalaninquelle“ anzugeben.
Quellen: u. a. Römpp, Lexikon Lebensmittelchemie,

1995
Meyer, Lebensmittelrecht, Stand 03/2005)


Da ich diese Aussagen gefunden

habe gehe ich davon aus dass man wirklich nur "enthält eine Phenylalaninquelle" angeben muss

wenn man die besagten Süßstoffe zusetzt.

Habe gerade mein Lebenamittelrecht nicht zur

Hand und kann dahher ncht im Recht nachschlagen. bin mir aber zu 90% sicher <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes -->
Werde

aber am Mittwoch nochmal nachshlagen.

Schönen abend noch

Grüßle Tifa
  Zitieren
#4
Ich habe auch nur in der ZZulV etwas gefunden und eine Site, auf

fer stand, dass "der Zusatz von Aminosäuren als deklarationspflichtig ins LMBG aufgenommen

werden soll". Das wars dann aber auch.

Die Menschen, die Phenylketonurie haben,

wissen doch hoffentlich, was und wieviel sie essen dürfen. Kritisch wird es dann da, wo

Phenylalanin nicht erwartet bzw. in deutlich größeren Mengen als erwartet vorkommt. Eben wie

bei Allergikern.


LG
Saftschubse
  Zitieren
#5
<!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> Danke <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->
  Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ich hab da mal eine Frage? ... Ironie des Alltags laganon 0 3.124 25.04.2020, 11:11
Letzter Beitrag: laganon

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste