Registriert seit: Sep 2000
Hallo zusammen,
steht irgendwo wieviele Temperatur-Stichproben man
bei Warenannahme man machen sollte???
Registriert seit: Jun 2000
Hallo
soweit mit
bekannt ist, gibt es dafür keine gesetzlichen Vorgaben. Ich halte es für sinnvoll die Anzahl
der Proben in einer Arbeitsanweisung festzuhalten und so in das Eigenkontrollkonzept zu
integrieren.
Gruß
Michael
Registriert seit: Sep 2000
so haben wir es
auch gemacht. Nur meinte irgend jemand, dass es 2% von der gelieferten Ware sein müssten.
Dies war mir unbekannt und vor allen müßte ich nicht wo dies so stehen soll????
Registriert seit: Jun 2000
Kleine
Zusammenfassung:
Die Häufigkeit und die Art der Kontrollen richten sich nach der Art
der Ware und nach der Zuverlässigkeit der Lieferanten.
Zur Kontrolle leicht
verderblicher Lebensmittel empfehlt sich ein
Thermometer mit Einstechfühler, so dass die
Temperatur des Lebensmittels im Kern gemessen werden kann.
Die
Oberflächentemperatur, wie sie von manchen Geräten gemes-
sen wird, ist nur
begrenzt aussagefähig, da sie den größten Schwankungen unterworfen ist und sich sehr schnell
ändern kann. Die Kerntemperatur zeigt, ob das Lebensmittel auch über einen länge-
ren
Zeitraum ausreichend kühl gehalten wurde.
Tiefgekühlte Ware lässt sich ebenfalls im Kern
messen. Hierfür
werden spezielle Gefriergutfühler angeboten, die sich ohne vorbohren in
das Gefriergut einschrauben lassen.
Für die Dokumentation der Wareneingangskontrollen
eignen sich
separate Listen, die für jeden Lieferanten angelegt werden. So er-
hält
man sehr schnell einen Überblick über die Zuverlässigkeit des
Lieferanten.
Eine
weitere Möglichkeit ist die Dokumentation mit Hilfe eines
Wareneingangsstempels, in den
auch die zu prüfenden Parameter
wie z.B. Temperatur integriert sind. Damit wird der
Lieferschein gestempelt und die Ergebnisse der Kontrollen auf dem Lieferschein dokumentiert.
Dies hat den zusätzlichen Vorteil, dass der Lieferant die Ergebnisse auf diese Weise auch
erfährt.
Erkannte Mängel müssen in jedem Fall mit dem Lieferanten be-
sprochen
werden, so dass dieser die Möglichkeit hat, die Mängel abzustellen. Hier hat sich ein
kurzes, vorgefertigtes Meldeblatt über festgestellte Mängel bewährt. Das Original erhält
der Fahrer für seinen Chef, die Kopie verbleibt im Betrieb zur Dokumentation,
ggf. geht
eine Kopie an die Verwaltung/Buchführung zur Korrektur
der Abrechnung. So hat man in
einem Mängelordner auch schnell
den Überblick über Art und Häufigkeit festgestellter
Mängel bei
den einzelnen Lieferanten.
Ebenfalls schriftlich zu dokumentieren sind
stets die Maßnahmen,
die bei aufgetretenen Mängeln getroffen
werden.
Gruß
Michael