LMKV - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelrecht (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=78) +--- Thema: LMKV (/showthread.php?tid=2379) Seiten:
1
2
|
LMKV - Michaela - 14.03.2006 Wenn ich mir die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung so anschaue, dann brauche ich anscheinend das Konservierungsmittel des Kochschinkens in einem Nudelsalat gar nicht zu deklarieren (solange das Konservierungsmittel nicht zu den Allergenen zählt), oder? Wie seht Ihr das? § 6 Verzeichnis der Zutaten 8. kann eine zusammengesetzte Zutat (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Maßgabe ihres Gewichtsanteils angegeben werden, sofern für sie eine Verkehrsbezeichnung durch Rechtsvorschrift festgelegt oder nach allgemeiner Verkehrsauffassung üblich ist und ihr eine Aufzählung ihrer Zutaten in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei ihrer Herstellung unmittelbar folgt; diese Aufzählung ist nicht erforderlich, wenn a) die zusammengesetzte Zutat ein Lebensmittel ist, für das ein Verzeichnis der Zutaten nicht vorgeschrieben ist, oder b) der Anteil der zusammengesetzten Zutat weniger als 2 Gewichtshundertteile des Enderzeugnisses beträgt und die Zusammensetzung der zusammengesetzten Zutat in einer Rechtsvorschrift festgelegt ist oder die zusammengesetzte Zutat aus Gewürz- oder Kräutermischungen oder aus Mischungen derartiger Erzeugnisse besteht; Absatz 5 bleibt unberührt; 9. können nach Art, Beschaffenheit und Charakter vergleichbare und untereinander austauschbare Zutaten, deren Anteil weniger als 2 Gewichtshundertteile des Enderzeugnisses beträgt, mit dem Vermerk "Enthält ... und/oder ..." angegeben werden, sofern mindestens eine von höchstens zwei Zutaten im Enderzeugnis vorhanden ist. Satz 1 Nr. 8 Buchstabe b sowie Nr. 9 gelten nicht für Stoffe der Anlage 2 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung, Enzyme und Mikroorganismenkulturen, ausgenommen Natriumjodat und Kaliumjodat. Abweichend von Satz 1 Nr. 8 Buchstabe a und b sowie Nr. 9 sind Zutaten der Anlage 3 stets anzugeben, es sei denn, die Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels lässt auf das Vorhandensein der jeweiligen Zutat schließen. - Saftschubse - 14.03.2006 Hallo Michaela! Ist gut möglich! Auf Seite 6 des folgenden Links steht was von der 25%-Regel, diese Regel gibt es aber mitz der gültigen Kennzeichnngsverordnung nicht mehr. <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987029875421594214/download3-Ausgabe1_update2.pdf">http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... pdate2.pdf</a><!-- m --> <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.was-wir-essen.de/fusetalk/messageview.cfm?catid=11&threadid=3348">http://www.was-wir-essen.de/fusetalk/me ... eadid=3348</a><!-- m --> ist wieder auf Basis der 25%-Regel beantwortet... Ich würde sagen, wenn das Konservierungsmittel an sich nicht deklarationspflichtig ist und im Enderzeugnis weniger als 2% ausmacht, muss nicht deklariert werden. Aber mit Sicherheit kann ich das nicht sagen, tut mir leid. Ich werd mal gucken, ob ich noch was finde!! Gruß Saftschubse - Sylvia - 15.03.2006 Hallo Michaela, wenn Du einen Zusatzstoff im Produkt zufügst muss Du ihn deklarieren. Alle Zusatstoffe die einen technologischen Zweck erfüllen müssen deklariert werden, wenn Sie nach Fertigstellung noch im Produkt vorhanden sind. Beispiel wo es anschließend nicht deklariert werden muss sind z.B. Starterkulturen. Wie Saftschubse schon sagte gilt für die 25% Regel die 5% Regel. Alle Zutaten die mehr als 5 % im Produkt vorhanden sind müssen aufgeführt sein. Die Reihenfolge der Zutaten und Zusatzsstoffe unter 5% müssen aber nicht mehr mengenmäßig abfolgend sein, die kann man aufführen wie man möchte. Hoffe ich kann Dir damit helfen. Gruss Sylvia - Saftschubse - 15.03.2006 Sylvia, ich glaube es sind 2% und nicht 5%, oder? Wenn ich mir so alles zusammen angucke komme ich zu dem Schluß, dass der Konservierungsstoff aus dem Schinken deklariert werden muss. Ich