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LMKV
#1
Wenn ich mir die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung so anschaue, dann brauche ich

anscheinend das Konservierungsmittel des Kochschinkens in einem Nudelsalat gar nicht zu

deklarieren (solange das Konservierungsmittel nicht zu den Allergenen zählt), oder? Wie seht

Ihr das?


§ 6

Verzeichnis der Zutaten


8.


kann eine zusammengesetzte Zutat (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Maßgabe ihres Gewichtsanteils

angegeben werden, sofern für sie eine Verkehrsbezeichnung durch Rechtsvorschrift festgelegt

oder nach allgemeiner Verkehrsauffassung üblich ist und ihr eine Aufzählung ihrer Zutaten in

absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei ihrer

Herstellung unmittelbar folgt; diese Aufzählung ist nicht erforderlich, wenn

a)


die zusammengesetzte Zutat ein Lebensmittel ist, für das ein Verzeichnis der Zutaten

nicht vorgeschrieben ist, oder

b)
der Anteil der zusammengesetzten Zutat

weniger als 2 Gewichtshundertteile des Enderzeugnisses beträgt und die Zusammensetzung der

zusammengesetzten Zutat in einer Rechtsvorschrift festgelegt ist oder die zusammengesetzte

Zutat aus Gewürz- oder Kräutermischungen oder aus Mischungen derartiger Erzeugnisse

besteht;

Absatz 5 bleibt unberührt;

9.
können nach Art,

Beschaffenheit und Charakter vergleichbare und untereinander austauschbare Zutaten, deren

Anteil weniger als 2 Gewichtshundertteile des Enderzeugnisses beträgt, mit dem Vermerk

"Enthält ... und/oder ..." angegeben werden, sofern mindestens eine von höchstens zwei

Zutaten im Enderzeugnis vorhanden ist.

Satz 1 Nr. 8 Buchstabe b sowie Nr. 9 gelten

nicht für Stoffe der Anlage 2 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung, Enzyme und

Mikroorganismenkulturen, ausgenommen Natriumjodat und Kaliumjodat. Abweichend von Satz 1 Nr.

8 Buchstabe a und b sowie Nr. 9 sind Zutaten der Anlage 3 stets anzugeben, es sei denn, die

Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels lässt auf das Vorhandensein der jeweiligen Zutat

schließen.
Gruß
Michaela

Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
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#2
Hallo Michaela!

Ist gut

möglich! Auf Seite 6 des folgenden Links steht was von der 25%-Regel, diese Regel gibt es

aber mitz der gültigen Kennzeichnngsverordnung nicht mehr.

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987029875421594214/download3-Ausgabe1_update2.pdf">http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... pdate2.pdf</a><!-- m -->



<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.was-wir-essen.de/fusetalk/messageview.cfm?catid=11&threadid=3348">http://www.was-wir-essen.de/fusetalk/me ... eadid=3348</a><!-- m --> ist

wieder auf Basis der 25%-Regel beantwortet...

Ich würde sagen, wenn das

Konservierungsmittel an sich nicht deklarationspflichtig ist und im Enderzeugnis weniger als

2% ausmacht, muss nicht deklariert werden. Aber mit Sicherheit kann ich das nicht sagen, tut

mir leid.

Ich werd mal gucken, ob ich noch was

finde!!

Gruß
Saftschubse
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#3
Hallo

Michaela,

wenn Du einen Zusatzstoff im Produkt zufügst muss Du ihn deklarieren. Alle

Zusatstoffe die einen technologischen Zweck erfüllen müssen deklariert werden, wenn Sie nach

Fertigstellung noch im Produkt vorhanden sind. Beispiel wo es anschließend nicht deklariert

werden muss sind z.B. Starterkulturen.

Wie Saftschubse schon sagte gilt für die 25%

Regel die 5% Regel. Alle Zutaten die mehr als 5 % im Produkt vorhanden sind müssen

aufgeführt sein. Die Reihenfolge der Zutaten und Zusatzsstoffe unter 5% müssen aber nicht

mehr mengenmäßig abfolgend sein, die kann man aufführen wie man möchte.

Hoffe ich

kann Dir damit helfen.

Gruss Sylvia
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#4
Sylvia,

ich glaube es sind 2% und nicht 5%, oder?

Wenn ich mir so alles

zusammen angucke komme ich zu dem Schluß, dass der Konservierungsstoff aus dem Schinken

deklariert werden muss. Ich lasse mich in meiner Auslegung aber auch gerne eines Besseren

belehren.

Saftschubse
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#5
@ Saftschubse

Ja, es

sind 2%.

