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Temperaturnachweis
#1
Hallo Zusammen,
wir hatten das Thema schon mal, aber

ich kann es auf die schnelle nicht finden. Kann mir jamsnd sagen, inwie weit wir als

Lieferant verpflichtet sind, Temperturausdrucke oder nachweiße an unsere Kunden zu geben.

Ist nicht der Kunde auch in der Pflicht eine Wareneingangskontrolle, d.h. mit

Temperaturkontrolle durchzuführen?
Viellicht hat ja jemand einen Hinweis für

mich.
Danke und schönes Wochenende
Andrea
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#2
Hallo Andrea,

gesetzlich ist das nur für TK-Produkte

geregelt. Jedoch wird es immer mehr Stand der Technik, dass der Transport auch betrachtet

wird. Allerdings gehört es natürlich auch zur Sorgfaltspflicht, dass der Wareneingang

geprüft wird. aber eben bei Euch dann auch der Warenausgang bzw. Transport.

Gruß

Ariane
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#3
Danke Ariane,
bei uns

handelt es sich um TK-Produkte.
Gruß Andrea
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#4
Etwas Neues

diesbezüglich....

Zweite

Verordnung zur Änderung der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel vom 20.11. 2006


Dort Artikel 1 § 2a mal nachsehen....

Gruß
Drui
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