Warmhaltezeiten in
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Warmhaltezeiten in Verpflegung - Gast - 26.01.2006 Halo erstmal! Ich habe eine Frage zu den Warmhaltezeiten in der Gemeinschaftsverpflegung. Gibt es irgendwo ein Gesetz, eine Richtlinie oder VO die vorschreibt oder empfiehlt wie lange warme Essen warmgehalten werden dürfen? Im Kopf habe ich die Empfehlung, dass 2 Std nicht überschritten werden dürfen! Danke für die Hilfe!! Viele Grüße Snoppl - Saftschubse - 26.01.2006 Hallo Snoppl! Willkommen erst einmal. :wink Ich muss noch mal suchen (ist nicht so ganz mein Fachgebiet), aber ich habe die Tage erst auch was von 2 (oder waren es 3?) Stunden gelesen. Wenn ich es gefunden habe, melde ich mich wieder! Gruß Saftschubse - Michael Bäuml - 26.01.2006 Hallo auch von mir ein herzliches Willkommen in unserem Forum. Das Praxishandbuch Gemeinschaftsverpflegung spricht davon, dass 2 Stunden nicht überschritten werden dürfen, und dass dies in machen Bundesländern sogar peinlich genau kontrolliert wird. Natürlich ist dies nur ein Handbuch und es war auch kein Verweis auf ein Gesetz, eine Verordnung, eine Leitlinie o.ä angegeben. Da die Antwort so für dich natürlich nicht zufrieden stellend sein kann habe ich bereits mit einem anderen Fachkreismitglied telefoniert, welches in kürze hierzu genaueres sagen kann. Gruß Michael - Druidelix - 27.01.2006 Hi Snoppl, Saftschubse und auch Michael, @Michael Du kündigst hier aber mal wieder was an: Zitat:Da die Antwort so für dich natürlich nicht zufrieden stellend Und was ist wenn ich dazu nichts sagen kann <!-- s:mrgreen: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_mrgreen.gif" alt=":mrgreen:" title="Mr. Green" /><!-- s:mrgreen: --> Zum Thema: Ihr habt mal wieder alle richtig vermutet. Aber Snoppl geht es so wie vielen von uns, die wir uns immer wieder "rechtfertigen" müssen. Die meistgestellte Frage: "Und wo steht das ? <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> . Diesmal findest Du die Antwort in der DIN 10508 aus dem Jahr 2002 Sie heißt "Temperaturen für Lebensmittel" und ist Ersatz für die DIN 10501 . Sie kostet allerdings € 40,80. Zumindest die Quellenangabe ist kostenfrei <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- --> . Oftmals genügt das ja schon. Es sind übriegens 3 Stunden (ca. Wert) [url=http://www.beuth.de/beuth/owa/bwr_recherche.find_artikel?p_par3=10508&p _sprache=de&p_kontext=din1] DIN 10508 2002-10 Bestellmöglichkeit [/url] Bitte habt Verständnis, dass wir die DIN Euch nicht zusenden können und auch auf eine auszugsweise Veröffentlichung an dieser Stelle verzichten müssen, aber die Urheberrechte sind uns heilig und so eine Erstellung einer DIN ist auch sehr aufwendig. Gruß der Druide - Saftschubse - 27.01.2006 Na das ist doch was!! Wenn man weiss, wo es steht, ist einem schon sehr viel weitergeholfen! Danke Drui! <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Gruß Saftschubse - Michael Bäuml - 27.01.2006 Danke Drui, was an der Sache wirklich schlimm ist, dass ich in genau dieser Din nachgelesen - und es trotzdem übersehen habe. Gut das es den DRUIDEN gibt - Gast - 28.01.2006 Danke erstmal für die schnelle Hilfe! Die Quelle hat schonmal weitergeholfen! Aber schön, dass es nicht nur mir so geht, dass man was weiß, aber keine Ahnung hat woher man es hat <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) --> LG Snoppl - Hygieia - 01.03.2006 Hallo alle zusammen, auch ich brauche diesmal Hilfe zum Thema Temperaturen für Speisen in Kantinen. Ich habe die oben erwähnte DIN leider nicht und komme auch nicht dran bzw. bestellen kostet ja was und das darf ich nicht. Deswegen hoffe ich, dass mir jemand so weiterhelfen kann. Und außerdem ist das im Bereich der Kantine nicht so mein Gebiet. Heißhaltungstemp. von gegarten Speisen + Standzeit ? Ausgabetemp. von gekühlter Wurstware + Standzeit ? Kerntemp. bei Fleisch ? Ausgabetemp. von mariniertem Fisch + Standzeit ? Ausgabetemp. von Salaten in einer Salattheke + Standzeit ? Standzeit von Desserts ? Ich hatte während meiner Studienzeit mal Unterlagen darüber, nur leider sind die seit meinem Umzug im Keller meiner Eltern etwas eingestaubt und zugestellt. Ich sage jetzt schon mal danke für Eure Hilfe und wünsche allen einen schönen verschneiten Tag. Hygieia - Druidelix - 01.03.2006 Zitat:Heißhaltungstemp. von gegarten Speisen + Standzeit ?