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		Hallo zusammen,folgender Artikel war in
 
 der Wochenendausgabe unserer Tageszeitung:
 
 Resteverwertung
 Zweimal
 
 aufgetischt
 Auch wenn das vielen Pauschalurlaubern nicht schmeckt: landen Speisen vom
 
 Mittag am darauf folgenden Abend wieder auf dem Büfett des Ferienhotels, ist das kein
 
 Reisemangel. Die Praxis, nicht verbrauchtes Essen am selben Tag nochmals aufzutischen,
 
 entspricht laut Amtsgericht Durisburg (Aktenzeichen 49C 1338/05) durchaus den
 
 "durchschnittlichen Erwartungen an eine Reise mit Vollverpflegung.
 
 Beim ersten Lesen
 
 habe ich gelächelt, beim zweiten Mal lesen hab ich nur noch den Kopf geschüttelt und mir das
 
 Szenario vorgestellt. Wie werden die Reste wohl wieder an den Mann/Frau gebracht ?? Wie
 
 sieht wohl die Lebensmittelhygiene aus, HACCP läßt grüßen.
 
 Und das alles mit dem
 
 Segen des Amtgerichts.
 Was sagt da wohl die Lebensmittelüberwachung?
 
 Was meint Ihr
 
 zu diesem Artikel
 
 Gruß hermelin
 
	
	
	
		
	
	
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		Das  
Szenario finde ich eigentlich ziemlich eklig. Wenn man auch bedenkt wielange die Speisen 
 
mittags in der Ausgabe stehen..... 
Leider ist dies aber wahrscheinlich Gang und Gebe  
 
<!-- s:evil: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_evil.gif" alt=":evil:" title="Evil or Very Mad" /><!-- s:evil: -->  
 
Ich war gerade im Urlaub und hatte mein IR-Thermometer mit dabei. Ihr könnt 
 
Euch vorstellen, dass fast keine der Speisen in der Ausgabe die geforderten Temperaturen 
 
aufgewiesen hatte.  <!-- s   --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="  " title="Crying or Very sad" /><!-- s   -->  Und da wundert man sich warum es im Urlaub mitunter sooft Magen 
 
und Darm Probleme gibt....
	 
	
	
	
		
	
	
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		Also ich werde mal eine 
 Anfrage ans Amtsgericht Duisburg machen. Komme jedoch erst Anfang nächster Woche dazu.
 
 
 
 Gruß
 Drui
 
	
	
	
		
	
	
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		es kommt sicherlich immer darauf an, um was für ein Lebensmittel es sich 
 handelt. Bei Speisen die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zubereitungsart das mikrobielle
 
 Wachstum nicht fördern (z.B. säurekonserviert, trocken) evtl. auch durchgegarten Speisen,
 
 sehe ich eher kein Problem.
 Ich würde erwarten, dass aus Kartoffeln Kartoffelsalat oder
 
 aus Bockwurst Soljanka gemacht wird.
 
 Anton
 
	
	
	
		
	
	
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		Ich 
 finde das Wieder-Ausgeben von Speisen auch bedenklich, unabhängig davon, ob das LM anfällig
 
 für MO-Verderb ist oder nicht.
 
 Wer kann mir/dir/uns sagen, ob nicht doch ein Gast die
 
 Finger drin hatte? Okay, das ist schon für alle folgenden beim Mittagessen unappetitlich und
 
 vermeiden kann man es nur damit, dass der Gast gar keine Möglichkeit hat, seine Finger da
 
 rein zu stecken. Aber am Buffet??
 
 Zusätzlich liegen die LM in der Wärme und werden
 
 nicht abgedeckt. Salat wird welk, andere LM trocknen aus, es gibt Verfärbungen, Insekten
 
 schwirren lustig herum, manchmal auch vorlaute Spatzen...
 
 Bei Müesli, Nüssen und
 
 solchem Zeug kann man das denke ich noch machen (obwohl ich auch nicht möchte, dass
 
 irgendwer mit seinen Dreckpfoten sich die Rosinen aus der großen Müeslischale gesucht hat,
 
 aber das kann man über Spender unterbieten), aber bei allem anderen bin ich da sehr
 
 skeptisch. Weil man eben nicht weiß, wer wann was mit dem LM gemacht hat.
 
 Andere
 
 Meinungen??
 
