Definition Primärerzeugnisse - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelrecht (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=78) +--- Thema: Definition Primärerzeugnisse (/showthread.php?tid=2441) Seiten:
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Definition Primärerzeugnisse - HWL - 16.05.2006 Hallo zusammen, wo finde ich eine Definition zum Begriff "Primärerzeugnisse" bzw. um welche Erzeugnisse handelt es sich im Bezug auf die EG-VO 852/2004 Artikel 1 (2) c)?? Auf eine Antwort freut sich die HWL - Druidelix - 16.05.2006 Die von Dir beschriebene Definition der Primärerzeugnisse würde ich aus folgenden Gründen so beschreiben: In der Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene steht auf der 2 Seite unter in Erwägung nachstehender Gründe unter (1), dass in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 gemeinsame Definitionen und Grundsätze für das einzelstaatliche und das gemeinschaftliche Lebensmittelrecht festgelegt sind. Weiter steht in der Verordnung 852/2004 im Kapitel I Artikel 1 Geltungsbereich unter (1) Diese Verordnung enthält allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer unter besonderer Berücksichtigung folgender Grundsätze: b) Die Sicherheit der Lebensmittel muss auf allen Stufen der Lebensmittelkette, einschließlich der Primärproduktion, gewährleistet sein. Die Definition Primärproduktion findest Du in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 dort steht unter Kapitel 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen unter Artikel 3 Sonstige Definitionen 17. Aufzählung das Wort Primärproduktion mit folgender Definition: "Primärproduktion", die Erzeugung, die Aufzucht oder den Anbau von Primärprodukten einschließlich Ernten, Melken und landwirtschaftlicher Nutztierproduktion vor dem Schlachten. Sie umfasst auch das Jagen und Fischen und das Ernten wild wachsender Erzeugnisse. Ich hoffe, dass es nun ein wenig deutlicher geworden ist. Die Ausführungen nur deshalb, damit Du auch weißt wo der Unsinn <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- --> steht. Aber wenn Du konkret etwas wissen möchtest frag einfach nach ... Gruß Drui - cnn - 16.05.2006 Hallo HWL, unter Primärerzeugnissen verstehe ich z.B. die Kartoffeln direkt vom Feld, die Eier direkt vom Hof, also alles das, was ich an Frischwaren beim Bauern um die Ecke kaufen kann. Primärerzeugnisse sind nicht weiter verarbeitet, wobei ich das Waschen z.B. von Spargel nicht als Weiterverarbeitung verstehe. Diese Erklärung ist sichtlich profaner als die von Drui, aber vielleicht näher am Leben <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- -->, weil ich das zitierte Beamtendeutsch nicht beherrsche <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->. - HWL - 16.05.2006 ja, so hab ich mir das eigentlich auch gedacht, wollte allerdings ganz sicher sein, weil die Definition doch Auswirkung auf die Anwendung der EG VO hat. Daraus ergibt sich mir nun eine weitere Frage, die ich aber an anderer Stelle stellen werde (hach, wie schön kompliziert <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> ) Herzlichen Dank Euch beiden. Gruß von der HWL - Druidelix - 16.05.2006 Jetzt hast Du uns aber neugierig gemacht auf die Frage, Nur Mut HWL, ich wills wissen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Gute Nacht Drui - HWL - 17.05.2006 Na dann: Wir organisieren jedes Jahr zum Sommerfest ein Cafe, bei dem Kuchen an Bewohner und Gäste verkauft wird (ca. 1200 Gäste). Der Kuchen wird nicht selbst hergestellt, sondern von MitarbeiterInnen und Wohngruppen gespendet. Wir empfinden das grundsätzlich als bedenklich, Lebensmittel, deren Herstellungspraxis wir nicht beeinflussen und nachvollziehen können an Gäste abzugeben. Meine Kollegin meint nun, daß die EG-VO 852/2004 auf diese Veranstaltung keine Verwendung findet, da es sich bei den angebotenen Waren um Primärprodukte handelt. Ich verstehe allerdings unter Primärprodukten Waren, die tatsächlich unbehandelt und nicht weiterverarbeitet sind. Also unterliegen wir mit unserem Cafe der o.g. VO und tragen die volle Verantwortung für die angebotenen Waren. Soweit erstmal. Wie würdet Ihr Euch nun verhalten? Die Kuchenspenden ablehnen und gekauften Kuchen anbieten? Hätte Auswirkungen auf den Preis <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="" title="Crying or Very sad" /><!