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Warmhaltezeiten in Verpflegung
#1
Halo erstmal!
Ich habe eine Frage zu den Warmhaltezeiten in der

Gemeinschaftsverpflegung. Gibt es irgendwo ein Gesetz, eine Richtlinie oder VO die

vorschreibt oder empfiehlt wie lange warme Essen warmgehalten werden dürfen?
Im Kopf habe

ich die Empfehlung, dass 2 Std nicht überschritten werden dürfen!
Danke für die

Hilfe!!
Viele Grüße
Snoppl
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#2
Hallo

Snoppl!

Willkommen erst einmal. :wink

Ich muss noch mal suchen (ist nicht so

ganz mein Fachgebiet), aber ich habe die Tage erst auch was von 2 (oder waren es 3?) Stunden

gelesen. Wenn ich es gefunden habe, melde ich mich wieder!

Gruß
Saftschubse
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#3
Hallo

auch von mir ein herzliches Willkommen in

unserem Forum.
Das Praxishandbuch Gemeinschaftsverpflegung spricht davon, dass 2 Stunden

nicht überschritten werden dürfen, und dass dies in machen Bundesländern sogar peinlich

genau kontrolliert wird. Natürlich ist dies nur ein Handbuch und es war auch kein Verweis

auf ein Gesetz, eine Verordnung, eine Leitlinie o.ä angegeben. Da die Antwort so für dich

natürlich nicht zufrieden stellend sein kann habe ich bereits mit einem anderen

Fachkreismitglied telefoniert, welches in kürze hierzu genaueres sagen kann.



Gruß
Michael
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#4
Hi Snoppl,

Saftschubse und auch Michael,

@Michael Du kündigst hier aber mal wieder was an:




Zitat:Da die Antwort so für dich natürlich nicht zufrieden stellend

sein kann habe ich bereits mit einem anderen Fachkreismitglied telefoniert,

welches in kürze hierzu genaueres sagen kann.

Und was ist wenn ich dazu nichts sagen kann <!-- s:mrgreen: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_mrgreen.gif" alt=":mrgreen:" title="Mr. Green" /><!-- s:mrgreen: -->



Zum Thema:
Ihr habt mal wieder alle richtig vermutet. Aber Snoppl geht es so wie

vielen von uns, die wir uns immer wieder "rechtfertigen" müssen. Die meistgestellte Frage:

"Und wo steht das ? <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin --> .

Diesmal findest Du die Antwort in der DIN 10508 aus dem Jahr

2002
Sie heißt "Temperaturen für Lebensmittel" und ist Ersatz für die DIN 10501 . Sie

kostet allerdings € 40,80.

Zumindest die Quellenangabe ist kostenfrei <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink --> .

Oftmals genügt das ja schon.

Es sind übriegens 3 Stunden (ca. Wert)




[url=http://www.beuth.de/beuth/owa/bwr_recherche.find_artikel?p_par3=10508&p

_sprache=de&p_kontext=din1] DIN 10508 2002-10 Bestellmöglichkeit [/url]

Bitte

habt Verständnis, dass wir die DIN Euch nicht zusenden können und auch auf eine auszugsweise

Veröffentlichung an dieser Stelle verzichten müssen, aber die Urheberrechte sind uns heilig

und so eine Erstellung einer DIN ist auch sehr aufwendig.


Gruß
der

Druide
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#5
Na

das ist doch was!! Wenn man weiss, wo es steht, ist einem schon sehr viel weitergeholfen!

Danke Drui! <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

Gruß
Saftschubse
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#6
Danke Drui,

was an der Sache wirklich

schlimm ist, dass ich in genau dieser Din nachgelesen - und es trotzdem übersehen

habe.

Gut das es den DRUIDEN gibt
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#7
Danke erstmal für die schnelle Hilfe! Die Quelle hat

schonmal weitergeholfen!
Aber schön, dass es nicht nur mir so geht, dass man was weiß,

aber keine Ahnung hat woher man es hat <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) -->
LG Snoppl
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#8
Hallo alle zusammen,

auch ich brauche diesmal Hilfe zum

Thema Temperaturen für Speisen in Kantinen. Ich habe die oben erwähnte DIN leider nicht und

komme auch nicht dran bzw. bestellen kostet ja was und das darf ich nicht. Deswegen hoffe

ich, dass mir jemand so weiterhelfen kann. Und außerdem ist das im Bereich der Kantine nicht

so mein Gebiet.

Heißhaltungstemp. von gegarten Speisen + Standzeit

?

Ausgabetemp. von gekühlter Wurstware + Standzeit ?

Kerntemp. bei Fleisch

?

Ausgabetemp. von mariniertem Fisch + Standzeit ?

Ausgabetemp. von Salaten in

einer Salattheke + Standzeit ?

Standzeit von Desserts ?

