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Lagerung von Wurst und Käse - Gast - 23.02.2006 Hallo, es ist mal wieder Zeit zum Thema was ist wo geregelt zu kommen <!-- ![]() ![]() Wo finde ich den genau, eine Begründung dafür, dass man wurst und Käse nicht gemeinsam lagert und schon gar nicht geschnitten in einem Behälter aufbewahrt..... Liebe Grüße Snoppl - Anton - 24.02.2006 Ich denke nicht, dass das in einem Gesetz explizit geregelt ist. Ansonsten gäbe es ja auch keine Cheeseburger. <!-- ![]() ![]() Allerdings steht in der Lebensmittelhygiene-Verordnung, dass man Lebensmittel nicht nachteilig beeinflussen darf. Dazu zählt imho auch eine gegenseitige Kontamination. (z.B. Weichkäse auf rohem Fleisch oder Roquefort auf Schinken). Anton - Gast - 27.02.2006 Hihi das ist wohl wahr! <!-- ![]() ![]() Sowas dachte ich mir schon aber danke für den Hinweis! ich glaube ich sollte mir mal angewöhnen etwas mutiger zu interpretieren <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) --> - Druidelix - 27.02.2006 @ Anton, naja in der Verordnung (ich glaube 852/2004 wars) findet man schon etwas darüber, ich werde nochmal nachschauen. Vom Grundsatz stimme ich natürlich zu, dass man das Recht zu seinen Gunsten interpretieren sollte, sofern es dann geht <!-- s ![]() ![]() ![]() Gruß Drui |