-- s --> und das Cafe wäre in der bewährten Form nicht mehr durchführbar..... Bin sehr gespannt auf Eure Meinung. Lieben Gruß von der HWL - Kyylshrunk - 18.05.2006 Hi HWL, Zitat:Primärproduktion", die Erzeugung, die Aufzucht oder den Anbau Demnach ist ein zu Hause hergestellter Kuchen sicherlich KEIN Primärprodukt mehr, und Deine Kollegin liegt mit ihrer Vermutung falsch. Allerdings frage ich mich ob es sich bei der Größenordnung der Veranstaltung schon um ein gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von Lebensmitteln handelt, und ob aus diesem Grunde die 852/2004 hier überhaupt greift. Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> - HWL - 18.05.2006 Wenn an über tausend Personen Kuchen und Torten aus einer offiziellen und der Lebensmittelüberwachung bekannten Speisenausgabe/Kantine verkauft werden, drängt sich doch ganz stark der Gedanke des gewerbsmäßigen Inverkehrbringen auf..... Oder liege ich jetzt total daneben? Die HWL - Kyylshrunk - 18.05.2006 Hi HWL, wenn dem so wäre, müssten auch sämtliche Personen, die die LM hertsllen (also die freundlichen Kuchenbäckerinnen) sowie sämtliche Personen, die mit den dort angebotenen LM umgehen eine Erstbelehrung laut IfSG und evtl. auch die Folgebelehrungen sowie eine Hygieneschulung absolviert haben. Das kann ich mir bei den Privatpersonen, die da mithelfen nun wirklich nicht vorstellen... Außerdem ist das Cafe , so wie es sich anhört, ja nur eine einmalige Sache und hat nicht ständig geöffnet. Aus dem Grunde frage ich mich, ob es sich hier um ein gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von LM handelt. mit Cafe meine ich hier jetzt NICHT die Räumlichkeiten, sondern die "Veranstaltung" Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> P.S. ist eine wirklich interessante Fragestellung, dass die Waren in eurer Schulkantine verkauft werden hattest Du vorher So garnicht geschrieben. Es mag dann natürlich sein, dass die 852/2004 hier greift. Würde mich auch interessieren. (Vor allem wie siehts mit den Erstbelehrungen für die privaten Kuchenbäckerinnen nach IfSG aus? ) - Michael Bäuml - 18.05.2006 Hallo zusammen, die Frage ist wirklich sehr schwer. Die Ordnungsbehörden sagen, dass wenn eine Veranstaltung nicht regelmäßig, mehrmals im Jahr stattfindet (wie ein Sommer- oder Straßenfest) dies kein gewerbsmäßiges Inverkehr bringen ist. Hier reicht dann eine „GHP“ Gute Hygienepraxis aus. Es hat übrigens bei gewerbsmäßig nichts damit zu tun, ob die Ware endgeldlich oder unendgeldlich abgegeben wird. Eine Organisation, die jeden 2. Samstag ein Fest für Ihre Einrichtung ausrichtet, um Neukunden zu werben und dabei Kuchen verschenkt, handelt gewerbsmäßig. Der Gewerbezweck ist hier die Werbung von Neukunden – somit gewerbsmäßig. Was deinen konkreten Fall angeht, so würde ich dir raten, mit dem Ordnungsbehörden zusammenzuarbeiten und nachzufragen, was die von dir als Voraussetzung haben möchten. Damit lässt sich viel Ärger vermeiden. Das Risiko, wenn viele, viele Hausfrauen zu Hause Kuchen und Torten herstellen und anschließend transportieren ist sehr hoch. Ich würde zum Selbstschutz den Namen jeden Kuchenspenders dokumentieren. Vorab könntet Ihr den fleißigen Hausfrauen einen kleinen Hygieneratgeber an die Hand geben, welchen sie unterschrieben mit dem Kuchen abgeben müssen. Darin kann dann stehen, wie der Kuchen gelagert, transportiert und hergestellt werden muss, um das Wachstum von Mikroorganismen und die Kontamination durch Fremdkörper zu vermeiden. Ich hoffe nicht noch mehr Unsicherheit in die Runde gebracht zu haben. Gruß Michael - Druidelix - 18.05.2006 Eine immer wieder gestellte Frage, ein Abgrenzungserlass ist hier auch schwierig, da man den "Einzelfall" berücksichtigen sollte. Viele Länder haben Praxishilfen, Leitfäden zu dieser Thematik erstellt. Die gleiche Frage stellen sich übriegens auch sogenannte Tafeln, die mit Ehrenamtlichen Kräften arbeiten. Ich teile diesbezüglich Michaels vorgehensweise, denn es kann in der Praxis durchaus passieren, dass im Kreis A die