Also, ich habe es bis jetzt immer deklariert, was der Kunde natürlich nicht

gerne sieht, da er seine Produkte gerne als "Frei von Konservierungsstoffen" deklarieren

möchte.
Dieser Kunde hatte nun einen "Lebensmittelspezialisten" im Hause und der meint

ich bräuchte Konservierungsstoffe im Essig oder Schinken aufgrund der

Zusatzstoffzusatzverordnung und der Zusatzstoffzusatzverkehrsverordnung nicht zu

deklarieren, da sie keine technologische Wirkung auf das Gesamtprodukt haben.
Aber woher

soll ich denn Wissen ob das Konservierungsmittel nun noch eine technologische Wirkung auf

mein Endprodukt hat?
Ich bin jetzt doch etwas verwirrt. :zuck
Gruß
Michaela

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#6
Ich hab mich nochmal durch die LMKV Und das LFGB gewühlt und komme zu dem

Schluss, dass es deklariert werden muss. Die zusammengesetzte Zutat "Schinken" wird mehr als

2% ausmachen und Konservierungsstoffe gehören zu den Zusatzstoffen, die deklariert werden

müssen (oder doch nicht?). Ich wüsste gerade aber auch niemande den ich fragen

könnte...
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#7
Der Bezug der Gesucht wird ist nicht in der

LMKV sonden in der ZZulV §9 Abs. 8 zu finden.

Ansonsten, wie immer im Recht es komt

daruaf an <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes -->

Ist eine Grundsatzentscheidung was man machen möchte jedenfals wenn

der Konservierungsstoff im Endprodukt nicht mehr technologisch Wirksam ist braucht mann

nicht Kennzeichen.

Gruß Ariane
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#8
Oh das Thema

kenn ich <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->

hatten wir auch.
Ganz früher, also vor meiner Zeit in der

jetztigen Firma hatten wir auf den Verpackungen "ohne Konservierungsstoffe" stehen, da wir

ja selbst keine zusetzen. Aber auf unserer Pizza mit Schinken ist natürlcih im Schinken

Natriumnitrit drin....also ein Konservierungsstoff!!!
Dann war der hick hack mit der

Überwachung im vollen gange.

Jetzt is der Zusatz weg und wir schreiben brav hinter

den Schinken Konservierungsstoff NAtriumnitrit <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->
Aber jetzt durch die neue Regelung mit

der Angabe der zusammengesetzten Zutaten hätte man es doch sowieso angeben müssen,

oder????
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#9
Danke Ariane,

beim gestrigen Suchen wollte ich in die ZZulV

schauen können, aber irgendwas ging da wieder nicht.
Jedenfalls: Nachdem ich darin auch

ein wenig herumgelesen habe, komme ich auch zu dem Schluss, dass es letztendlich um die

technologische Wirksamkeit im Endprodukt geht.

Michaela: Wer hat die Produkhaftung??

Der müsste auch für die Richtigkeit der Deklaration geradestehen wenn das Amt meckert,

oder?

Saftschubse
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#10
Stimme wie immer

Arinae zu - aber es ist §6.

Ich geb einfach immer alles an. Damit geh ich auf Nummer

sicher und es ist im Sinne des Verbrauchers.

Anton
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#11
Anton,

§6 verweist auf die Anlage 6 und 7. In Anlage 6 geht es um Zusatzstofe in

Kindernahrung, in Anlage 7 um Zusatzstoffe für bestimmte technologische Zwecke.

Also

doch §9 Abs. 8, der sich mit der Kenntlichmachung von Zusatzstoffen ohne technologisce

Wirkung befasst.

Macht nichts!

Gruß
Saftschubse
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#12
Saftschubse schrieb:Michaela: Wer hat die

Produkhaftung?? Der müsste auch für die Richtigkeit der Deklaration geradestehen wenn das

Amt meckert, oder?

Saftschubse

Ich bin die jenige, die beim

Amt dann dafür gerade stehen muß, da ich die Zutatenlisten und eben auch die Etiketten

schreibe.
Gruß
Michaela

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#13
Anton schrieb:Ich geb einfach

immer alles an. Damit geh ich auf Nummer sicher und es ist im Sinne des

Verbrauchers.

So mache ich es am liebsten auch, aber leider

sehen unsere Kunden das nicht so. Sie würden gerne damit werben, dass keine

Konservierungsstoffe in unseren Produkten sind.
Gruß
Michaela

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#14
Und

was ist mit Schinken ohne Konservierungsstoffe?
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#15
zur

Herstellung von Kochschinken wir doch immer Natriumnitrit verwendet. Das brauch man ja zu

umröten. Somit hat Schinken immer Natriumnitrit drin....oder versteh ich das

falsch???

Mann könnte da ja auch schreiben: Kochschinken mit Nitritpökelsalz.
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