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Steckdosen
#1
Guten Morgen allerseits!

Mein Chef möchte wissen ob wir gesetzlich

dazu verpflichtet sind alle betrieblichen elektrischen Steckdosen durch einen Elektriker

überprüfen lassen zu müssen.
Der Techniker hat uns zwar erzählt, dass das

berufsgenossenschaftlich aus Sicherheits – und Brandschutzgründen vorgeschrieben ist, er

möchte sich aber nicht einfach etwas erzählen lassen.
Jetzt soll ich das

abklären.
Wißt ihr was darüber. Wie wird das bei euch gehandhabt? Gibt es irgendein Recht

das das vorschreibt???
Hab mir über sowas bis jetzt noch keine Gedanken gemacht <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes -->


Ja aber irgendwas is immer <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

Wäre dankbar für jede Hilfe

Schöne

Grüße
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#2
Hallo tifa!

Der Techniker hat Recht: das steht in der

BGV A3. Du kannst sie bei der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik

runterladen: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bgfe.de/praev/praev_bgvorschriften.html">http://www.bgfe.de/praev/praev_bgvorschriften.html</a><!-- m -->

Ich hoffe ich konnte

weiterhelfen. Unser Techniker prüft jedenfalls auf Grundlage dieser BGV A3 im Rahmen der

UVV. Oder so ähnlich.

Gruß
Saftschubse
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#3
Vielen Dank !!!!
Ging ja superschnell!!

Werd es dann gleich mal mitteilen <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->




Einen Wunderschönen Tag noch
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#4
Gerne

doch!

Musste ja auch fragen, aber ich wusste wen ich fragen kann. Du ja auch, oder?


Irgendwer in in unserer Runde weiß es entweder selber oder weiß, wen er fragen kann.

Schön. Sehr schön.

Gruß
Mirjam
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#5
Hallo

tifa,

unsere Saftschubse hat recht!

BGV A3 ist greifend.
§5 sagt aus, dass

der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Anlagen (auch Steckdosen) und

Betriebsmittel (Staubsauger etc) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

müssen.
1. vor 1. Inbetriebnahme oder Änderung oder Instandsetzung vor

Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft.

Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen

Zustandes sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu

prüfen.

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.pr-o.info/makeframe.asp?url=/bc/uvv/4/5.htm">http://www.pr-o.info/makeframe.asp?url=/bc/uvv/4/5.htm</a><!-- m -->

Achtung, es

sind auch Strafen bei Nichterfüllung ausgehängt!
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#6
Und

da Drui auch seinen Senf dazu gibt fügt er an, dass dies auch für Kafeemaschinen, Aquarien,

Radios und sonstige elektrische Geräte gilt.
Radios auch GEZ anmelden <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> .



Grüßle

Drui
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