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EU Zulassung für Großküchen - Druckversion

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EU Zulassung für Großküchen - pglass - 19.11.2009

moin zusammen,
es geht um das Thema EU Zulassungen für fleischverarbeitende Betriebe.
Ich habe gehört, dass zum 01.01.10 nicht nur diese Betriebe eine EU Zulassung brauchen, sondern auch alle anderen, die rohes Fleisch verarbeiten, z.B. Großküchen für ihre Schnitzel.
Stimmt das?
Wenn ja, ab wann zählt eine Küche als Großküche? Anzahl der täglichen Essen die zubereitet werden??

Peter


- Saftschubse - 19.11.2009

Hallo Peter,


Hier geht hervor, dass die Betriebe, die eine Zulassung benötigen, dies bis 31.12.2009 erledigt haben müssen - ist das vielleicht eigentlich gemeint gewesen??

Gruß
Saftschubse


- pglass - 19.11.2009

Hallo Saftschubse,
Das der Schlachter nebenan die Zulassung braucht ist bekannt. Neu ist, das ab Januar 2010 auch Großküchen eine EU Zulassung brauchen sollen. Diese Aussage habe ich gestern aufgeschnappt, konnte aber nicht belegt werden. Ich möchte nur wissen,ob das ganze stimmt. Arbeitsweise, Dokumentation und Dokumentationsinhalte sind klar.

Peter


EU-VO für Hygienevorschriften für LM tierischem Ursprungs - laganon - 19.11.2009

Hallo,

Ich denke es kommt ganz darauf an, was die Großküche tut, an wen sie liefert, welche Tätigkeiten dort ausgeübt werden. Die EU-Verordnung legt fest, dass nur ein Unternehmen mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs handeln darf, wenn diese in Betrieben zugelassenen Betrieben gewonnen & verarbeitet worden sind.

Im Artikel 1 Absatz 5 sind die Ausnahmen geregelt:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:139:0055:0205:DE:PDF
Die Zulassung gilt nicht:
... für den Einzelhandel, ausgenommen Tätigkeiten auf dem Gebiet "B2B".
... wenn die Abgabe eine nebensächliche Tatigkeit auf lokaler Ebene in kleinem Umfang darstellt
... für den privaten Umgang

Für eine Großküche ist, denke ich einmal, die Art der Tätigkeit sehr entscheidend, da sich die Großküchen in Grenzbereich dieser Verordnung befinden. So hat die Volkswagen-Zentralküche eine Zulassung (NI-EV 211), da sie in sehr großen Mengen Currywurst fertigt, die auf verschiedenen Wegen an den Endverbraucher abgegeben werden. Für den klassischen Mittagsessen-Service habe ich aber noch nicht gehört, dass eine Zulassung verlangt wurde.


- Saftschubse - 20.11.2009

Na toll.... InternetExplorer abgestürzt und damit meine Antwort weg....


Okay, es scheint bei nochmaliger Suche bei Tante Suchmaschine tatsächlich so zu sein, dass Großküchen unter bestimmten Umständen eine Zulassung benötigen:

Dies geht z.B. aus einer Pressemitteilung des Verbands der Fachplaner hervor; gefunden habe ich (am Beispiel Rhein-Neckar-Kreis) auch einen Antrag auf Zulassung.

Die Zulassungsplicht hängt mit der Menge der "nach extern" abgegebenen Menge der hergestellten Lebensmittel tierischen Ursprüngs zusammen.
Schwierig wird die Beantwortung der Frage "nach extern" wenn z.B. von einer Hauptküche an Nebenküchen zur Verteilung geliefert wird.


So, ich hoffe geholfen haben zu können, auch wenn GV nicht mein Themengebiet ist!

LG
Saftschubse


- Michael Bäuml - 25.11.2009

Hallo Zusammen,

Großküchen brauchen nur dann eine EU Zulassung, wenn sie mehr als 30% ihrer Produkte an andere Einelhändler abgeben.
Hierunter würde eine Großküche fallen, die zum Beispiel Kindergärten oder Schulen beliefert.
Küchen, egal wie groß, die Ihr Essen direkt in der eigenen Kantine an die Tischgäste abgeben, brauchen KEINE EU Zulassung. Dadurch dürfte auch die Frage nach EXTERN geklärt sein. Übrigens auch wenn die Küche eigene "Filialen" beliefert ist sie Zulassungspflichtig.
Aussage: Amt für Verbraucherschutz der Stadt Düsseldorf

Viele Grüße
Michael


- pglass - 25.11.2009

Hallo Michael,
ganz so einfach ist das ganze nun aber doch nicht - leider. Aus meiner Sicht ist das ganze ganz schön kompliziert.
Du hast Recht mit deiner Aussage, nur ist sie nicht vollständig.

"Übrigens auch wenn die Küche eigene "Filialen" beliefert ist sie Zulassungspflichtig. " Die Filialen werden wie selbstständige Betriebe vom Gesetzgeber angesehen --- ABER: Besteht diese Filiale als Verkaufswagen, also Filiale auf Rädern mit denselben Produkten, Umsätzen und demselben Personal, fällt der Betrieb nicht unter die Zulassung, da der Wagen als ein zum Geschäft gehörendes Utensil gesehen wird. Bewegt sich dieses Fahrzeug über einen Umkreis von 100km hinaus, so wird sein Stammhaus zulassungspflichtig.

Das ganze betrifft, wie ich jetzt gelesen habe alle lebensmittelproduzierenden Betriebe, die mit unverarbeiteten Lebensmitteln tierischer Herkunft umgehen.

"Wer mehr als ein Drittel seiner Produktion an Nichtendverbraucher abgibt und/oder seine Produkte über einen Umkreis von 100 Kilometern vertreibt, unterliegt der Zulassungspflicht. Diese Betriebe müssen bis zum 31.12.2009 wenigstens vorläufig von der Behörde zugelassen worden sein. Wenn nicht, droht diesen Betrieben am 01.01.2010 die amtliche Schließung oder die Einschränkung seiner Produktion unter 1/3 Abgabe an den Nichtendverbraucher.
Teigtaschenhersteller, Pizzahersteller,Frikadellenbrater, Molkereien, Käsereien, Joghurthersteller, Tiramisuhersteller und Eierlikörproduzenten sind betroffen." aus "Der praktische Schädlingsbekämpfer 11/09 S.10/11"

Es ist also ein Durcheinander, das wahrscheinlich im Einzelfall zu entscheiden ist.

mal sehen was noch kommt