Registriert seit: Sep 2000
Hallo zusammen,
folgender Artikel war in
der Wochenendausgabe unserer Tageszeitung:
Resteverwertung
Zweimal
aufgetischt
Auch wenn das vielen Pauschalurlaubern nicht schmeckt: landen Speisen vom
Mittag am darauf folgenden Abend wieder auf dem Büfett des Ferienhotels, ist das kein
Reisemangel. Die Praxis, nicht verbrauchtes Essen am selben Tag nochmals aufzutischen,
entspricht laut Amtsgericht Durisburg (Aktenzeichen 49C 1338/05) durchaus den
"durchschnittlichen Erwartungen an eine Reise mit Vollverpflegung.
Beim ersten Lesen
habe ich gelächelt, beim zweiten Mal lesen hab ich nur noch den Kopf geschüttelt und mir das
Szenario vorgestellt. Wie werden die Reste wohl wieder an den Mann/Frau gebracht ?? Wie
sieht wohl die Lebensmittelhygiene aus, HACCP läßt grüßen.
Und das alles mit dem
Segen des Amtgerichts.
Was sagt da wohl die Lebensmittelüberwachung?
Was meint Ihr
zu diesem Artikel
Gruß hermelin
Registriert seit: Sep 2000
Das
Szenario finde ich eigentlich ziemlich eklig. Wenn man auch bedenkt wielange die Speisen
mittags in der Ausgabe stehen.....
Leider ist dies aber wahrscheinlich Gang und Gebe
<!-- s:evil: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_evil.gif" alt=":evil:" title="Evil or Very Mad" /><!-- s:evil: -->
Ich war gerade im Urlaub und hatte mein IR-Thermometer mit dabei. Ihr könnt
Euch vorstellen, dass fast keine der Speisen in der Ausgabe die geforderten Temperaturen
aufgewiesen hatte. <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt=" " title="Crying or Very sad" /><!-- s --> Und da wundert man sich warum es im Urlaub mitunter sooft Magen
und Darm Probleme gibt....
Registriert seit: Oct 2000
Also ich werde mal eine
Anfrage ans Amtsgericht Duisburg machen. Komme jedoch erst Anfang nächster Woche dazu.
Gruß
Drui
Registriert seit: Sep 2000
es kommt sicherlich immer darauf an, um was für ein Lebensmittel es sich
handelt. Bei Speisen die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zubereitungsart das mikrobielle
Wachstum nicht fördern (z.B. säurekonserviert, trocken) evtl. auch durchgegarten Speisen,
sehe ich eher kein Problem.
Ich würde erwarten, dass aus Kartoffeln Kartoffelsalat oder
aus Bockwurst Soljanka gemacht wird.
Anton
Registriert seit: Jun 2000
Ich
finde das Wieder-Ausgeben von Speisen auch bedenklich, unabhängig davon, ob das LM anfällig
für MO-Verderb ist oder nicht.
Wer kann mir/dir/uns sagen, ob nicht doch ein Gast die
Finger drin hatte? Okay, das ist schon für alle folgenden beim Mittagessen unappetitlich und
vermeiden kann man es nur damit, dass der Gast gar keine Möglichkeit hat, seine Finger da
rein zu stecken. Aber am Buffet??
Zusätzlich liegen die LM in der Wärme und werden
nicht abgedeckt. Salat wird welk, andere LM trocknen aus, es gibt Verfärbungen, Insekten
schwirren lustig herum, manchmal auch vorlaute Spatzen...
Bei Müesli, Nüssen und
solchem Zeug kann man das denke ich noch machen (obwohl ich auch nicht möchte, dass
irgendwer mit seinen Dreckpfoten sich die Rosinen aus der großen Müeslischale gesucht hat,
aber das kann man über Spender unterbieten), aber bei allem anderen bin ich da sehr
skeptisch. Weil man eben nicht weiß, wer wann was mit dem LM gemacht hat.
Andere
Meinungen??
