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Belehrung nach Infektionsschutz-Gesetz
#1
Hallo,
ich habe eine Frage über das

IfSG.
Nach § 43 Abs.4 hat der Arbeitsgeber seine Angstellten jährlich zu belehren. Darf

er diese Aufgabe auch an seinen Stellvertreter übertragen?? Ich bin der Meinung, dass dies

nicht geht, denn sonst hätten die "schlauen" Gesetzgeber dies sicherlich auch vermerkt. Was

meint Ihr??
Liebe Grüße maxemer
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Nachrichten in diesem Thema
Belehrung nach Infektionsschutz-Gesetz - von maxemer - 13.09.2006, 08:47
[Kein Betreff] - von cnn - 13.09.2006, 11:43
[Kein Betreff] - von Druidelix - 13.09.2006, 11:45
[Kein Betreff] - von maxemer - 13.09.2006, 12:14
[Kein Betreff] - von Sumpfhuhn007 - 13.09.2006, 12:51

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