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§35 LMBG
#1
Hallo und guten Morgen,
kleine Frage. Wir haben immer in unserem HACCP Konzept bei den Verifizierungsmaßnahmen in Bezug auf die Salmonellenuntersuchung bei der Methode auf §35 LMBG verwiesen. Recht ist nicht so mein Lieblingsgebiet <!-- sIcon_question --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt="Icon_question" title="Confused" /><!-- sIcon_question --> . Stimmt das denn nun noch oder muss ich einen anderen Verweis der Untersuchungsmethode einarbeiten ? Ich hoffe man kann verstehen worauf ich hinaus will ???
Für Eure Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar.
Hygieia
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#2
Hallo Hygieia,

ich empfehle Dir in der Tat ein anderen § einzuarbeiten. Der von Dir angesprochene § 35 des ehemaligen LMBG ist im LFGB "Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung"

Verweise bitte auf den § 64 des LFGB (Lebensmittelfuttermittelgesetzbuch). Dann bist Du auf der sicheren Seite !!! Und Deine Quellenangabe stimmt auch wieder.

Sorry das die Beantwortung so lange gedauert hat. War jedoch on Tour <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> .

Gruß
Der Druide
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#3
Danke für die Antwort. Ging doch schnell mit der Antwort. Vielen vielen Dank. Man kann sich wie immer auf Euch verlassen !!!
Hygieia
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#4
@ Hygieia,

vielen Dank für das freundliche Feedback. Es freut uns natürlich immer, wenn unsere User zufrieden mit uns sind <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->. Und wenn Ihr es einmal nicht sein solltet, dann lasst es uns bitte auch wissen, damit wir wissen, was wir verbessern müssen. Somit hilft uns auch Kritik weiter, für die wir auch offen sind.

Gruß
Drui
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