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BSCI
#1
ein namhaftes Einzelhandelsunternehmen hat den „Code of Conduct“ der „Business Social Compliance Initiative (BSCI)“ zum Bestandteil seiner Lieferverträge gemachen. Die Initiative beschäftigt sich mit
der Einhaltung von Sozialstandards wie Kinderarbeit, Mindestlöhne, Zwangsarbeit oder Arbeitssicherheit. Der Verhaltenskodex ist von den Lieferanten umzusetzen und könnte zu
einem späteren Zeitpunkt durch Audits überprüft werden.
Dabei wird es fraglich sein, ob ein Überblick über die gesamte Handelskette bis zur landwirtschaftlichen Produktion in möglicherweise außereuropäischen Ländern zumutbar oder
praktikabel ist. Auf diesen Punkt sollte nach unserer Einschätzung hingewiesen werden, wenn
die Einbeziehung des „Code of Conducts“ akzeptiert werden soll.
Der Fachverband hat sich mit den Anforderungen befasst und kommt zu
folgender Einschätzung:
• Nicht nur den Handelsunternehmen, sondern auch den Lieferanten von Lebensmitteln
ist es ein wesentliches Anliegen, dass die Produktion entlang der Lieferkette unter
Berücksichtigung von anerkannten sozialen und ökologischen Standards erfolgt.
• Die Lieferanten tragen die wesentliche Verantwortung für die Umsetzung sozialer
Standards; diese konzentriert sich allerdings primär auf den jeweiligen Vorlieferanten,
zu dem eine unmittelbare vertragliche Beziehung besteht. Darüber hinaus sind
Lebensmittelhersteller oftmals auf Garantien und Zusicherungen von Lieferanten
angewiesen, die in der Handelskette weiter entfernt sind.
• Das uns vorliegende Schreiben des Handelsunternehmens ist so zu verstehen, dass der
Code of Conduct der BSCI Bestandteil der vertraglichen Beziehungen mit allen
Lieferanten werden soll. Dementsprechend sollen die Lieferanten konkludent ihr
Einverständnis mit der Geltung Code of Conduct in seiner jeweils gültigen Fassung
erklären. Wird dem Schreiben nicht widersprochen, muss davon ausgegangen werden,
dass der Code of Conduct Bestandteil des jeweiligen Liefervertrages wird.
• Mit der Einbeziehung des Code of Conduct in das jeweilige Vertragsverhältnis wird
nach unserem Verständnis nicht bereits eine Verpflichtung zu regelmäßiger Auditierung
eingegangen. Auch unmittelbare finanzielle Auswirkungen dürften mit der
Einbeziehung des Code of Conduct nicht verbunden sein. Die bloße Einbeziehung des
Code of Conduct stellt allerdings nach Aussage des Handelsunternehmens lediglich
einen ersten Schritt dar. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Lieferanten in einem
weiteren Schritt einer Auditierung unterwerfen müssen.
• Es besteht kein Zweifel daran, dass die von der BSCI verfolgten Ziele erstrebenswert
sind. Mittel- und langfristig ist jedoch fraglich, ob eine Kontrolle im Wege der Auditierung für jeden Lieferanten zumutbar ist. Nicht in jedem Fall kann ein Überblick über die Handelskette hinweg bis zur landwirtschaftlichen Urerzeugung gewahrt
werden. Der Gesetzgeber trägt diesem Umstand durch die Regelungen zur
Rückverfolgbarkeit Rechnung, die nur in Bezug auf den jeweils vor- oder
nachgeschalteten Lieferanten/Abnehmer gewährleistet sein muss.
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Nachrichten in diesem Thema
BSCI - von Andrea - 15.06.2009, 07:11
[Kein Betreff] - von Michaela - 16.06.2009, 11:19
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 16.06.2009, 14:23
[Kein Betreff] - von Michaela - 16.06.2009, 15:21

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