"Enthält eine Phenylalaninquelle" - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Bistro (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=66) +--- Forum: Off-Topic (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=80) +--- Thema: "Enthält eine Phenylalaninquelle" (/showthread.php?tid=2463) |
"Enthält eine Phenylalaninquelle" - Feinschmecker - 23.06.2006 Phenylalanin ist eine essentielle Aminosäure, die mit der Nahrung aufgenommen wird. Kann mir jemand sagen, wann ich "Enthält eine Phenylalaninquelle" deklarieren muss? Aspartam ist eine Phenylalaninquelle. Wir setzen jedoch kein Aspartam ein. Was wird noch als Phenylalaninquelle gewertet? Hoffentlich lest Ihr meine Frage noch vor dem Wochenende und antwortet mir. Vielen Dank schonmal. - Feinschmecker - 23.06.2006 Habe etwas in der ZZulV gefunden: §9 Abs. 4 Bezieht sich der Hinweis nur auf diese Stoffe oder gibt es noch andere Phenylalaninquellen, die zu deklarieren sind? - tifa - 26.06.2006 Hallo, hab gerade mal gegooglet. Phenylalanin: Was ist Phenylalanin? Worin ist es enthalten? Bei Phenylalanin handelt es sich um eine Aminosäure, also einen Eiweißbestandteil, der in vielen menschlichen Nahrungsmitteln enthalten ist, z. B. in Gemüse, Nüssen, Samen, Weizenkeimen, Milchprodukten, Fleisch und Fisch. Zusammen mit Asparaginsäure ist Phenylalanin Bestandteil des künstlichen Süßstoffs Aspartam. Da Menschen, die an „Phenylketonurie“ leiden (einer Stoffwechselerkrankung, bei der Phenylalanin im Körper nicht vollständig abgebaut wird) phenylalaninhaltige Lebensmittel meiden sollten, ist bei dem Zusatz des Süßstoffes Aspartam oder Aspartam-Acesulfam-Salz der Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ anzugeben. Quellen: u. a. Römpp, Lexikon Lebensmittelchemie, 1995 Meyer, Lebensmittelrecht, Stand 03/2005) Da ich diese Aussagen gefunden habe gehe ich davon aus dass man wirklich nur "enthält eine Phenylalaninquelle" angeben muss wenn man die besagten Süßstoffe zusetzt. Habe gerade mein Lebenamittelrecht nicht zur Hand und kann dahher ncht im Recht nachschlagen. bin mir aber zu 90% sicher <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> Werde aber am Mittwoch nochmal nachshlagen. Schönen abend noch Grüßle Tifa - Saftschubse - 03.07.2006 Ich habe auch nur in der ZZulV etwas gefunden und eine Site, auf fer stand, dass "der Zusatz von Aminosäuren als deklarationspflichtig ins LMBG aufgenommen werden soll". Das wars dann aber auch. Die Menschen, die Phenylketonurie haben, wissen doch hoffentlich, was und wieviel sie essen dürfen. Kritisch wird es dann da, wo Phenylalanin nicht erwartet bzw. in deutlich größeren Mengen als erwartet vorkommt. Eben wie bei Allergikern. LG Saftschubse - Feinschmecker - 04.07.2006 <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Danke <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> |