Zusatzstoffe - was ist kennzeichnungspflichtig? - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Bistro (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=66) +--- Forum: Off-Topic (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=80) +--- Thema: Zusatzstoffe - was ist kennzeichnungspflichtig? (/showthread.php?tid=2645) |
Zusatzstoffe - was ist kennzeichnungspflichtig? - Suse - 14.12.2006 ... heute habe ich mal was in eigener Sache und zwar muss ich für einen Kunden eine Speisenkarte anfertigen. Jetzt weiß ich aber nicht genau a) welche Zusatzstoffe in der Karte aufgeführt werden müssen und b) welche Zusatzstoffe in den folgenden Soßen/Dressings enthalten sind: Joghurt-Dressing: Zutaten: Milch, Majonaise, Senf, Essig, Gewürze Metaxa-Soße: Zutaten: u. a. Sahne, Milch, Rahm-Soße, Soßen-Binder Jäger-Soße: Zutaten: Soßenbinder, Champignons, Zwiebeln, Tomatenmark, Bratenjus, Petersilie, Sahne Ajoli: Zutaten: Mayonaise, Öl, Knoblauch Das sind die Angaben, die ich vom Inhaber bekommen habe. Ist da überhaupt was drin, was gesondert aufgeführt werden muss? Müssen Zusätze wie Milchzucker, Lactose, Glutamat etc. auch in Speisenkarten gekennzeichnet sein? Dank schon mal für Eure Hilfe. LG Suse <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> P.S.: ... fast vergessen. Die Karte muss noch vor Weihnachten gedruckt auf dem Tisch liegen. Iss also mal wieder einer dieser heißgeliebten Spontanaufträge. *grins* - Catering - 14.12.2006 Das was unten steht, ist das, was meines Wissens gekennzeichnet werden muss. Bislang ist die Allergenauszeichnung an loser Ware nicht vorgeschrieben (bitte korrigiert mich ganz schnell, wenn ich was falsches schreibe!). Die Kennzeichnung der Zusatzstoffe darf auf der Speisekarte auch über Nummern geschehen, wenn irgenwo gut sichtbar und findbar gemacht wird, was die Nummern bedeuten, also 1 - mit Farbstoff, 2 - mit Konservierungsstoff, etc. Folgendes habe ich auf den Seiten des aid gefunden: Wie werden Zusatzstoffe in offen verkaufter Ware gekennzeichnet? So genannte „lose Ware” hat meist keine Zutatenliste. Hier müssen die wichtigsten Zusatzstoffgruppen gut lesbar auf einem Schild neben den Waren, auf einem Sammelaushang, einem Computerdisplay oder in einem ausliegenden Heft angegeben werden. -------------------------------------------------------------------------------- Welche Angaben sind bei loser Ware vorgeschrieben? Vorgeschrieben sind – soweit die Stoffe verwendet wurden – die Angaben: “mit Farbstoff”, “mit Konservierungsstoff” oder “konserviert” “mit Antioxidationsmittel”, “geschwefelt”, “mit Phosphat” (bei Fleischerzeugnissen). “mit Nitritpökelsalz” “mit Geschmacksverstärker”, “gewachst”, „mit Süßungsmitteln“. Autor: Peter Kuhnert, Königswinter, Quelle: aid-Heft "Die Zutatenliste", Bestell-Nr. 1135 ------------------------------------------------------------------------ -------- - Saftschubse - 15.12.2006 Hallo Suse, ich stimme Caterings Aussagen zu, mir ist auch nichts anderes bekannt. Wenn Du mal mit den Begriffen "Speisekarte Zusatzstoffe Kennzeichnung" eine Suchmaschine fütterst, bekommst Du einige gute Links, so z.B. diesen und dort unter "unverpackte Lebensmittel". Also: Im Gewürz des Dressings könnten Geschmacksverstärker drin sein, das müsste also gekennzeichnet werden. (Korrigiert mich, wenn es nicht so wäre!!!) Gerne sind dort auch Süßstoffe verarbeitet, da ist dann beim Einsatz von Aspartam auf die Phenylalaninquelle hinzuweisen. Schwarze Oliven sind meist geschwärzt. Wurtswaren gepökelt = Nitritpökelsalz. ... Viel Spaß beim Designen der Speisekarte!! Und lies sie gut durch, Rechtschreibfehler bringen mich persönlich immer zum Schmunzeln... LG Saftschubse - Suse - 15.12.2006 ... vielen Dank für Eure Antworten. @Saftschubse: ich werd mir die Links mal anschauen und sehen, ob ich die Sachen irgendwie den Speisen zugeordnet kriege. Falls nicht, bin ich wieder hier. *gg* LG Suse <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> - cnn - 15.12.2006 Hallo Suse, ich werde Dir den entsprechenden Abschnitt aus einem HACCP-Handbuch, welches ich für eine Schulmensa erstellt habe, zuschicken. Kurz gefasst: auf einer Speisekarte müssen nicht alle Angaben stehen, die es auf verpackten LM gibt; Ausnahme bilden hier die Zusatzstoffe und Allergene. Beides kann, wie bereits erwähnt, mit Zahlen, die auf einer Extrakarte erklärt sind, kenntlich gemacht werden. Hierzu gelten die Bestimmungen des §9 der Zustzstoff-ZulassungsVO - allerdings nicht für die Allergene. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht, ist aber in Planung. Aufgrund der zeitlichen Enge sollte hier vielleicht nur das nötigste gemacht werden, aber sinnvoll ist auf jeden Fall, das dem bedienenden Personal eine Liste mit den Allergenen in den entsprechenden Speisen vorliegt. Das ist in der momentanen Eile ein kurzer Einblick. - Suse - 16.12.2006 ... dankschööö <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> ... Deine Mail ist angekommen. Dann werd ich mir mal das Kärtchen vornehmen. LG Suse <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> |