Ich hatte während

meiner Studienzeit mal Unterlagen darüber, nur leider sind die seit meinem Umzug im Keller

meiner Eltern etwas eingestaubt und zugestellt. Ich sage jetzt schon mal danke für Eure

Hilfe und wünsche allen einen schönen verschneiten Tag.

Hygieia
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#9
Zitat:Heißhaltungstemp. von gegarten Speisen + Standzeit ?
+65 C maximal 3 Stunden (siehe auch LMHV Anlage Kap 5 Nr. 2 Satz

2+3

Zitat:Ausgabetemp. von gekühlter Wurstware + Standzeit ?
maximal + 7 C

Zitat:Ausgabetemp. von mariniertem

Fisch + Standzeit ?
maximal + 7 C



Zitat:Ausgabetemp. von Salaten in einer Salattheke + Standzeit ?
maximal +7 C

Zitat:Standzeit von Desserts ?
kommt drauf an was Du als Dessert servierst Eis oder Pudding oder

was auch immer.... (da kommt es auch auf das Herstellungsverfahren ab, aslo beispielsweise

Abkühlzeit etc.)

Die Bereitstellung von Verpflegung ist ja vom Grundsatz für den

alsbaldigen Verzeht bestimmt, sodass man nicht davon ausgeht, dass Du die Speisen

langfristig anbieten möchtest. Da die Essenzeiten eigentlich 2 -3 Stunden nicht

überschreiten, sollte dies eigentlich kein Problem sein.


Vielleicht hat ja

jemand noch weitere Ideen oder Anmerkungen.

Gruß
Drui
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#10
Wow DANKE - auf Euch ist wirklich verlass, das

ging ja schneller als die Polizei erlaubt <!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile -->

Hygieia
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#11
Hier noch in

Kürze der Auszug aus der LMHV

2. Temperaturen
Sind leichtverderbliche

Lebensmittel mit einem Hinweis auf die Einhaltung bestimmter Temperaturen gemäß § 7 oder §

7a der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung versehen, so müssen diese Temperaturen bis zur

Abgabe an den Verbraucher eingehalten werden. Sofern
ein nachteilige Beeinflussung der

Lebensmitteln vermieden wird, darf kurzfristig von den angegebenen Temperaturen abgewichen

werden, wenn dies beim Be- und Entladen von Beförderungsmitteln, von Lagerungs- und

Aufbewahrungseinrichtungen und bei der
Beförderung in der Betriebsstätte aus Gründen der

Zweckmäßigkeit erforderlich ist. Gleiches gilt für ein kurzfristiges Abweichen von den

vorgesehenen Temperaturen für Kühlung oder
Heißhaltung bei der Zubereitung und beim

Bereitstellen zum Verzehr oder zum Verkauf.

Lebensmittel die einer Kühllagerung

bedürfen oder die gekühlt serviert werden, sind nach erfolgter Erhitzung oder Zubereitung so

schnell wie möglich auf eine Temperatur zu kühlen,
durch die die Gefahr einer

nachteiligen Beeinflussung vermieden wird.

3. Lebensmittel in Selbstbedienung
Zum

Schutz vor nachteiliger Beinflussung dürfen leichtverderbliche Lebensmittel im Wege der

Selbstbedienung nur umhüllt oder abgepackt an de Verbraucher abgegeben werden. Dies gilt

nicht für Lebensmittel, die in Schank- und Speisewirtschaften, in Einrichtungen

zur
Gemeinschaftsverpflegung und in Eßbetrieben in Ladengeschäften ohne Sitzgelegenheit

zum unmittelbaren Verzehr abgegeben werden sowie für Konsummilch und Salate aus Salattheken

im Einzelhandel, sofern durch Beaufsichtigung oder Schutzvorrichtungen sichergestellt

ist,
daß die Lebensmittel nicht nachteilig beeinflußt werden können.

Hinweis: Die

LMHV hat nur noch insoweit Gültigkeit, wie das Hygienepaket -also EU Recht - keine höheren

Anforderungen an das Lebensmittel stellt. Also EU Recht bricht Bundes bzw. Landesrecht.
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#12
Ich habe vom ehemaligen bgvv

ein Infoblatt "Temperaturanforderungen und -empfehlungen für Lebensmittel". Da ist alles

gleich, ausser:
Fischereierzeugnisse frisch sowie Krebs- und Weichtiererzeugnisse,

gekocht in schmelzendem Eis oder +2°C (FischHV)

Gruss Snoppl
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#13
@ Snoppl:



vielen Dank für die Information und den Hinweis !!!

Danke Drui
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#14
Kein Problem, bin ja froh, dass ich auch mal

was sagen kann und nicht nur frage! <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->
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#15
Guten

Morgen,
wie schnell doch eine Menge an Antworten hier erscheint. Bin immer wieder

glücklich hier viel nachlesen zu können. Danke für die Antworten. Wünsche allen einen guten

Start in die neue Woche.
Viele Grüße
Hygieia
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