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Definition Primärerzeugnisse
#1
Hallo zusammen,

wo finde ich eine Definition zum Begriff

"Primärerzeugnisse" bzw. um welche Erzeugnisse handelt es sich im Bezug auf die EG-VO

852/2004 Artikel 1 (2) c)??

Auf eine Antwort freut sich

die HWL
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#2
Die von Dir beschriebene

Definition der Primärerzeugnisse würde ich aus folgenden Gründen so beschreiben:

In

der Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene steht auf der 2 Seite unter

in Erwägung nachstehender Gründe unter (1), dass in der

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 gemeinsame Definitionen und Grundsätze für das einzelstaatliche

und das gemeinschaftliche Lebensmittelrecht festgelegt sind.

Weiter steht in der

Verordnung 852/2004 im Kapitel I Artikel 1 Geltungsbereich unter (1) Diese Verordnung

enthält allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer unter

besonderer Berücksichtigung folgender Grundsätze:

b) Die Sicherheit der Lebensmittel

muss auf allen Stufen der Lebensmittelkette, einschließlich der Primärproduktion,

gewährleistet sein.

Die Definition Primärproduktion findest Du in der Verordnung

(EG) Nr. 178/2002 dort steht unter Kapitel 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

unter Artikel 3 Sonstige Definitionen 17. Aufzählung das Wort Primärproduktion mit folgender

Definition:

"Primärproduktion", die Erzeugung, die Aufzucht oder den Anbau von

Primärprodukten einschließlich Ernten, Melken und landwirtschaftlicher Nutztierproduktion

vor dem Schlachten. Sie umfasst auch das Jagen und Fischen und das Ernten wild wachsender

Erzeugnisse.

Ich hoffe, dass es nun ein wenig deutlicher geworden ist. Die

Ausführungen nur deshalb, damit Du auch weißt wo der Unsinn <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink --> steht.

Aber

wenn Du konkret etwas wissen möchtest frag einfach nach ...


Gruß
Drui
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#3
Hallo HWL,

unter

Primärerzeugnissen verstehe ich z.B. die Kartoffeln direkt vom Feld, die Eier direkt vom

Hof, also alles das, was ich an Frischwaren beim Bauern um die Ecke kaufen

kann.
Primärerzeugnisse sind nicht weiter verarbeitet, wobei ich das Waschen z.B. von

Spargel nicht als Weiterverarbeitung verstehe.

Diese Erklärung ist sichtlich profaner

als die von Drui, aber vielleicht näher am Leben <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->, weil ich das zitierte

Beamtendeutsch nicht beherrsche <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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#4
ja, so hab ich mir das eigentlich auch gedacht, wollte allerdings ganz

sicher sein, weil die Definition doch Auswirkung auf die Anwendung der EG VO hat. Daraus

ergibt sich mir nun eine weitere Frage, die ich aber an anderer Stelle stellen werde (hach,

wie schön kompliziert <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes --> )

Herzlichen Dank Euch beiden.

Gruß von der

HWL
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#5
Jetzt hast Du uns aber neugierig gemacht auf

die Frage, Nur Mut HWL, ich wills wissen <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

Gute Nacht

Drui
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#6
Na

dann:
Wir organisieren jedes Jahr zum Sommerfest ein Cafe, bei dem Kuchen an Bewohner

und Gäste verkauft wird (ca. 1200 Gäste). Der Kuchen wird nicht selbst hergestellt, sondern

von MitarbeiterInnen und Wohngruppen gespendet. Wir empfinden das grundsätzlich als

bedenklich, Lebensmittel, deren Herstellungspraxis wir nicht beeinflussen und nachvollziehen

können an Gäste abzugeben.
Meine Kollegin meint nun, daß die EG-VO 852/2004 auf diese

Veranstaltung keine Verwendung findet, da es sich bei den angebotenen Waren um

Primärprodukte handelt. Ich verstehe allerdings unter Primärprodukten Waren, die tatsächlich

unbehandelt und nicht weiterverarbeitet sind. Also unterliegen wir mit unserem Cafe der o.g.

VO und tragen die volle Verantwortung für die angebotenen Waren. Soweit erstmal.

Wie

würdet Ihr Euch nun verhalten? Die Kuchenspenden ablehnen und gekauften Kuchen anbieten?

Hätte Auswirkungen auf den Preis <!-- sCry --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="Cry" title="Crying or Very sad" /><!-- sCry --> und das Cafe wäre in der bewährten Form nicht mehr

durchführbar.....

Bin sehr gespannt auf Eure Meinung.

Lieben Gruß von der

HWL
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#7
Hi

HWL,

Zitat:Primärproduktion", die Erzeugung, die Aufzucht oder den Anbau

von Primärprodukten einschließlich Ernten, Melken und landwirtschaftlicher

Nutztierproduktion vor dem Schlachten. Sie umfasst auch das Jagen und Fischen und das Ernten

wild wachsender Erzeugnisse.