	
	
	
		
	
	
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		Habe gerade einen Artikel von 
 einer Lebensmittelüberwachungsbehörde in Bayern gelesen. Darin steht, dass nichts dagegen
 
 einzuwenden ist, wenn die Speisen, die wieder zurück kommen, in einer anderen Form
 
 verarbeitet wieder auf den Tisch kommen und zwar nach ausreichender Erhitzung. Also, der
 
 Schinken wird in einem Auflauf verarbeitet, die Milch wird zu Pudding verarbeitet etc.
 
 
 
 Ich habe immer den Satz im Kopf, den meine Ausbilder zu mir sagten: "Wenn der
 
 Verbraucher wüßte.....". Ich persönlich wollte den Auflauf nicht essen müssen....
 
	
	
	
		
	
	
	Registriert seit: Sep 2000 
	
	
		Hallo Maxemer,der Artikel
 
 von dem Du schreibst würde mich sehr interessieren. Hast Du eine Möglichkeit diesen hier zu
 
 veröffentlichen??
 Das Thema Resteverwertung interessiert mich nun noch mehr und ich denke
 
 der Artikel von dem Du schreibst würde mich zum Thema noch mehr informieren.
 Viele Dank
 
 
 Gruß hermelin
 
	
	
	
		
	
	
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		Hallo zusammen, 
 schon lustig, da gibt man sich Mühe, das Thema
 
 Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit, den Gewerbetreibenden über Foren nahe zu
 
 bringen und dann bekommt man von den Gerichten solche Urteile serviert.
 Vielleicht währe
 
 es eine Möglichkeit, hier den Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure zu informieren,
 
 schließlich sind sie es, die bei Gericht als Sachverständige auftreten. Da es in den
 
 Urteilen, von denen hier gesprochen wurde um Regress gegen den Reiseveranstalter geht (so
 
 habe ich es zumindest verstanden) also eher um eine „Kleinere Entscheidung“ des Gerichtes,
 
 weis ich gar nicht, ob hier ein Sachverständiger gehört wurde. Wie Drui schon sagte, wir
 
 müssen erst mehr Infos zusammen bekommen um hier etwas machen zu können. Natürlich
 
 entspricht es der Realität, „Reste“ vom Vortag weiterzuverarbeiten. ABER: Diese dürfen nicht
 
 durch eine  nachteiligen Beeinflussung wertgemindert sein. Allein die Tatsache, dass Der
 
 Schinken auf dem Büffet, durch andere Gäste angehustet sein könnte ist nicht nur
 
 gesundheitsgefährdend (Infektionsschutzgesetz) sondern auch ekelerreged. Warum brauchen wir
 
 sonst in den Metzgereien einen berührungslosen Verkauf?
 
 Die Aussage, dass die
 
 Lebensmittel ja anschließend durcherhitzt werden halte ich auch für sehr gefährlich. Das
 
 würde ja bedeuten, dass wir z.B. kühlbedürftige Lebensmittel wie Fleisch bei
 
 Zimmertemperatur lagern können, wenn wir sie nur anschließend schön durcherhitzen. Was man
 
 dabei vergisst ist, dass zwar die Mikroorganismen abgetötet werden, aber nicht die Toxine
 
 und Stoffwechselgifte die während Ihrer „uferlosen“ Vermehrung entstanden sind.
 
 Viele
 
 Grüße
 Michael
 
	
	
	
		
	
	
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		Hi, 
> Was man dabei vergisst ist, dass zwar die Mikroorganismen abgetötet werden, 
 
aber nicht die Toxine und Stoffwechselgifte die während Ihrer „uferlosen“ Vermehrung 
 
entstanden sind. 
 
Stimmt. Nehmen wir mal as Beispiel Bacillus cereus. Der kann unter 
 
günstigen Bedingungen ein Toxin bilden, das selbst einen Autoklaviervorgang 
 
übersteht.
 
Des weiteren kommt es ja durch die diversen Stoffwechselprodukte (nicht 
 
nur Toxine) zu einer Geruchs- und / oder Farbabweichung. Das ist zwar nicht unbedingt 
 
gesundheitsschädlich aber zumindes ekelerregend. Weitere Einwirkungen sind chemischer und 
 
physikalischer Natur. Bsp.: Fettverderb durch UV-Licht / Sauerstoff / Temperatur.  Auch 
 
dieses sollte keinesfalls außer Acht gelassen werden. 
 