+65 C maximal 3 Stunden (siehe auch LMHV Anlage Kap 5 Nr. 2 Satz 2+3 Zitat:Ausgabetemp. von gekühlter Wurstware + Standzeit ?maximal + 7 C Zitat:Ausgabetemp. von mariniertemmaximal + 7 C Zitat:Ausgabetemp. von Salaten in einer Salattheke + Standzeit ?maximal +7 C Zitat:Standzeit von Desserts ?kommt drauf an was Du als Dessert servierst Eis oder Pudding oder was auch immer.... (da kommt es auch auf das Herstellungsverfahren ab, aslo beispielsweise Abkühlzeit etc.) Die Bereitstellung von Verpflegung ist ja vom Grundsatz für den alsbaldigen Verzeht bestimmt, sodass man nicht davon ausgeht, dass Du die Speisen langfristig anbieten möchtest. Da die Essenzeiten eigentlich 2 -3 Stunden nicht überschreiten, sollte dies eigentlich kein Problem sein. Vielleicht hat ja jemand noch weitere Ideen oder Anmerkungen. Gruß Drui - Hygieia - 01.03.2006 Wow DANKE - auf Euch ist wirklich verlass, das ging ja schneller als die Polizei erlaubt <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> Hygieia - Druidelix - 01.03.2006 Hier noch in Kürze der Auszug aus der LMHV 2. Temperaturen Sind leichtverderbliche Lebensmittel mit einem Hinweis auf die Einhaltung bestimmter Temperaturen gemäß § 7 oder § 7a der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung versehen, so müssen diese Temperaturen bis zur Abgabe an den Verbraucher eingehalten werden. Sofern ein nachteilige Beeinflussung der Lebensmitteln vermieden wird, darf kurzfristig von den angegebenen Temperaturen abgewichen werden, wenn dies beim Be- und Entladen von Beförderungsmitteln, von Lagerungs- und Aufbewahrungseinrichtungen und bei der Beförderung in der Betriebsstätte aus Gründen der Zweckmäßigkeit erforderlich ist. Gleiches gilt für ein kurzfristiges Abweichen von den vorgesehenen Temperaturen für Kühlung oder Heißhaltung bei der Zubereitung und beim Bereitstellen zum Verzehr oder zum Verkauf. Lebensmittel die einer Kühllagerung bedürfen oder die gekühlt serviert werden, sind nach erfolgter Erhitzung oder Zubereitung so schnell wie möglich auf eine Temperatur zu kühlen, durch die die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung vermieden wird. 3. Lebensmittel in Selbstbedienung Zum Schutz vor nachteiliger Beinflussung dürfen leichtverderbliche Lebensmittel im Wege der Selbstbedienung nur umhüllt oder abgepackt an de Verbraucher abgegeben werden. Dies gilt nicht für Lebensmittel, die in Schank- und Speisewirtschaften, in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung und in Eßbetrieben in Ladengeschäften ohne Sitzgelegenheit zum unmittelbaren Verzehr abgegeben werden sowie für Konsummilch und Salate aus Salattheken im Einzelhandel, sofern durch Beaufsichtigung oder Schutzvorrichtungen sichergestellt ist, daß die Lebensmittel nicht nachteilig beeinflußt werden können. Hinweis: Die LMHV hat nur noch insoweit Gültigkeit, wie das Hygienepaket -also EU Recht - keine höheren Anforderungen an das Lebensmittel stellt. Also EU Recht bricht Bundes bzw. Landesrecht. - Gast - 01.03.2006 Ich habe vom ehemaligen bgvv ein Infoblatt "Temperaturanforderungen und -empfehlungen für Lebensmittel". Da ist alles gleich, ausser: Fischereierzeugnisse frisch sowie Krebs- und Weichtiererzeugnisse, gekocht in schmelzendem Eis oder +2°C (FischHV) Gruss Snoppl - Druidelix - 01.03.2006 @ Snoppl: vielen Dank für die Information und den Hinweis !!! Danke Drui - Gast - 02.03.2006 Kein Problem, bin ja froh, dass ich auch mal was sagen kann und nicht nur frage! <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> - Hygieia - 06.03.2006 Guten Morgen, wie schnell doch eine Menge an Antworten hier erscheint. Bin immer wieder glücklich hier viel nachlesen zu können. Danke für die Antworten. Wünsche allen einen guten Start in die neue Woche. Viele Grüße Hygieia |