Angelegenheit anders wie im Kreis B behandelt wird. Um auf der sicheren Seite zu sein, fragt man nach. Oftmals wird es so sein, dass man selbst über die zögernde Antwort der Behörde überrascht ist. Aber auch das ist bei der vielzahl der derzeitig gültigen und noch nicht oder nicht mehr gültigen Gesetzen auch irgendwo verständlich. Ich könnte da einige Beispiele nennen. Also HWL, auch ich würde anfragen, dies sogar schriftlich machen. (Über die Antwort wäre ich gespannt <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> ) Gruß Drui - tifa - 18.05.2006 Hallo, also ich meine das es bei Kuchen die kein hohes Risiko darstellen (wie z.B gerührter Kuchen usw.) kein Problem sein dürfte. Von Sahnetorten oder Tiramisu sollte abgesehen werden, da das Risiko natürlich sehr hoch ist, falls einer nicht ordentlich gearbietet hat oder den Kuchen nicht anständig gekühlt hat (kann man ja schwer kontrollieren). Hab hier mal zwei links die evetl weiterhelfen könnten. <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hochtaunuskreis.de/pdf/V_Ausstattung_Abgabe_Lebensmittel_Vereinsf">http://www.hochtaunuskreis.de/pdf/V_Aus ... l_Vereinsf</a><!-- m --> este.pdf <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.xn--untersuchungsmter-bw-nzb.de/pub/beitrag.asp?ID=307&subid=">http://www.xn--untersuchungsmter-bw-nzb ... 307&subid=</a><!-- m --> 0&Thema_ID=2&Pdf=True&Aktuell=False Grüßle Tifa - Sumpfhuhn007 - 18.05.2006 Hallo, habe leider nicht viel Zeit aber vielleicht hilft dieser Link ja auch weiter??? <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.lfl.bayern.de/ilb/haushalt/08986/linkurl_0_2.pdf">http://www.lfl.bayern.de/ilb/haushalt/0 ... rl_0_2.pdf</a><!-- m --> - Druidelix - 18.05.2006 Genau das ist es was ich meine. Jedes Land, jeder Kreis gibt eigene Empfehlungen heraus. Das kenne ich so auch im Rahmen der Trinkwasseramaturen und Schläuche für Volksfeste etc. Für Schausteller die dann von Bundesland zu Bundesland von Kreis zu Kreis fahren ist das dann immer besonders interessant. Wie will man es jetzt hier haben. Naja auch da wird es bald einheitliche Regelungen geben. Gruß Drui - cnn - 18.05.2006 Zum Thema "Gewerbsmäißkeit" gibt es im epidemiologischen Bulletin des RKI <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektionsschutzgesetz/ifsg-belehrung.pdf">http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/in ... ehrung.pdf</a><!-- m --> auf der Seite 168 ein Kommentar. Dort heißt es z.B. ... in denen jedoch Personen Lebensmittel für andere Personen zubereiten oder an diese abgeben, zu denen sie keine besonderen privaten Beziehungen habe.. Dazu gehören z.B. einmalige Tätigkeiten im Rahmen größerer Straßenfestes, Sommerfeste ... Für diesen Personenkreis gilt das Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot von § 42 IfSG. Diese Tätigkeiten sind aber nicht als "gewerbsmäßig" i.S.v. § 43 zu betrachten, weil der Begriff im IfSG eher eng und nicht - wie im Lebensmittelrecht - weit auszulegen ist. Weiter heißt es: Der Aufwand soll in einem angemessenen Verhältnis zu den gesundheitlichen Gefahren stehen. Ich schließe mich daher der Meinung meiner Vorredner an: - hole dir schriftlich eine Erklärung der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) ab. - informiere die "herstellenden Mitarbeiter und anderen Personen" über die Gefahren und ihre Verpflichtungen (GHP, Händehygiene, Speisen abgedeckt transportieren, Verbot bestimmter Speisen etc) und lass dir dies quittieren. Ich kenne diese Geschichten von den KiGas und Schulfesten und habe deshalb einen Hygienebrief an die Eltern formuliert, in denen dies alles aufgeführt ist. Ebenso gibt es eine Liste der eingehenden Kuchenspenden und entsprechende Kriterien und Maßnahmen, wenn diese Kriterien nicht eingehalten wurden; ganz ähnlich den Wareneingangskontrollen der Lieferanten. Wenn du an diesem Brief und der Liste interessiert bist, schick mir eine mail. Zum Thema "Tafel". Ich habe eben mit einem Betreiber einer solchen Tafel gesprochen. Er hat von seinem Gesundheitsamt die lapidare Aussage, dass er ein paar Hygieneregeln aufhängen soll, dann wäre das o.k. <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt="" title="Confused" /><!-- s --> |