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Aufbewahrungsfristen
#1
Hallo,
wir diskutieren gerade darüber, wie lange man die Aufzeichnungen die im Rahmen

des HACCP entstehen aufbewahren sollte. Macht es Sinn die Dokumente aus dem Bereich

Gemeinschaftsverpflegung 5 Jahre aufzuheben?
Ich bin auf Eure Meinung gespannt!
Viele

Grüße Snoppl
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#2
Wir bewahren HACCP-relevante Dkumente 2 Jahre

auf.
Ausser der Gesetzgeber verlangt mehr, aber das trifft glaub ich auf keines unserer

HACCP-relevanten Dokumente zu...
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#3
@Snoppel,



spontan habe ich auch die 5 Jahresfrist im Kopf. Woher weiß ich jetzt auch nicht

wirklich <!-- sCry --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="Cry" title="Crying or Very sad" /><!-- sCry --> .

Gruß Drui
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#4
Hi

in der

Regel werden Dokumente und Unterlagen m. E. bei der ISO 5 oder 2 Jahre aufbewahrt. Nach dem

IFS kann man sich die AUfbewahrungsfrist so gut wie selbst aussuchen in Abhängigkeit von der

Haltbarkeit der Produkte. Bei der Gemeinschaftsverpflegung halte ich 5 Jahr für zu lang. da

ja alles (so hoffe ich) sofort aufgegessen wird können diese Dokument deutlich kürzer

aufbewahrt werden.

Gruß Ariane
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#5
Dokumente mit Unterschriften (Unterweisungen usw) 5 Jahre
und ohne 2 Jahre! Das musste

ich mir heute von Gesundheitsamt erzählen lassen <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol --> habe aber wie immer nichts

schriftliches bekommen <!-- sCry --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="Cry" title="Crying or Very sad" /><!-- sCry --> Es muss nur entsprechend die Archivierung im Handbuch erklärt

sein......
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#6
Danke für die Antworten, ich hatte auch die 5 Jahre im Kopf, weiß

natürlich nicht woher. Aber meine Praktikumsbtriebe haben das alle gemacht!

Grüße

Snoppl
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#7
ist

auch nicht verkehrt! Lieber etwas länger aufbewahrt es als es kurz vor der Kontrollen

entsorgt zu haben <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol --> Ist mir auch schon passiert <!-- Icon_redface --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- Icon_redface -->
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#8
Ich hab da heute was in meinem "Archiv" gefunden, da steht was von

Verhätlinismäßigkeit der Aufbewahrungsdauer oder so... mal gucken ob ich den Link

wiederfinde - habe nur die Datei...

Werde googeln...
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#9
wir lagern auch alles 5 Jahre

Guckt mal Punkt

8
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bll.de/03_schwerpunkt/20_rueckverfolgbarkeit/inhalt.htm">http://www.bll.de/03_schwerpunkt/20_rue ... inhalt.htm</a><!-- m -->

Anton
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#10
schöner Link <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->



Danke
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#11
Also schön ist was anderes

<!-- s:mrgreen: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_mrgreen.gif" alt=":mrgreen:" title="Mr. Green" /><!-- s:mrgreen: --> , aber sehr sehr informativ ist er <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink --> . Ja ok, ich hatte kaum Schlaf die Nacht :hm, ich gebs ja zu.

Gruß Drui
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#12
Und wir möchten glaub ich auch nicht wissen,

warum Du wenig Schlaf hattest... <!-- s:mrgreen: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_mrgreen.gif" alt=":mrgreen:" title="Mr. Green" /><!-- s:mrgreen: -->
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#13
Ich war da

gstern etwas schnell... ich hätte doch genauer hingucken sollen, was ich da als

vermeintlciehn Hinweis gelesen habe:
In Artikel 5 Abs. 4 und 5 der EG 852/2004 steht was

von angemessener Aufbewahrungsfrist und dass gemäß Artikel 14 Absatz 2

Durchführungsvorschriften erlassen werden können. Ob es die mittlerweile gibt, weiß ich

nicht. Weiß das einer von Euch??

Saftschubse
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#14
Danke ihr lieben, der Service hier ist echt toll!
Gruß Snoppl
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#15
Darauf warten wir alle, auf die Ausführungsbestimmungen zu dem Hygienepaket. Sobald jemand

etwas davon erfährt sollte er es im Forum einbringen, damit alle was davon haben <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> .



Gruß
Drui
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