Gruß 
Gunnar <!--    --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!--    -->
	 
	
	
	
		
	
	
	Registriert seit: Oct 2000 
	
 
	
	
		Liebe Leute, meine Email Anfrage beim Amtsgericht Duisburg wurde zunächst  
mit einer elektronischen Serienemail beantwortet: 
 
**********************
 
"Sehr geehrte Damen und Herren,  
Ihre E-Mail ist 
 
hier eingegangen. Bitte beachten Sie, dass das Gericht auf diesem Weg nur Mitteilungen 
 
entgegennimmt, die keiner besonderen Form bedürfen.  
Sie können per E-Mail weder Klage 
 
erheben noch Einspruch, Berufung und Beschwerde einlegen, Fristen wahren oder sonstige 
 
Verfahrenshandlungen vornehmen. 
 
Mit freundlichen Grüßen   
 
************************
 
Seitdem hatte ich nichts mehr gehört. 
 
Mehrmalige telefonische Anfragen endeten in der Warteschleife. nach 8 Minuten 
 
meldete sich erstmals die Zentrale, wollte mich an den "Sachbearbeiter" weiterleiten (gut 
 
das man diese Sachbearbeiter erfunden hat", nach weiteren 10 Minuten Warteschleife habe ich 
 
aufgelegt. Kostet ja schließlich Geld. Am nächsten Tag nochmal versucht, hat mich dann nach 
 
5 Minuten (Erfolg  <!-- s   --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="  " title="Very Happy" /><!-- s   --> ) Warteschleife die Zentrale wieder verbunden. Gleiches Spiel. Man gab 
 
mir dann den Tipp , ich solle den Vorgang doch zufaxen und teilte mir eine Faxnummer mit. 
 
dies habe ich vorgestern erledigt. 
 
Also warten wir mal noch ein paar Tage. 
 
Also dies nur als Zwischenstand. 
 
Gruß 
 
Drui
	 
	
	
	
		
	
	
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		ich habe die Antwort heute bekommen. In Schriftform und Kosten für 
 Schrift..... von 5,50 EUR  <!-- s:twisted: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_twisted.gif" alt=":twisted:" title="Twisted Evil" /><!-- s:twisted: -->  Ich überlege gerade wie ich dies veröffentlichen
 
 kann???
 
	
	
	
		
	
	
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		Hallo Melanie, 
 die Kosten für Schrift übernehme ich
 
 selbstverständlich. Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch. Dokument einscannen, auf Server
 
 legen und als PDF Datei verlinken, wäre eine Idee, die Du mit Suse besprechen solltest.
 
 
 
 Gruß
 Drui
 
	
	
	
		
	
	
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		kann ich allerdings erst nächste Woche machen.....
	 
	
	
	
		
	
	
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		Der Artikel in einer Sonntagszeitung auf den 
 uns Hermelin freundlicherweise aufmerksam gemacht hatte, mit der Fragestellung was die
 
 Lebensmittelüberwachung wohl dazu sagt, hat uns veranlasst das Amtsgericht Duisburg
 
 anzuschreiben und um Übersendung des Urteils gebeten. Dies ist wie „Sumpfhuhn“ ja bereits
 
 geschrieben hat eingetroffen und ich hatte am Wochenende Gelegenheit  mich mit dem 11 Seiten
 
 umfassenden Urteil zu befassen.
 
 Vom Grundsatz her ging es in dem Urteil darum, dass
 
 mit einer Klage eine Minderung des Reisepreises einer Urlaubsreise erzielt werden sollte.
 
 Der Kläger beanstandete neben der später ausführlich dargestellten Mängel im Bereich
 
 Lebensmittel u.a. das trotz Ankündigung einer Diskothek im Katalog, diese jedoch nicht in
 
 der Ferienanlage vorhanden war, das die Sitzterrasse wegen der heißen Metalltische nur
 
 eingeschränkt nutzbar waren, dass an einem bestimmten Tag Bier nur bis 22:00 Uhr anstatt bis
 
 24:00 Uhr ausgeschenkt wurde, dass die Anzahl von Sonnenschirmen nicht ausreichend waren und
 
 u.a. auch das Personal nicht ausreichend Deutsch und Englisch sprach (es gab noch mehr
 
 dieser allgemein gehaltenen Beanstandungen, die ich hier nicht alle aufzählen möchte, da ich
 
 mich auf den Bereich Lebensmittel beschränken möchte).
 