Registriert seit: Aug 2006
Habe gerade einen Artikel von
einer Lebensmittelüberwachungsbehörde in Bayern gelesen. Darin steht, dass nichts dagegen
einzuwenden ist, wenn die Speisen, die wieder zurück kommen, in einer anderen Form
verarbeitet wieder auf den Tisch kommen und zwar nach ausreichender Erhitzung. Also, der
Schinken wird in einem Auflauf verarbeitet, die Milch wird zu Pudding verarbeitet etc.
Ich habe immer den Satz im Kopf, den meine Ausbilder zu mir sagten: "Wenn der
Verbraucher wüßte.....". Ich persönlich wollte den Auflauf nicht essen müssen....
Registriert seit: Sep 2000
Hallo Maxemer,
der Artikel
von dem Du schreibst würde mich sehr interessieren. Hast Du eine Möglichkeit diesen hier zu
veröffentlichen??
Das Thema Resteverwertung interessiert mich nun noch mehr und ich denke
der Artikel von dem Du schreibst würde mich zum Thema noch mehr informieren.
Viele Dank
Gruß hermelin
Registriert seit: Jun 2000
Hallo zusammen,
schon lustig, da gibt man sich Mühe, das Thema
Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit, den Gewerbetreibenden über Foren nahe zu
bringen und dann bekommt man von den Gerichten solche Urteile serviert.
Vielleicht währe
es eine Möglichkeit, hier den Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure zu informieren,
schließlich sind sie es, die bei Gericht als Sachverständige auftreten. Da es in den
Urteilen, von denen hier gesprochen wurde um Regress gegen den Reiseveranstalter geht (so
habe ich es zumindest verstanden) also eher um eine „Kleinere Entscheidung“ des Gerichtes,
weis ich gar nicht, ob hier ein Sachverständiger gehört wurde. Wie Drui schon sagte, wir
müssen erst mehr Infos zusammen bekommen um hier etwas machen zu können. Natürlich
entspricht es der Realität, „Reste“ vom Vortag weiterzuverarbeiten. ABER: Diese dürfen nicht
durch eine nachteiligen Beeinflussung wertgemindert sein. Allein die Tatsache, dass Der
Schinken auf dem Büffet, durch andere Gäste angehustet sein könnte ist nicht nur
gesundheitsgefährdend (Infektionsschutzgesetz) sondern auch ekelerreged. Warum brauchen wir
sonst in den Metzgereien einen berührungslosen Verkauf?
Die Aussage, dass die
Lebensmittel ja anschließend durcherhitzt werden halte ich auch für sehr gefährlich. Das
würde ja bedeuten, dass wir z.B. kühlbedürftige Lebensmittel wie Fleisch bei
Zimmertemperatur lagern können, wenn wir sie nur anschließend schön durcherhitzen. Was man
dabei vergisst ist, dass zwar die Mikroorganismen abgetötet werden, aber nicht die Toxine
und Stoffwechselgifte die während Ihrer „uferlosen“ Vermehrung entstanden sind.
Viele
Grüße
Michael
Registriert seit: Sep 2000
Hi,
> Was man dabei vergisst ist, dass zwar die Mikroorganismen abgetötet werden,
aber nicht die Toxine und Stoffwechselgifte die während Ihrer „uferlosen“ Vermehrung
entstanden sind.
Stimmt. Nehmen wir mal as Beispiel Bacillus cereus. Der kann unter
günstigen Bedingungen ein Toxin bilden, das selbst einen Autoklaviervorgang
übersteht.
Des weiteren kommt es ja durch die diversen Stoffwechselprodukte (nicht
nur Toxine) zu einer Geruchs- und / oder Farbabweichung. Das ist zwar nicht unbedingt
gesundheitsschädlich aber zumindes ekelerregend. Weitere Einwirkungen sind chemischer und
physikalischer Natur. Bsp.: Fettverderb durch UV-Licht / Sauerstoff / Temperatur. Auch
dieses sollte keinesfalls außer Acht gelassen werden.
