Registriert seit: Sep 2000
Es
gibt ja Fertigpackungen, bei denen in einem Karton mehrere Beutel enthalten sind, z. B.
Camembert mit Preiselbeermarmelade, Teigmischungen (mit extra Puderzucker zum
Drüberstreuen).
Mit welchen Kennzeichnungselementen sind diese Beutel zu
kennzeichnen? Muss z. B. das MHD auf die einzelnen Beutel, wenn auf der Gesamtpackung ein
MHD angegeben ist? Gehört auf die Beutel Verkehrsbezeichnung und Gewicht oder ist die Angabe
auf der Fertigpackung ausreichend?
Registriert seit: Jun 2000
Hallo
Feinschmecker :wink
Ohne Gewähr: Wenn ich an meine Spaghetti von letzter Woche denke,
würde ich sagen: JA. Da waren alle Beutel mit Verkehrsbezeichnung, Chargennummer und MHD
versehen (auf dem Karton dann das kürzeste MHD). Wenn die nicht müssten, würden die
wahrscheinlich auch nicht.
Die Zutatenliste war nur auf dem Karton.
Das ist jetzt
aber nur eine Antwort aus dem Bauch heraus!! Ich muss mal VOs wälzen, da müsste was zu
finden sein. Hab ein bisschen Geduld!!
Saftschubse
Registriert seit: Oct 2000
Schaut mal hier vielleicht findet Ihr ja was...
sorry der hier eingestellte Link ist mittlerweile ungültig.
... im Moment
wenig Zeit habe, sorry
Gruß Drui
Registriert seit: Sep 2000
Die
LMKV habe ich schon studiert. In § 3 Abs. 1 werden die Kennzeichnungselemente für
Fertigpackungen genannt.
In Abs. 2 folgen dann Ausnahmen, bei denen nur
Verkehrsbezeichnung, MHD, Alkoholgehalt und Menge bestimmter Zutaten angegeben werden. Diese
Fälle treffen allerdings nicht auf unser Produkt zu. Wir verkaufen an Endverbraucher.
Registriert seit: Sep 2000
Hallo!
Wir haben auch so ein
Produkt im Sortiment. Wir handhaben das so, dass auf alle Produkte ein MHD kommt und auf dem
Karton die Zutatenlisten getrennt voneinander betrachtet werden.
Viellicht hilft das auch
weiter:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://bundesrecht.juris.de/fertigpackv_1981/index.html">http://bundesrecht.juris.de/fertigpackv_1981/index.html</a><!-- m -->
Gruß Andrea