Lebensmittelkennzeichnung - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelrecht (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=78) +--- Thema: Lebensmittelkennzeichnung (/showthread.php?tid=2325) |
Lebensmittelkennzeichnung - Feinschmecker - 01.02.2006 Es gibt ja Fertigpackungen, bei denen in einem Karton mehrere Beutel enthalten sind, z. B. Camembert mit Preiselbeermarmelade, Teigmischungen (mit extra Puderzucker zum Drüberstreuen). Mit welchen Kennzeichnungselementen sind diese Beutel zu kennzeichnen? Muss z. B. das MHD auf die einzelnen Beutel, wenn auf der Gesamtpackung ein MHD angegeben ist? Gehört auf die Beutel Verkehrsbezeichnung und Gewicht oder ist die Angabe auf der Fertigpackung ausreichend? - Saftschubse - 01.02.2006 Hallo Feinschmecker :wink Ohne Gewähr: Wenn ich an meine Spaghetti von letzter Woche denke, würde ich sagen: JA. Da waren alle Beutel mit Verkehrsbezeichnung, Chargennummer und MHD versehen (auf dem Karton dann das kürzeste MHD). Wenn die nicht müssten, würden die wahrscheinlich auch nicht. Die Zutatenliste war nur auf dem Karton. Das ist jetzt aber nur eine Antwort aus dem Bauch heraus!! Ich muss mal VOs wälzen, da müsste was zu finden sein. Hab ein bisschen Geduld!! Saftschubse - Druidelix - 01.02.2006 Schaut mal hier vielleicht findet Ihr ja was... sorry der hier eingestellte Link ist mittlerweile ungültig. ... im Moment wenig Zeit habe, sorry Gruß Drui - Feinschmecker - 02.02.2006 Die LMKV habe ich schon studiert. In § 3 Abs. 1 werden die Kennzeichnungselemente für Fertigpackungen genannt. In Abs. 2 folgen dann Ausnahmen, bei denen nur Verkehrsbezeichnung, MHD, Alkoholgehalt und Menge bestimmter Zutaten angegeben werden. Diese Fälle treffen allerdings nicht auf unser Produkt zu. Wir verkaufen an Endverbraucher. - Andrea - 02.02.2006 Hallo! Wir haben auch so ein Produkt im Sortiment. Wir handhaben das so, dass auf alle Produkte ein MHD kommt und auf dem Karton die Zutatenlisten getrennt voneinander betrachtet werden. Viellicht hilft das auch weiter: <!-- m --><a class="postlink" href="http://bundesrecht.juris.de/fertigpackv_1981/index.html">http://bundesrecht.juris.de/fertigpackv_1981/index.html</a><!-- m --> Gruß Andrea - Druidelix - 02.02.2006 Verordnung über Fertigpackungen Ups da war Andrea wieder mal schneller. Gruß Drui |