Demnach ist ein zu Hause

hergestellter Kuchen sicherlich KEIN Primärprodukt mehr, und Deine Kollegin liegt mit ihrer

Vermutung falsch.

Allerdings frage ich mich ob es sich bei der Größenordnung der

Veranstaltung schon um ein gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von Lebensmitteln handelt, und ob

aus diesem Grunde die 852/2004 hier überhaupt greift.


Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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#8
Wenn an über tausend Personen Kuchen und Torten aus einer

offiziellen und der Lebensmittelüberwachung bekannten Speisenausgabe/Kantine verkauft

werden, drängt sich doch ganz stark der Gedanke des gewerbsmäßigen Inverkehrbringen

auf.....
Oder liege ich jetzt total daneben?

Die HWL
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#9
Hi HWL,

wenn dem so wäre, müssten auch sämtliche Personen, die die

LM hertsllen (also die freundlichen Kuchenbäckerinnen) sowie sämtliche Personen, die mit den

dort angebotenen LM umgehen eine Erstbelehrung laut IfSG und evtl. auch die Folgebelehrungen

sowie eine Hygieneschulung absolviert haben. Das kann ich mir bei den Privatpersonen, die da

mithelfen nun wirklich nicht vorstellen... Außerdem ist das Cafe , so wie es sich anhört, ja

nur eine einmalige Sache und hat nicht ständig geöffnet. Aus dem Grunde frage ich mich, ob

es sich hier um ein gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von LM handelt.

mit Cafe meine

ich hier jetzt NICHT die Räumlichkeiten, sondern die "Veranstaltung"

Gruß
Gunnar

<!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->

P.S.
ist eine wirklich interessante Fragestellung, dass die Waren in eurer

Schulkantine verkauft werden hattest Du vorher So garnicht geschrieben. Es mag dann

natürlich sein, dass die 852/2004 hier greift. Würde mich auch interessieren. (Vor allem wie

siehts mit den Erstbelehrungen für die privaten Kuchenbäckerinnen nach IfSG aus? )
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#10
Hallo

zusammen,

die Frage ist wirklich sehr schwer.
Die Ordnungsbehörden sagen, dass

wenn eine Veranstaltung nicht regelmäßig, mehrmals im Jahr stattfindet (wie ein Sommer- oder

Straßenfest) dies kein gewerbsmäßiges Inverkehr bringen ist. Hier reicht dann eine „GHP“

Gute Hygienepraxis aus.
Es hat übrigens bei gewerbsmäßig nichts damit zu tun, ob die

Ware endgeldlich oder unendgeldlich abgegeben wird. Eine Organisation, die jeden 2. Samstag

ein Fest für Ihre Einrichtung ausrichtet, um Neukunden zu werben und dabei Kuchen

verschenkt, handelt gewerbsmäßig. Der Gewerbezweck ist hier die Werbung von Neukunden –

somit gewerbsmäßig.


Was deinen konkreten Fall angeht, so würde ich dir raten, mit

dem Ordnungsbehörden zusammenzuarbeiten und nachzufragen, was die von dir als Voraussetzung

haben möchten. Damit lässt sich viel Ärger vermeiden.

Das Risiko, wenn viele, viele

Hausfrauen zu Hause Kuchen und Torten herstellen und anschließend transportieren ist sehr

hoch. Ich würde zum Selbstschutz den Namen jeden Kuchenspenders dokumentieren. Vorab könntet

Ihr den fleißigen Hausfrauen einen kleinen Hygieneratgeber an die Hand geben, welchen sie

unterschrieben mit dem Kuchen abgeben müssen. Darin kann dann stehen, wie der Kuchen

gelagert, transportiert und hergestellt werden muss, um das Wachstum von Mikroorganismen und

die Kontamination durch Fremdkörper zu vermeiden.

Ich hoffe nicht noch mehr

Unsicherheit in die Runde gebracht zu haben.

Gruß
Michael
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#11
Eine immer wieder gestellte Frage, ein Abgrenzungserlass ist hier auch

schwierig, da man den "Einzelfall" berücksichtigen sollte. Viele Länder haben Praxishilfen,

Leitfäden zu dieser Thematik erstellt. Die gleiche Frage stellen sich übriegens auch

sogenannte Tafeln, die mit Ehrenamtlichen Kräften arbeiten.

Ich teile diesbezüglich

Michaels vorgehensweise, denn es kann in der Praxis durchaus passieren, dass im Kreis A die

Angelegenheit anders wie im Kreis B behandelt wird. Um auf der sicheren Seite zu sein, fragt

man nach. Oftmals wird es so sein, dass man selbst über die zögernde Antwort der Behörde

überrascht ist. Aber auch das ist bei der vielzahl der derzeitig gültigen und noch nicht

oder nicht mehr gültigen Gesetzen auch irgendwo verständlich. Ich könnte da einige Beispiele

nennen.