Gruß
Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->
Registriert seit: Oct 2000
Liebe Leute, meine Email Anfrage beim Amtsgericht Duisburg wurde zunächst
mit einer elektronischen Serienemail beantwortet:
**********************
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre E-Mail ist
hier eingegangen. Bitte beachten Sie, dass das Gericht auf diesem Weg nur Mitteilungen
entgegennimmt, die keiner besonderen Form bedürfen.
Sie können per E-Mail weder Klage
erheben noch Einspruch, Berufung und Beschwerde einlegen, Fristen wahren oder sonstige
Verfahrenshandlungen vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
************************
Seitdem hatte ich nichts mehr gehört.
Mehrmalige telefonische Anfragen endeten in der Warteschleife. nach 8 Minuten
meldete sich erstmals die Zentrale, wollte mich an den "Sachbearbeiter" weiterleiten (gut
das man diese Sachbearbeiter erfunden hat", nach weiteren 10 Minuten Warteschleife habe ich
aufgelegt. Kostet ja schließlich Geld. Am nächsten Tag nochmal versucht, hat mich dann nach
5 Minuten (Erfolg <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt=" " title="Very Happy" /><!-- s --> ) Warteschleife die Zentrale wieder verbunden. Gleiches Spiel. Man gab
mir dann den Tipp , ich solle den Vorgang doch zufaxen und teilte mir eine Faxnummer mit.
dies habe ich vorgestern erledigt.
Also warten wir mal noch ein paar Tage.
Also dies nur als Zwischenstand.
Gruß
Drui
Registriert seit: Sep 2000
ich habe die Antwort heute bekommen. In Schriftform und Kosten für
Schrift..... von 5,50 EUR <!-- s:twisted: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_twisted.gif" alt=":twisted:" title="Twisted Evil" /><!-- s:twisted: --> Ich überlege gerade wie ich dies veröffentlichen
kann???
Registriert seit: Oct 2000
Hallo Melanie,
die Kosten für Schrift übernehme ich
selbstverständlich. Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch. Dokument einscannen, auf Server
legen und als PDF Datei verlinken, wäre eine Idee, die Du mit Suse besprechen solltest.
Gruß
Drui
Registriert seit: Sep 2000
kann ich allerdings erst nächste Woche machen.....
Registriert seit: Oct 2000
Der Artikel in einer Sonntagszeitung auf den
uns Hermelin freundlicherweise aufmerksam gemacht hatte, mit der Fragestellung was die
Lebensmittelüberwachung wohl dazu sagt, hat uns veranlasst das Amtsgericht Duisburg
anzuschreiben und um Übersendung des Urteils gebeten. Dies ist wie „Sumpfhuhn“ ja bereits
geschrieben hat eingetroffen und ich hatte am Wochenende Gelegenheit mich mit dem 11 Seiten
umfassenden Urteil zu befassen.
Vom Grundsatz her ging es in dem Urteil darum, dass
mit einer Klage eine Minderung des Reisepreises einer Urlaubsreise erzielt werden sollte.
Der Kläger beanstandete neben der später ausführlich dargestellten Mängel im Bereich
Lebensmittel u.a. das trotz Ankündigung einer Diskothek im Katalog, diese jedoch nicht in
der Ferienanlage vorhanden war, das die Sitzterrasse wegen der heißen Metalltische nur
eingeschränkt nutzbar waren, dass an einem bestimmten Tag Bier nur bis 22:00 Uhr anstatt bis
24:00 Uhr ausgeschenkt wurde, dass die Anzahl von Sonnenschirmen nicht ausreichend waren und
u.a. auch das Personal nicht ausreichend Deutsch und Englisch sprach (es gab noch mehr
dieser allgemein gehaltenen Beanstandungen, die ich hier nicht alle aufzählen möchte, da ich
mich auf den Bereich Lebensmittel beschränken möchte).