lasse mich in meiner Auslegung aber auch gerne eines Besseren belehren. Saftschubse - Michaela - 15.03.2006 @ Saftschubse Ja, es sind 2%. Also, ich habe es bis jetzt immer deklariert, was der Kunde natürlich nicht gerne sieht, da er seine Produkte gerne als "Frei von Konservierungsstoffen" deklarieren möchte. Dieser Kunde hatte nun einen "Lebensmittelspezialisten" im Hause und der meint ich bräuchte Konservierungsstoffe im Essig oder Schinken aufgrund der Zusatzstoffzusatzverordnung und der Zusatzstoffzusatzverkehrsverordnung nicht zu deklarieren, da sie keine technologische Wirkung auf das Gesamtprodukt haben. Aber woher soll ich denn Wissen ob das Konservierungsmittel nun noch eine technologische Wirkung auf mein Endprodukt hat? Ich bin jetzt doch etwas verwirrt. :zuck - Saftschubse - 15.03.2006 Ich hab mich nochmal durch die LMKV Und das LFGB gewühlt und komme zu dem Schluss, dass es deklariert werden muss. Die zusammengesetzte Zutat "Schinken" wird mehr als 2% ausmachen und Konservierungsstoffe gehören zu den Zusatzstoffen, die deklariert werden müssen (oder doch nicht?). Ich wüsste gerade aber auch niemande den ich fragen könnte... - Ariane - 15.03.2006 Der Bezug der Gesucht wird ist nicht in der LMKV sonden in der ZZulV §9 Abs. 8 zu finden. Ansonsten, wie immer im Recht es komt daruaf an <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> Ist eine Grundsatzentscheidung was man machen möchte jedenfals wenn der Konservierungsstoff im Endprodukt nicht mehr technologisch Wirksam ist braucht mann nicht Kennzeichen. Gruß Ariane - tifa - 15.03.2006 Oh das Thema kenn ich <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> hatten wir auch. Ganz früher, also vor meiner Zeit in der jetztigen Firma hatten wir auf den Verpackungen "ohne Konservierungsstoffe" stehen, da wir ja selbst keine zusetzen. Aber auf unserer Pizza mit Schinken ist natürlcih im Schinken Natriumnitrit drin....also ein Konservierungsstoff!!! Dann war der hick hack mit der Überwachung im vollen gange. Jetzt is der Zusatz weg und wir schreiben brav hinter den Schinken Konservierungsstoff NAtriumnitrit <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Aber jetzt durch die neue Regelung mit der Angabe der zusammengesetzten Zutaten hätte man es doch sowieso angeben müssen, oder???? - Saftschubse - 15.03.2006 Danke Ariane, beim gestrigen Suchen wollte ich in die ZZulV schauen können, aber irgendwas ging da wieder nicht. Jedenfalls: Nachdem ich darin auch ein wenig herumgelesen habe, komme ich auch zu dem Schluss, dass es letztendlich um die technologische Wirksamkeit im Endprodukt geht. Michaela: Wer hat die Produkhaftung?? Der müsste auch für die Richtigkeit der Deklaration geradestehen wenn das Amt meckert, oder? Saftschubse - Anton - 16.03.2006 Stimme wie immer Arinae zu - aber es ist §6. Ich geb einfach immer alles an. Damit geh ich auf Nummer sicher und es ist im Sinne des Verbrauchers. Anton - Saftschubse - 16.03.2006 Anton, §6 verweist auf die Anlage 6 und 7. In Anlage 6 geht es um Zusatzstofe in Kindernahrung, in Anlage 7 um Zusatzstoffe für bestimmte technologische Zwecke. Also doch §9 Abs. 8, der sich mit der Kenntlichmachung von Zusatzstoffen ohne technologisce Wirkung befasst. Macht nichts! Gruß Saftschubse - Michaela - 16.03.2006 Saftschubse schrieb:Michaela: Wer hat die Ich bin die jenige, die beim Amt dann dafür gerade stehen muß, da ich die Zutatenlisten und eben auch die Etiketten schreibe. - Michaela - 16.03.2006 Anton schrieb:Ich geb einfach So mache ich es am liebsten auch, aber leider sehen unsere Kunden das nicht so. Sie würden gerne damit werben, dass keine Konservierungsstoffe in unseren Produkten sind. - Saftschubse - 16.03.2006 Und was ist mit Schinken ohne Konservierungsstoffe? - tifa - 16.03.2006 zur Herstellung von Kochschinken wir doch immer Natriumnitrit verwendet. Das brauch man ja zu umröten. Somit hat Schinken immer Natriumnitrit drin....oder versteh ich das falsch??? Mann könnte da ja auch schreiben: Kochschinken mit Nitritpökelsalz. |