Registriert seit: Sep 2000
Wenn ich mir die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung so anschaue, dann brauche ich
anscheinend das Konservierungsmittel des Kochschinkens in einem Nudelsalat gar nicht zu
deklarieren (solange das Konservierungsmittel nicht zu den Allergenen zählt), oder? Wie seht
Ihr das?
§ 6
Verzeichnis der Zutaten
8.
kann eine zusammengesetzte Zutat (§ 5 Abs. 1 Satz 2) nach Maßgabe ihres Gewichtsanteils
angegeben werden, sofern für sie eine Verkehrsbezeichnung durch Rechtsvorschrift festgelegt
oder nach allgemeiner Verkehrsauffassung üblich ist und ihr eine Aufzählung ihrer Zutaten in
absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei ihrer
Herstellung unmittelbar folgt; diese Aufzählung ist nicht erforderlich, wenn
a)
die zusammengesetzte Zutat ein Lebensmittel ist, für das ein Verzeichnis der Zutaten
nicht vorgeschrieben ist, oder
b)
der Anteil der zusammengesetzten Zutat
weniger als 2 Gewichtshundertteile des Enderzeugnisses beträgt und die Zusammensetzung der
zusammengesetzten Zutat in einer Rechtsvorschrift festgelegt ist oder die zusammengesetzte
Zutat aus Gewürz- oder Kräutermischungen oder aus Mischungen derartiger Erzeugnisse
besteht;
Absatz 5 bleibt unberührt;
9.
können nach Art,
Beschaffenheit und Charakter vergleichbare und untereinander austauschbare Zutaten, deren
Anteil weniger als 2 Gewichtshundertteile des Enderzeugnisses beträgt, mit dem Vermerk
"Enthält ... und/oder ..." angegeben werden, sofern mindestens eine von höchstens zwei
Zutaten im Enderzeugnis vorhanden ist.
Satz 1 Nr. 8 Buchstabe b sowie Nr. 9 gelten
nicht für Stoffe der Anlage 2 der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung, Enzyme und
Mikroorganismenkulturen, ausgenommen Natriumjodat und Kaliumjodat. Abweichend von Satz 1 Nr.
8 Buchstabe a und b sowie Nr. 9 sind Zutaten der Anlage 3 stets anzugeben, es sei denn, die
Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels lässt auf das Vorhandensein der jeweiligen Zutat
schließen.
Gruß
Michaela
Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
Registriert seit: Jun 2000
Hallo Michaela!
Ist gut
möglich! Auf Seite 6 des folgenden Links steht was von der 25%-Regel, diese Regel gibt es
aber mitz der gültigen Kennzeichnngsverordnung nicht mehr.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987029875421594214/download3-Ausgabe1_update2.pdf">http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... pdate2.pdf</a><!-- m -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.was-wir-essen.de/fusetalk/messageview.cfm?catid=11&threadid=3348">http://www.was-wir-essen.de/fusetalk/me ... eadid=3348</a><!-- m --> ist
wieder auf Basis der 25%-Regel beantwortet...
Ich würde sagen, wenn das
Konservierungsmittel an sich nicht deklarationspflichtig ist und im Enderzeugnis weniger als
2% ausmacht, muss nicht deklariert werden. Aber mit Sicherheit kann ich das nicht sagen, tut
mir leid.
Ich werd mal gucken, ob ich noch was
finde!!
Gruß
Saftschubse
Registriert seit: Dec 1999
Hallo
Michaela,
wenn Du einen Zusatzstoff im Produkt zufügst muss Du ihn deklarieren. Alle
Zusatstoffe die einen technologischen Zweck erfüllen müssen deklariert werden, wenn Sie nach
Fertigstellung noch im Produkt vorhanden sind. Beispiel wo es anschließend nicht deklariert
werden muss sind z.B. Starterkulturen.
Wie Saftschubse schon sagte gilt für die 25%
Regel die 5% Regel. Alle Zutaten die mehr als 5 % im Produkt vorhanden sind müssen
aufgeführt sein. Die Reihenfolge der Zutaten und Zusatzsstoffe unter 5% müssen aber nicht
mehr mengenmäßig abfolgend sein, die kann man aufführen wie man möchte.
Hoffe ich
kann Dir damit helfen.
Gruss Sylvia
Registriert seit: Jun 2000
Sylvia,
ich glaube es sind 2% und nicht 5%, oder?
Wenn ich mir so alles
zusammen angucke komme ich zu dem Schluß, dass der Konservierungsstoff aus dem Schinken
deklariert werden muss. Ich lasse mich in meiner Auslegung aber auch gerne eines Besseren
belehren.
Saftschubse
Registriert seit: Sep 2000
@ Saftschubse
Ja, es
sind 2%.
Also, ich habe es bis jetzt immer deklariert, was der Kunde natürlich nicht
gerne sieht, da er seine Produkte gerne als "Frei von Konservierungsstoffen" deklarieren
möchte.
