Lagerung von Wurst und Käse - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelhygiene (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=74) +--- Thema: Lagerung von Wurst und Käse (/showthread.php?tid=2360) |
Lagerung von Wurst und Käse - Gast - 23.02.2006 Hallo, es ist mal wieder Zeit zum Thema was ist wo geregelt zu kommen <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> Wo finde ich den genau, eine Begründung dafür, dass man wurst und Käse nicht gemeinsam lagert und schon gar nicht geschnitten in einem Behälter aufbewahrt..... Liebe Grüße Snoppl - Anton - 24.02.2006 Ich denke nicht, dass das in einem Gesetz explizit geregelt ist. Ansonsten gäbe es ja auch keine Cheeseburger. <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- --> Allerdings steht in der Lebensmittelhygiene-Verordnung, dass man Lebensmittel nicht nachteilig beeinflussen darf. Dazu zählt imho auch eine gegenseitige Kontamination. (z.B. Weichkäse auf rohem Fleisch oder Roquefort auf Schinken). Anton - Gast - 27.02.2006 Hihi das ist wohl wahr! <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> Sowas dachte ich mir schon aber danke für den Hinweis! ich glaube ich sollte mir mal angewöhnen etwas mutiger zu interpretieren <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) --> - Druidelix - 27.02.2006 @ Anton, naja in der Verordnung (ich glaube 852/2004 wars) findet man schon etwas darüber, ich werde nochmal nachschauen. Vom Grundsatz stimme ich natürlich zu, dass man das Recht zu seinen Gunsten interpretieren sollte, sofern es dann geht <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> . Gruß Drui |