12.03.2021, 20:50
Ich habe ja immer die schlechte Gewohnheit, zwischen den Zeilen zu lesen. Daher erst einmal vielen lieben Dank für den Tipp
Bisher wurde in der Lebensmittelhygiene-Verordnung 0852/2004 nicht auf Allergene eingegangen. Mit der aktuellen Änderung nehmen nun auch die Allergene Einzug in die Basishygiene. Nun habe ich aber einmal eine Frage:
In der Verordnung ist beschrieben:
"Ausrüstungen, Transportbehälter und/oder Container, ... zur Beförderung oder zur Lagerung eines ... Stoffes oder Erzeugnisses, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, ... dürfen nicht für ... Lebensmitteln verwendet werden, die diesen Stoff ... nicht enthalten..."
Das habe ich verstanden.
Weiterhin heißt es:
"... es sei denn, die Ausrüstungen, Transportbehälter und/oder Container wurden gereinigt und es wurde zumindest überprüft, dass sie keine sichtbaren Reste dieses Stoffes oder Erzeugnisses enthalten."
Bisher habe ja viele Betriebe die Wirksamkeit einer Allergenenreinigung analytisch überprüft. Wenn der Gesetzgeber nun aber als Mindestanforderung definiert, dass eine Sichtprüfung ausreichend ist, sind dann analytische Validierungen oder Verifizierungen noch nötig?
Bisher wurde in der Lebensmittelhygiene-Verordnung 0852/2004 nicht auf Allergene eingegangen. Mit der aktuellen Änderung nehmen nun auch die Allergene Einzug in die Basishygiene. Nun habe ich aber einmal eine Frage:
In der Verordnung ist beschrieben:
"Ausrüstungen, Transportbehälter und/oder Container, ... zur Beförderung oder zur Lagerung eines ... Stoffes oder Erzeugnisses, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, ... dürfen nicht für ... Lebensmitteln verwendet werden, die diesen Stoff ... nicht enthalten..."
Das habe ich verstanden.
Weiterhin heißt es:
"... es sei denn, die Ausrüstungen, Transportbehälter und/oder Container wurden gereinigt und es wurde zumindest überprüft, dass sie keine sichtbaren Reste dieses Stoffes oder Erzeugnisses enthalten."
Bisher habe ja viele Betriebe die Wirksamkeit einer Allergenenreinigung analytisch überprüft. Wenn der Gesetzgeber nun aber als Mindestanforderung definiert, dass eine Sichtprüfung ausreichend ist, sind dann analytische Validierungen oder Verifizierungen noch nötig?