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Urproduktion
#1
Liebe Forumsteilnehmer,

bei meinem letzten Besuch beim Bauern kam die Frage auf,

welche Bedingungen (räumliche etc.) er erfüllen muss, damit er eine "Kartoffelschälmaschine"

für seine selbst produzierten Kartoffeln benutzen darf.
Ich denke auch hier greift die VO

852/2004 (Anhang 1) und es muss auch ein HACCP-Konzept erstellt werden.
Gibt es über die

relativ allgemein gehaltenen Vorschriften noch andere Dinge, die zu beachten

sind?

Die von ihm z.Zt. von Hand geschälten Kartoffeln gehen in der nahen Umgebung an

div. Großküchen.

Alaaf aus Bornheim (zwischen Bonn und Köln)
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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#2
Hallo

cnn,

ich würde sagen Du bist auf dem richtigen Weg. Denn auch wenn die Kartoffel noch

gekocht wird ist es ein Verarbeiten und keine Urproduktion mehr.

Gruß Ariane
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#3
Hallo cnn!

Der Antwort von Ariane schließe ich mich an.
Ich

denke nicht, dass noch weitere Dinge zu beachten sind, allerdings kenn ich mich mit

Kartoffeln auch mal wieder nicht aus.

Gruß von der vom Karneval weitgehend

verschonten (was ihr aber auch nichs ausmacht)
Saftschubse
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#4
Danke für Eure

Antworten.
Auch wenn mein Bauer nicht begeistert sein wird, dass ein Konzept erstellt

werden muss, ist das nur für die Kartoffelschälmaschine bestimmt nicht so aufwändig.
Hier

kann er sich vielleicht an das Konzept für seinen Hofladen hängen, wenn er denn eins hat

<!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
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