Dieser Kunde hatte nun einen "Lebensmittelspezialisten" im Hause und der meint
ich bräuchte Konservierungsstoffe im Essig oder Schinken aufgrund der
Zusatzstoffzusatzverordnung und der Zusatzstoffzusatzverkehrsverordnung nicht zu
deklarieren, da sie keine technologische Wirkung auf das Gesamtprodukt haben.
Aber woher
soll ich denn Wissen ob das Konservierungsmittel nun noch eine technologische Wirkung auf
mein Endprodukt hat?
Ich bin jetzt doch etwas verwirrt. :zuck
Gruß
Michaela
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Registriert seit: Jun 2000
Ich hab mich nochmal durch die LMKV Und das LFGB gewühlt und komme zu dem
Schluss, dass es deklariert werden muss. Die zusammengesetzte Zutat "Schinken" wird mehr als
2% ausmachen und Konservierungsstoffe gehören zu den Zusatzstoffen, die deklariert werden
müssen (oder doch nicht?). Ich wüsste gerade aber auch niemande den ich fragen
könnte...
Registriert seit: Sep 2000
Der Bezug der Gesucht wird ist nicht in der
LMKV sonden in der ZZulV §9 Abs. 8 zu finden.
Ansonsten, wie immer im Recht es komt
daruaf an <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- -->
Ist eine Grundsatzentscheidung was man machen möchte jedenfals wenn
der Konservierungsstoff im Endprodukt nicht mehr technologisch Wirksam ist braucht mann
nicht Kennzeichen.
Gruß Ariane
Registriert seit: Sep 2000
Oh das Thema
kenn ich <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- -->
hatten wir auch.
Ganz früher, also vor meiner Zeit in der
jetztigen Firma hatten wir auf den Verpackungen "ohne Konservierungsstoffe" stehen, da wir
ja selbst keine zusetzen. Aber auf unserer Pizza mit Schinken ist natürlcih im Schinken
Natriumnitrit drin....also ein Konservierungsstoff!!!
Dann war der hick hack mit der
Überwachung im vollen gange.
Jetzt is der Zusatz weg und wir schreiben brav hinter
den Schinken Konservierungsstoff NAtriumnitrit <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt=" " title="Very Happy" /><!-- s -->
Aber jetzt durch die neue Regelung mit
der Angabe der zusammengesetzten Zutaten hätte man es doch sowieso angeben müssen,
oder????
Registriert seit: Jun 2000
Danke Ariane,
beim gestrigen Suchen wollte ich in die ZZulV
schauen können, aber irgendwas ging da wieder nicht.
Jedenfalls: Nachdem ich darin auch
ein wenig herumgelesen habe, komme ich auch zu dem Schluss, dass es letztendlich um die
technologische Wirksamkeit im Endprodukt geht.
Michaela: Wer hat die Produkhaftung??
Der müsste auch für die Richtigkeit der Deklaration geradestehen wenn das Amt meckert,
oder?
Saftschubse
Registriert seit: Sep 2000
Stimme wie immer
Arinae zu - aber es ist §6.
Ich geb einfach immer alles an. Damit geh ich auf Nummer
sicher und es ist im Sinne des Verbrauchers.
Anton
Registriert seit: Jun 2000
Anton,
§6 verweist auf die Anlage 6 und 7. In Anlage 6 geht es um Zusatzstofe in
Kindernahrung, in Anlage 7 um Zusatzstoffe für bestimmte technologische Zwecke.
Also
doch §9 Abs. 8, der sich mit der Kenntlichmachung von Zusatzstoffen ohne technologisce
Wirkung befasst.
Macht nichts!
Gruß
Saftschubse
Registriert seit: Sep 2000
Saftschubse schrieb:Michaela: Wer hat die
Produkhaftung?? Der müsste auch für die Richtigkeit der Deklaration geradestehen wenn das
Amt meckert, oder?
Saftschubse
Ich bin die jenige, die beim
Amt dann dafür gerade stehen muß, da ich die Zutatenlisten und eben auch die Etiketten
schreibe.
Gruß
Michaela
Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
Registriert seit: Sep 2000
Anton schrieb:Ich geb einfach
immer alles an. Damit geh ich auf Nummer sicher und es ist im Sinne des
Verbrauchers.
So mache ich es am liebsten auch, aber leider
sehen unsere Kunden das nicht so. Sie würden gerne damit werben, dass keine
Konservierungsstoffe in unseren Produkten sind.
Gruß
Michaela
Das normale Chaos erschaffe ich mit meinem Rechner und der restlichen Elektrik.
Das RICHTIG GROSSE Chaos erschaffe ich noch von Hand !
Registriert seit: Jun 2000
Und
was ist mit Schinken ohne Konservierungsstoffe?
Registriert seit: Sep 2000
zur
Herstellung von Kochschinken wir doch immer Natriumnitrit verwendet. Das brauch man ja zu
umröten. Somit hat Schinken immer Natriumnitrit drin....oder versteh ich das
falsch???
Mann könnte da ja auch schreiben: Kochschinken mit Nitritpökelsalz.
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