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erlaubte Zustatzstoffe in der Bio-VO
#1
Im September wurden vier neue Zusatzstoffe für die Verwendung in Bio-Produkten zugelassen worden.
a) Bienenwachs (E 901), wenn die Bienen ökologisch gehalten worden,
b) Carnaubawachs, wenn es aus ökologischen Rohstoffen ist
Beides als Überzugsmittel für Bio-Süßigkeiten

c) Gellan (E 418) als Geliermittel für Marmeaden und
sowie
d) der Zuckeraustauschstoff Erythrit


Quelle: oekolandbau.de
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