13.09.2006, 08:47
Hallo,
ich habe eine Frage über das
IfSG.
Nach § 43 Abs.4 hat der Arbeitsgeber seine Angstellten jährlich zu belehren. Darf
er diese Aufgabe auch an seinen Stellvertreter übertragen?? Ich bin der Meinung, dass dies
nicht geht, denn sonst hätten die "schlauen" Gesetzgeber dies sicherlich auch vermerkt. Was
meint Ihr??
Liebe Grüße maxemer
ich habe eine Frage über das
IfSG.
Nach § 43 Abs.4 hat der Arbeitsgeber seine Angstellten jährlich zu belehren. Darf
er diese Aufgabe auch an seinen Stellvertreter übertragen?? Ich bin der Meinung, dass dies
nicht geht, denn sonst hätten die "schlauen" Gesetzgeber dies sicherlich auch vermerkt. Was
meint Ihr??
Liebe Grüße maxemer