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Inverkehrbringen
#4
bei Rechtstexten muss ja für den Ernstfall immer alles möglichst

unzweideutig definiert sein.

Also unterscheidet man dahher Hersteller und

Inverkehrbringer.
Im Falle der Suche eines Schuldigen kann dann der Hersteller vom

Inverkehrbringer unter umständen abgegrenzt werden.
Das der Hersteller auch irgendwie

Inverkehrbringer ist ist ja logisch.

<!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes --> Ähm ich kann irgendwie nicht richtig

ausdrücken was ich meine <!-- Icon_rolleyes --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- Icon_rolleyes -->
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Inverkehrbringen - von Feinschmecker - 10.07.2006, 11:44
[Kein Betreff] - von tifa - 10.07.2006, 14:53
[Kein Betreff] - von Druidelix - 10.07.2006, 15:47
[Kein Betreff] - von tifa - 10.07.2006, 18:06

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