Registriert seit: Jan 2008
moin zusammen,
es geht um das Thema EU Zulassungen für fleischverarbeitende Betriebe.
Ich habe gehört, dass zum 01.01.10 nicht nur diese Betriebe eine EU Zulassung brauchen, sondern auch alle anderen, die rohes Fleisch verarbeiten, z.B. Großküchen für ihre Schnitzel.
Stimmt das?
Wenn ja, ab wann zählt eine Küche als Großküche? Anzahl der täglichen Essen die zubereitet werden??
Peter
Registriert seit: Jan 2008
Hallo Saftschubse,
Das der Schlachter nebenan die Zulassung braucht ist bekannt. Neu ist, das ab Januar 2010 auch Großküchen eine EU Zulassung brauchen sollen. Diese Aussage habe ich gestern aufgeschnappt, konnte aber nicht belegt werden. Ich möchte nur wissen,ob das ganze stimmt. Arbeitsweise, Dokumentation und Dokumentationsinhalte sind klar.
Peter
Registriert seit: Jun 2000
Hallo Zusammen,
Großküchen brauchen nur dann eine EU Zulassung, wenn sie mehr als 30% ihrer Produkte an andere Einelhändler abgeben.
Hierunter würde eine Großküche fallen, die zum Beispiel Kindergärten oder Schulen beliefert.
Küchen, egal wie groß, die Ihr Essen direkt in der eigenen Kantine an die Tischgäste abgeben, brauchen KEINE EU Zulassung. Dadurch dürfte auch die Frage nach EXTERN geklärt sein. Übrigens auch wenn die Küche eigene "Filialen" beliefert ist sie Zulassungspflichtig.
Aussage: Amt für Verbraucherschutz der Stadt Düsseldorf
Viele Grüße
Michael
Registriert seit: Jan 2008
Hallo Michael,
ganz so einfach ist das ganze nun aber doch nicht - leider. Aus meiner Sicht ist das ganze ganz schön kompliziert.
Du hast Recht mit deiner Aussage, nur ist sie nicht vollständig.
"Übrigens auch wenn die Küche eigene "Filialen" beliefert ist sie Zulassungspflichtig. " Die Filialen werden wie selbstständige Betriebe vom Gesetzgeber angesehen --- ABER: Besteht diese Filiale als Verkaufswagen, also Filiale auf Rädern mit denselben Produkten, Umsätzen und demselben Personal, fällt der Betrieb nicht unter die Zulassung, da der Wagen als ein zum Geschäft gehörendes Utensil gesehen wird. Bewegt sich dieses Fahrzeug über einen Umkreis von 100km hinaus, so wird sein Stammhaus zulassungspflichtig.
Das ganze betrifft, wie ich jetzt gelesen habe alle lebensmittelproduzierenden Betriebe, die mit unverarbeiteten Lebensmitteln tierischer Herkunft umgehen.
"Wer mehr als ein Drittel seiner Produktion an Nichtendverbraucher abgibt und/oder seine Produkte über einen Umkreis von 100 Kilometern vertreibt, unterliegt der Zulassungspflicht. Diese Betriebe müssen bis zum 31.12.2009 wenigstens vorläufig von der Behörde zugelassen worden sein. Wenn nicht, droht diesen Betrieben am 01.01.2010 die amtliche Schließung oder die Einschränkung seiner Produktion unter 1/3 Abgabe an den Nichtendverbraucher.
Teigtaschenhersteller, Pizzahersteller,Frikadellenbrater, Molkereien, Käsereien, Joghurthersteller, Tiramisuhersteller und Eierlikörproduzenten sind betroffen." aus "Der praktische Schädlingsbekämpfer 11/09 S.10/11"
Es ist also ein Durcheinander, das wahrscheinlich im Einzelfall zu entscheiden ist.
mal sehen was noch kommt