 Der von Hermelin zitierte
 
 Artikel aus der Zeitung bezieht sich auf folgende Aussage im Urteil:
 
 
 
 -Soweit die Kläger beanstanden, dass Reste vom Mittagessen für das
 
 jeweilige Abendessen verwendet wurden, liegt darin kein Reisemangel. Die Verwendung der
 
 mittags zubereiteten, aber nicht verbrauchten und nicht auf den Teller gelangten Reste für
 
 die nächste Mahlzeit entspricht durchschnittlichen Erwartungen an eine Reise mit
 
 Vollverpflegung. Warum in einem Hotel auf Lanzarote anders als in Deutschland entgegen jeder
 
 wirtschaftlichen Vernunft und ethischen Verantwortung sämtliche Reste weggeworfen werden
 
 sollen, um am selben Tag ein vollständig neues Buffet herzustellen, ist nicht
 
 nachvollziehbar. Das gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass notwendig am Ende der Mahlzeit
 
 stets Reste bleiben. Denn es muss – gerade angesichts der anspruchsvollen Gäste – auch kurz
 
 vor Ende des Essens noch eine restliche Auswahl von Speisen zur Verfügung stehen.
 
 
 
 Bevor wir in die Diskussion übergehen, ist es evtl. noch wichtig zu
 
 erwähnen, dass die Verhandlung im Mai 2005 stattgefunden hat (damals geltendes Recht wäre zu
 
 berücksichtigen).
 
 Was mich an der Aussage des Urteils persönlich stört ist dieser
 
 Satz :“ Die Verwendung der mittags zubereiteten, aber nicht verbrauchten und nicht auf den
 
 Teller gelangten Reste für die nächste Mahlzeit entspricht durchschnittlichen Erwartungen an
 
 eine Reise mit Vollverpflegung“.
 
 Das allerdings wage ich zu bezweifeln. Weiter unten
 
 ist zu lesen :“ Denn es muss – gerade angesichts der anspruchsvollen Gäste – auch kurz vor
 
 Ende des Essens noch eine restliche Auswahl von Speisen zur Verfügung stehen.
 
 Also
 
 anspruchsvolle Gäste erwarten sicherlich nicht, dass Reste vom Mittag am Abend noch einmal
 
 serviert werden. Nach deutschem Recht wäre die Sache sicherlich eindeutiger. Feilhalten
 
 (also allein das Anbieten von Speisen) bedeutet in den Verkehr bringen. Und Essen, welches
 
 in den Verkehr gebracht wurde, darf -nicht nur nach meinem Verständnis- nicht noch einmal
 
 verwendet werden. Verbraucher stochern schon mal mit der „eigenen“ Kabel oder dem Messer am
 
 Buffet herum, der ein oder andere hustet das Buffet auch schon einmal (unbeabsichtigt) an
 
 und das Essen wird auch nicht dadurch besser, wenn es über den Zeitraum von 1-2 Stunden in
 
 der Auslage liegt. Ich bezweifele, dass dies durchschnittlichen Erwartungen entspricht.
 
 
 
 
 Ich persönlich halte das Urteil bezüglich der Lebensmittelbeanstandungen (und
 
 auch nur diesbezüglich) als etwas am Thema vorbei, unter Berücksichtigung der
 
 Gesamtsituation wäre  ich als Richter sicherlich zum gleichen Endresultat gekommen, denn es
 
 hatte hier meines Erachtens den Anschein, dass der Kläger nur darauf bedacht war den Preis
 
 der Reise zu "drücken", aber auch das ist meine subjektive Meinung.
 
 Viel Spaß beim
 
 Diskutieren wünscht Drui.
 
	
	
	
		
	
	
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		Mir kommt da gerade ein Gedanke: Wer 
 will denn beweisen, dass das Essen, das abends auf dem Buffet steht tatsächlich das gleiche
 
 ist wie am Mittag. Natürlich wurde das Essen (wahrscheinlich) am Mittag zubereitet, denn es
 
 war Teil des Mittagsbuffets, aber ev. wird ja abends nur die Reserve, die sich zu keinem
 
 Zeitpunkt auf dem Buffet befunden hat, aufgetischt. Das wäre doch nicht verboten und auch
 
 nicht ecklig.
 
 Und wie will der Gast das beurteilen. Das Hotel wird ja nicht die halb
 
 leer gegessenen GNs wieder ins Buffet packen. Oder?
 
 Bloß so ein Gedanke, womit das
 
 Hotel sich verteidigen könnte.
 
 Cat
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