Der von Hermelin zitierte
Artikel aus der Zeitung bezieht sich auf folgende Aussage im Urteil:
-Soweit die Kläger beanstanden, dass Reste vom Mittagessen für das
jeweilige Abendessen verwendet wurden, liegt darin kein Reisemangel. Die Verwendung der
mittags zubereiteten, aber nicht verbrauchten und nicht auf den Teller gelangten Reste für
die nächste Mahlzeit entspricht durchschnittlichen Erwartungen an eine Reise mit
Vollverpflegung. Warum in einem Hotel auf Lanzarote anders als in Deutschland entgegen jeder
wirtschaftlichen Vernunft und ethischen Verantwortung sämtliche Reste weggeworfen werden
sollen, um am selben Tag ein vollständig neues Buffet herzustellen, ist nicht
nachvollziehbar. Das gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass notwendig am Ende der Mahlzeit
stets Reste bleiben. Denn es muss – gerade angesichts der anspruchsvollen Gäste – auch kurz
vor Ende des Essens noch eine restliche Auswahl von Speisen zur Verfügung stehen.
Bevor wir in die Diskussion übergehen, ist es evtl. noch wichtig zu
erwähnen, dass die Verhandlung im Mai 2005 stattgefunden hat (damals geltendes Recht wäre zu
berücksichtigen).
Was mich an der Aussage des Urteils persönlich stört ist dieser
Satz :“ Die Verwendung der mittags zubereiteten, aber nicht verbrauchten und nicht auf den
Teller gelangten Reste für die nächste Mahlzeit entspricht durchschnittlichen Erwartungen an
eine Reise mit Vollverpflegung“.
Das allerdings wage ich zu bezweifeln. Weiter unten
ist zu lesen :“ Denn es muss – gerade angesichts der anspruchsvollen Gäste – auch kurz vor
Ende des Essens noch eine restliche Auswahl von Speisen zur Verfügung stehen.
Also
anspruchsvolle Gäste erwarten sicherlich nicht, dass Reste vom Mittag am Abend noch einmal
serviert werden. Nach deutschem Recht wäre die Sache sicherlich eindeutiger. Feilhalten
(also allein das Anbieten von Speisen) bedeutet in den Verkehr bringen. Und Essen, welches
in den Verkehr gebracht wurde, darf -nicht nur nach meinem Verständnis- nicht noch einmal
verwendet werden. Verbraucher stochern schon mal mit der „eigenen“ Kabel oder dem Messer am
Buffet herum, der ein oder andere hustet das Buffet auch schon einmal (unbeabsichtigt) an
und das Essen wird auch nicht dadurch besser, wenn es über den Zeitraum von 1-2 Stunden in
der Auslage liegt. Ich bezweifele, dass dies durchschnittlichen Erwartungen entspricht.
Ich persönlich halte das Urteil bezüglich der Lebensmittelbeanstandungen (und
auch nur diesbezüglich) als etwas am Thema vorbei, unter Berücksichtigung der
Gesamtsituation wäre ich als Richter sicherlich zum gleichen Endresultat gekommen, denn es
hatte hier meines Erachtens den Anschein, dass der Kläger nur darauf bedacht war den Preis
der Reise zu "drücken", aber auch das ist meine subjektive Meinung.
Viel Spaß beim
Diskutieren wünscht Drui.
Registriert seit: Sep 2000
Mir kommt da gerade ein Gedanke: Wer
will denn beweisen, dass das Essen, das abends auf dem Buffet steht tatsächlich das gleiche
ist wie am Mittag. Natürlich wurde das Essen (wahrscheinlich) am Mittag zubereitet, denn es
war Teil des Mittagsbuffets, aber ev. wird ja abends nur die Reserve, die sich zu keinem
Zeitpunkt auf dem Buffet befunden hat, aufgetischt. Das wäre doch nicht verboten und auch
nicht ecklig.
Und wie will der Gast das beurteilen. Das Hotel wird ja nicht die halb
leer gegessenen GNs wieder ins Buffet packen. Oder?
Bloß so ein Gedanke, womit das
Hotel sich verteidigen könnte.
Cat
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