Also HWL, auch ich würde anfragen, dies sogar schriftlich machen.



(Über die Antwort wäre ich gespannt <!-- sIcon_smile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Icon_smile" title="Smile" /><!-- sIcon_smile --> )

Gruß
Drui
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#12
Hallo,

also ich meine das es bei Kuchen die kein hohes Risiko darstellen (wie z.B

gerührter Kuchen usw.) kein Problem sein dürfte. Von Sahnetorten oder Tiramisu sollte

abgesehen werden, da das Risiko natürlich sehr hoch ist, falls einer nicht ordentlich

gearbietet hat oder den Kuchen nicht anständig gekühlt hat (kann man ja schwer

kontrollieren).

Hab hier mal zwei links die evetl weiterhelfen

könnten.

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hochtaunuskreis.de/pdf/V_Ausstattung_Abgabe_Lebensmittel_Vereinsf">http://www.hochtaunuskreis.de/pdf/V_Aus ... l_Vereinsf</a><!-- m -->

este.pdf

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.xn--untersuchungsmter-bw-nzb.de/pub/beitrag.asp?ID=307&subid=">http://www.xn--untersuchungsmter-bw-nzb ... 307&subid=</a><!-- m -->

0&Thema_ID=2&Pdf=True&Aktuell=False

Grüßle Tifa
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#13
Hallo,

habe leider nicht viel Zeit aber vielleicht hilft dieser Link ja auch

weiter???

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.lfl.bayern.de/ilb/haushalt/08986/linkurl_0_2.pdf">http://www.lfl.bayern.de/ilb/haushalt/0 ... rl_0_2.pdf</a><!-- m -->
  Zitieren
#14
Genau das ist es

was ich meine. Jedes Land, jeder Kreis gibt eigene Empfehlungen heraus. Das kenne ich so

auch im Rahmen der Trinkwasseramaturen und Schläuche für Volksfeste etc. Für Schausteller

die dann von Bundesland zu Bundesland von Kreis zu Kreis fahren ist das dann immer besonders

interessant. Wie will man es jetzt hier haben. Naja auch da wird es bald einheitliche

Regelungen geben.

Gruß
Drui
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#15
Zum Thema "Gewerbsmäißkeit" gibt es im epidemiologischen Bulletin des RKI


<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektionsschutzgesetz/ifsg-belehrung.pdf">http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/in ... ehrung.pdf</a><!-- m -->
auf

der Seite 168 ein Kommentar.
Dort heißt es z.B. ... in denen jedoch Personen

Lebensmittel für andere Personen zubereiten oder an diese abgeben, zu denen sie keine

besonderen privaten Beziehungen habe.. Dazu gehören z.B. einmalige Tätigkeiten im Rahmen

größerer Straßenfestes, Sommerfeste ... Für diesen Personenkreis gilt das Tätigkeits- und

Beschäftigungsverbot von § 42 IfSG. Diese Tätigkeiten sind aber

nicht als "gewerbsmäßig" i.S.v. § 43 zu betrachten, weil der

Begriff im IfSG eher eng und nicht - wie im Lebensmittelrecht - weit auszulegen

ist.

Weiter heißt es: Der Aufwand soll in einem angemessenen Verhältnis zu den

gesundheitlichen Gefahren stehen.

Ich schließe mich daher der Meinung meiner

Vorredner an:
- hole dir schriftlich eine Erklärung der zuständigen Behörde

(Gesundheitsamt) ab.
- informiere die "herstellenden Mitarbeiter und anderen Personen"

über die Gefahren und ihre Verpflichtungen (GHP, Händehygiene, Speisen abgedeckt

transportieren, Verbot bestimmter Speisen etc) und lass dir dies quittieren.

Ich

kenne diese Geschichten von den KiGas und Schulfesten und habe deshalb einen Hygienebrief an

die Eltern formuliert, in denen dies alles aufgeführt ist. Ebenso gibt es eine Liste der

eingehenden Kuchenspenden und entsprechende Kriterien und Maßnahmen, wenn diese Kriterien

nicht eingehalten wurden; ganz ähnlich den Wareneingangskontrollen der Lieferanten.
Wenn

du an diesem Brief und der Liste interessiert bist, schick mir eine mail.


Zum

Thema "Tafel". Ich habe eben mit einem Betreiber einer solchen Tafel gesprochen. Er hat von

seinem Gesundheitsamt die lapidare Aussage, dass er ein paar Hygieneregeln aufhängen soll,

dann wäre das o.k.
<!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes --> <!-- sIcon_question --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt="Icon_question" title="Confused" /><!-- sIcon_question -->
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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