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Stichproben bei Warenannahme
#1
Hallo zusammen,

steht irgendwo wieviele Temperatur-Stichproben man

bei Warenannahme man machen sollte???
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#2
Hallo

soweit mit

bekannt ist, gibt es dafür keine gesetzlichen Vorgaben. Ich halte es für sinnvoll die Anzahl

der Proben in einer Arbeitsanweisung festzuhalten und so in das Eigenkontrollkonzept zu

integrieren.

Gruß
Michael
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#3
so haben wir es

auch gemacht. Nur meinte irgend jemand, dass es 2% von der gelieferten Ware sein müssten.

Dies war mir unbekannt und vor allen müßte ich nicht wo dies so stehen soll????
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#4
Kleine

Zusammenfassung:

Die Häufigkeit und die Art der Kontrollen richten sich nach der Art


der Ware und nach der Zuverlässigkeit der Lieferanten.
Zur Kontrolle leicht

verderblicher Lebensmittel empfehlt sich ein
Thermometer mit Einstechfühler, so dass die

Temperatur des Lebensmittels im Kern gemessen werden kann.
Die

Oberflächentemperatur, wie sie von manchen Geräten gemes-
sen wird, ist nur

begrenzt aussagefähig, da sie den größten Schwankungen unterworfen ist und sich sehr schnell

ändern kann. Die Kerntemperatur zeigt, ob das Lebensmittel auch über einen länge-
ren

Zeitraum ausreichend kühl gehalten wurde.
Tiefgekühlte Ware lässt sich ebenfalls im Kern

messen. Hierfür
werden spezielle Gefriergutfühler angeboten, die sich ohne vorbohren in

das Gefriergut einschrauben lassen.
Für die Dokumentation der Wareneingangskontrollen

eignen sich
separate Listen, die für jeden Lieferanten angelegt werden. So er-
hält

man sehr schnell einen Überblick über die Zuverlässigkeit des
Lieferanten.
Eine

weitere Möglichkeit ist die Dokumentation mit Hilfe eines
Wareneingangsstempels, in den

auch die zu prüfenden Parameter
wie z.B. Temperatur integriert sind. Damit wird der

Lieferschein gestempelt und die Ergebnisse der Kontrollen auf dem Lieferschein dokumentiert.

Dies hat den zusätzlichen Vorteil, dass der Lieferant die Ergebnisse auf diese Weise auch

erfährt.
Erkannte Mängel müssen in jedem Fall mit dem Lieferanten be-
sprochen

werden, so dass dieser die Möglichkeit hat, die Mängel abzustellen. Hier hat sich ein

kurzes, vorgefertigtes Meldeblatt über festgestellte Mängel bewährt. Das Original erhält

der Fahrer für seinen Chef, die Kopie verbleibt im Betrieb zur Dokumentation,
ggf. geht

eine Kopie an die Verwaltung/Buchführung zur Korrektur
der Abrechnung. So hat man in

einem Mängelordner auch schnell
den Überblick über Art und Häufigkeit festgestellter

Mängel bei
den einzelnen Lieferanten.
Ebenfalls schriftlich zu dokumentieren sind

stets die Maßnahmen,
die bei aufgetretenen Mängeln getroffen

werden.

Gruß
Michael
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#5
na dann liege ich ja richtig

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Danke
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