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LFGB §44 Abs.4
#1
Hat jemand schon mal etwas davon gehört?
Habe ich gestern zum ersten Mal gehört. Geht darum, dass wenn ich z.B. eine LM-Probe ins Labor bringe die nicht mehr verkehrstauglich ist, kann das Labor die LMÜ alarmieren.
Nicht das ich so eine Probe habe, aber fand ich schon diskussionswürdig. Was meint ihr?! <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes -->
Gruß Andrea
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Nachrichten in diesem Thema
LFGB §44 Abs.4 - von Andrea - 15.05.2007, 16:06
[Kein Betreff] - von Druidelix - 15.05.2007, 16:41
[Kein Betreff] - von Druidelix - 16.05.2007, 09:26
[Kein Betreff] - von Ariane - 16.05.2007, 12:08
[Kein Betreff] - von Druidelix - 16.05.2007, 13:10

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