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und es geht weiter.....
#1
auf das bin ich heute gestossen

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#2
Hi,

Ja.
Ich schätze, auf das Thema Vogelgrippe werden wir uns dauerhaft einstellen müssen.

Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
#3
Ärzte Zeitung, 03.07.2007

NÜRNBERG (ddp). Die Zahl der Vogelgrippe-Fälle in Nürnberg hat sich erneut erhöht.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Ostsee-Insel Riems habe bei einem weiteren Schwan eine Infektion mit hoch pathogenen H5N1-Viren festgestellt, teilte die Stadt Nürnberg mit. Die Zahl der im Nürnberger Stadtgebiet an der Vogelgrippe verendeten Wildvögel stieg damit auf neun.
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Gruß
Drui
#4
AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Wildvogel-Geflügelpest im Kyffhäuserkreis amtlich festgestellt (03.07.2007)

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Erfurt / Insel Riems (aho) - Durch das Friedrich-Loeffler-Institut auf
der Ostseeinsel Riems wurde heute bei einem im Kyffhäuserkreis
(Thüringen) an der Talsperre Kelbra aufgefundenen Wildvogel
(Schwarzhals-Taucher) das hochpathogene Influenza A Virus vom Subtyp
H5N1 amtlich nachgewiesen. Das teilt das Sozialministerium in Erfurt
mit. Eine Laborprobe dieses Wildvogels war zur Abklärung vom Thüringer
Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zum
nationalen Referenzlabor übersandt worden.

Entsprechend den rechtlichen Bestimmungen ist ein Sperrbezirk mit
einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem
Radius von zehn Kilometern um den Fundort des toten Vogels
ausgewiesen worden. Die Gebiete sind mit Schildern gekennzeichnet.

Im Sperrgebiet (Drei Kilometer-Radius) gilt eine absolute
Stallpflicht für Geflügel. Hunde und Katzen dürfen dort nicht frei
umherlaufen. Geflügelbetriebe werden regelmäßig kontrolliert.

Darüber hinaus gilt in den nächsten drei Wochen ein
Verbringungsverbot von Geflügel und Geflügelprodukten. Tierhalter im
Sperrbezirk sind verpflichtet, dass an den Ein- und Ausgängen von
Geflügelställen Matten ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen
Desinfektionsmittel getränkt werden. Betriebsfremde Personen dürfen
Geflügelställe im Sperrgebiet nicht betreten. Feuchtgebiete, an denen
sich Wildvögel sammeln, werden verstärkt nach verendeten Tieren
abgesucht.

Im Beobachtungsgebiet (Zehn Kilometer-Radius) gilt ebenfalls eine
Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. In Grünanlagen sollten
Wasservögel nicht gefüttert oder angefasst werden. Hundehalter in der
Beobachtungszone werden eindringlich an die Anleinpflicht erinnert.

Es wird erneut ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der
Wildvogel-Geflügelpest um eine Tierseuche handelt. Die
Ansteckungsgefahr für Menschen ist außerordentlich gering und nur
nach sehr engem Kontakt vom Tier zum Mensch möglich.

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Gruß
Drui
#5
AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Frankreich: Dringender Vogelgruppeverdacht im Departement Moselle (03.07.2007)

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Paris (aho) - Drei Jungschwäne, die verendet an einem Teich in der
französischen Gemeinde Assenoncourt im Departement Moselle gefunden
wurden, werden zurzeit auf das H5N1 - Virus getestet. Wie das
Agrarministerium heute in Paris mitteilte, werden die Ergebnisse für
Donnerstag erwartet.

In der Region wurde Stallpflicht für das Geflügel angeordnet. Hunde
und Katzen dürfen nicht frei herumlaufen. Ebenso wurden die Jagd auf
Vögel und Ausstellungen verboten.

Das französische Département Moselle ist benannt nach dem Fluss Mosel
und liegt im Osten Frankreichs, in der Region Lothringen. Es grenzt
an die Departements Bas-Rhin (Elsass) und Meurthe-et-Moselle und an
das Saarland, Rheinland-Pfalz und Luxemburg.


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