06.03.2006, 09:05
Hallo mir wurde aus dem
Behrs-HACCP-Forum empfohlen meine Frage die ich dort gestellt habe auch hier zu
stellen.
Hier ist mein Text, den ich im Behrs-Forum gepostet
hatte.
Da ich hier
in einigen Beiträgen schon gelesen haben, dass manche Benutzer hier ein kleines Mibi-Labor
im Betrieb haben, hoffe ich, dass mir hier weitergeholfen werden kann.
Edit: Ich habe
mir mal die Biostoffverordnung und die Technischen Regeln dazu besorgt. Wenn ich also in der
Risikogruppe 1 ( Biologische Arbeitsstoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, daß sie beim
Menschen eine Krankheit verursachen.) laut BioStoffV arbeite, reichen dort die TR für
allgemeine Hygienemaßnahmen oder muss noch mehr beachtet werden?
Behrs-HACCP-Forum empfohlen meine Frage die ich dort gestellt habe auch hier zu
stellen.
Hier ist mein Text, den ich im Behrs-Forum gepostet
hatte.
Zitat:Hallo Allerseits,
ich suche Informationen bezüglich
Mindestanforderungen, Sicherheitsmaßnahmen und auch Arbeitsschutzmaßnahmen die ich einhalten
müsste, wenn ich Abklatsch-Proben auswerten möchte.
Ich bin momentan als Student
(8.Semester Lebensmitteltechnologie) in der Grundlagenentwicklung eines
Haushaltsgeräteherstellers. Die Abklatschproben sollen genommen werden, um Stellen in/an
Haushaltsgeräten zu finden, die anfällig für mikrobielles Wachstum sind.
Für den
Abklatsch wollte ich die
Envirocheck® Contact
Slides (Link=PDF-Broschüre) benutzen und fürs Bebrüten den in der Broschüre
empfohlenen Cultura Mini Incubator (Auch von Merck). Zudem bräuchte ich dann noch ein
Desinfektionsmittel zum Desinfizieren der Contact-Slides, bevor ich diese Entsorgen
könnte.
Diese Informationen kann ich alle der Broschüre entnehmen, aber welche
Sicherheits/Arbeitsschutzmaßnahmen muss ich beachten um diese Proben auszuwerten?
:confused:
Vielen Dank schon mal in Voraus
Da ich hier
in einigen Beiträgen schon gelesen haben, dass manche Benutzer hier ein kleines Mibi-Labor
im Betrieb haben, hoffe ich, dass mir hier weitergeholfen werden kann.
Edit: Ich habe
mir mal die Biostoffverordnung und die Technischen Regeln dazu besorgt. Wenn ich also in der
Risikogruppe 1 ( Biologische Arbeitsstoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, daß sie beim
Menschen eine Krankheit verursachen.) laut BioStoffV arbeite, reichen dort die TR für
allgemeine Hygienemaßnahmen oder muss noch mehr beachtet werden?