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Lagerung von Wurst und Käse
#1
Hallo,
es ist mal wieder Zeit zum

Thema was ist wo geregelt zu kommen <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->

Wo finde ich den genau, eine Begründung

dafür, dass man wurst und Käse nicht gemeinsam lagert und schon gar nicht geschnitten in

einem Behälter aufbewahrt.....

Liebe Grüße
Snoppl
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#2
Ich denke nicht, dass das in

einem Gesetz explizit geregelt ist. Ansonsten gäbe es ja auch keine Cheeseburger. <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink -->



Allerdings steht in der Lebensmittelhygiene-Verordnung, dass man Lebensmittel nicht

nachteilig beeinflussen darf.
Dazu zählt imho auch eine gegenseitige Kontamination. (z.B.

Weichkäse auf rohem Fleisch oder Roquefort auf Schinken).

Anton
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#3
Hihi das ist wohl wahr! <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->
Sowas dachte ich mir schon aber danke

für den Hinweis! ich glaube ich sollte mir mal angewöhnen etwas mutiger zu interpretieren

<!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) -->
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#4
@ Anton,

naja in der Verordnung (ich

glaube 852/2004 wars) findet man schon etwas darüber, ich werde nochmal nachschauen. Vom

Grundsatz stimme ich natürlich zu, dass man das Recht zu seinen Gunsten interpretieren

sollte, sofern es dann geht <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> .

Gruß
Drui
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