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Zusatzstoffe - was ist kennzeichnungspflichtig?
#1
... heute habe ich mal was

in eigener Sache und zwar muss ich für einen Kunden eine Speisenkarte anfertigen. Jetzt weiß

ich aber nicht genau a) welche Zusatzstoffe in der Karte aufgeführt werden müssen und b)

welche Zusatzstoffe in den folgenden Soßen/Dressings enthalten

sind:

Joghurt-Dressing:
Zutaten: Milch, Majonaise,

Senf, Essig, Gewürze

Metaxa-Soße:
Zutaten: u. a.

Sahne, Milch, Rahm-Soße,

Soßen-Binder

Jäger-Soße:
Zutaten: Soßenbinder,

Champignons, Zwiebeln, Tomatenmark, Bratenjus, Petersilie,

Sahne

Ajoli:
Zutaten: Mayonaise, Öl,

Knoblauch

Das sind die Angaben, die ich vom Inhaber bekommen habe. Ist da überhaupt

was drin, was gesondert aufgeführt werden muss? Müssen Zusätze wie Milchzucker, Lactose,

Glutamat etc. auch in Speisenkarten gekennzeichnet sein?

Dank schon mal für Eure

Hilfe.

LG Suse <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

P.S.: ... fast vergessen. Die Karte muss noch vor

Weihnachten gedruckt auf dem Tisch liegen. Iss also mal wieder einer dieser heißgeliebten

Spontanaufträge. *grins*
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#2
Das was unten steht, ist das, was meines

Wissens gekennzeichnet werden muss. Bislang ist die Allergenauszeichnung an loser Ware nicht

vorgeschrieben (bitte korrigiert mich ganz schnell, wenn ich was falsches

schreibe!).

Die Kennzeichnung der Zusatzstoffe darf auf der Speisekarte auch über

Nummern geschehen, wenn irgenwo gut sichtbar und findbar gemacht wird, was die Nummern

bedeuten, also 1 - mit Farbstoff, 2 - mit Konservierungsstoff, etc.

Folgendes habe

ich auf den Seiten des aid gefunden:
Wie werden Zusatzstoffe in offen verkaufter Ware

gekennzeichnet?
So genannte „lose Ware” hat meist keine Zutatenliste. Hier müssen die

wichtigsten Zusatzstoffgruppen gut lesbar auf einem Schild neben den Waren, auf einem

Sammelaushang, einem Computerdisplay oder in einem ausliegenden Heft angegeben werden.




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Welche Angaben sind bei loser Ware vorgeschrieben?

Vorgeschrieben sind –

soweit die Stoffe verwendet wurden – die Angaben:

“mit Farbstoff”,
“mit

Konservierungsstoff” oder “konserviert”
“mit Antioxidationsmittel”,


“geschwefelt”,
“mit Phosphat” (bei Fleischerzeugnissen).
“mit

Nitritpökelsalz”
“mit Geschmacksverstärker”,
“gewachst”,
„mit

Süßungsmitteln“.

Autor: Peter Kuhnert, Königswinter, Quelle: aid-Heft "Die

Zutatenliste", Bestell-Nr.

1135



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#3
Hallo Suse,

ich stimme Caterings Aussagen zu, mir ist auch nichts

anderes bekannt.

Wenn Du mal mit den Begriffen "Speisekarte Zusatzstoffe

Kennzeichnung" eine Suchmaschine fütterst, bekommst Du einige gute Links, so z.B.

diesen und dort unter

"unverpackte Lebensmittel".

Also: Im Gewürz des Dressings könnten

Geschmacksverstärker drin sein, das müsste also gekennzeichnet werden. (Korrigiert mich,

wenn es nicht so wäre!!!) Gerne sind dort auch Süßstoffe verarbeitet, da ist dann beim

Einsatz von Aspartam auf die Phenylalaninquelle hinzuweisen.

Schwarze Oliven sind

meist geschwärzt.

Wurtswaren gepökelt = Nitritpökelsalz.



...



Viel Spaß beim Designen der Speisekarte!! Und lies sie gut durch,

Rechtschreibfehler bringen mich persönlich immer zum

Schmunzeln...

LG
Saftschubse
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#4
... vielen Dank für Eure

Antworten.

@Saftschubse:
ich werd mir die Links mal anschauen und sehen, ob ich

die Sachen irgendwie den Speisen zugeordnet kriege. Falls nicht, bin ich wieder hier.

*gg*

LG Suse <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->
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#5
Hallo Suse,

ich werde

Dir den entsprechenden Abschnitt aus einem HACCP-Handbuch, welches ich für eine Schulmensa

erstellt habe, zuschicken.
Kurz gefasst: auf einer Speisekarte müssen nicht alle Angaben

stehen, die es auf verpackten LM gibt; Ausnahme bilden hier die Zusatzstoffe

und Allergene
. Beides kann, wie bereits erwähnt, mit Zahlen, die auf einer

Extrakarte erklärt sind, kenntlich gemacht werden. Hierzu gelten die Bestimmungen des §9 der

Zustzstoff-ZulassungsVO - allerdings nicht für die Allergene. Eine gesetzliche Verpflichtung

besteht nicht, ist aber in Planung.
Aufgrund der zeitlichen Enge sollte hier vielleicht

nur das nötigste gemacht werden, aber sinnvoll ist auf jeden Fall, das dem bedienenden

Personal eine Liste mit den Allergenen in den entsprechenden Speisen vorliegt.

Das

ist in der momentanen Eile ein kurzer Einblick.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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#6
... dankschööö <!-- sIcon_smile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Icon_smile" title="Smile" /><!-- sIcon_smile --> ... Deine

Mail ist angekommen. Dann werd ich mir mal das Kärtchen vornehmen.

LG Suse <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->
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