Steckdosen - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Bistro (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=66) +--- Forum: Off-Topic (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=80) +--- Thema: Steckdosen (/showthread.php?tid=2329) |
Steckdosen - tifa - 03.02.2006 Guten Morgen allerseits! Mein Chef möchte wissen ob wir gesetzlich dazu verpflichtet sind alle betrieblichen elektrischen Steckdosen durch einen Elektriker überprüfen lassen zu müssen. Der Techniker hat uns zwar erzählt, dass das berufsgenossenschaftlich aus Sicherheits – und Brandschutzgründen vorgeschrieben ist, er möchte sich aber nicht einfach etwas erzählen lassen. Jetzt soll ich das abklären. Wißt ihr was darüber. Wie wird das bei euch gehandhabt? Gibt es irgendein Recht das das vorschreibt??? Hab mir über sowas bis jetzt noch keine Gedanken gemacht <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> Ja aber irgendwas is immer <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Wäre dankbar für jede Hilfe Schöne Grüße - Saftschubse - 03.02.2006 Hallo tifa! Der Techniker hat Recht: das steht in der BGV A3. Du kannst sie bei der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik runterladen: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bgfe.de/praev/praev_bgvorschriften.html">http://www.bgfe.de/praev/praev_bgvorschriften.html</a><!-- m --> Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. Unser Techniker prüft jedenfalls auf Grundlage dieser BGV A3 im Rahmen der UVV. Oder so ähnlich. Gruß Saftschubse - tifa - 03.02.2006 Vielen Dank !!!! Ging ja superschnell!! Werd es dann gleich mal mitteilen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Einen Wunderschönen Tag noch - Saftschubse - 03.02.2006 Gerne doch! Musste ja auch fragen, aber ich wusste wen ich fragen kann. Du ja auch, oder? Irgendwer in in unserer Runde weiß es entweder selber oder weiß, wen er fragen kann. Schön. Sehr schön. Gruß Mirjam - Sumpfhuhn007 - 03.02.2006 Hallo tifa, unsere Saftschubse hat recht! BGV A3 ist greifend. §5 sagt aus, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Anlagen (auch Steckdosen) und Betriebsmittel (Staubsauger etc) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. 1. vor 1. Inbetriebnahme oder Änderung oder Instandsetzung vor Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft. Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu prüfen. <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.pr-o.info/makeframe.asp?url=/bc/uvv/4/5.htm">http://www.pr-o.info/makeframe.asp?url=/bc/uvv/4/5.htm</a><!-- m --> Achtung, es sind auch Strafen bei Nichterfüllung ausgehängt! - Druidelix - 03.02.2006 Und da Drui auch seinen Senf dazu gibt fügt er an, dass dies auch für Kafeemaschinen, Aquarien, Radios und sonstige elektrische Geräte gilt. Radios auch GEZ anmelden <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> . Grüßle Drui |