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Änderungen im Gesetz - Michael Bäuml - 12.03.2021 Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 04.03.21 die VO (EU) 2021/382 veröffentlicht. Diese führt wesentliche Änderungen der Anhänge der Verordnung über Lebensmittelhygiene (VO (EG) Nr.852/2004) herbei. Unseres Erachtens werden diese Neuerungen keine großen Veränderungen hervorrufen. Alle wesentlichen Vorgaben sind bereits an anderer Stelle rechtlich geregelt. Die Neuerungen sind im Wesentlichen in drei übergeordnete Punkte einzuteilen: 1. Allergenmanagementsystem
2. Abgabe von Lebensmitteln von und an karitative Stellen (z. B. Tafeln)
Bei der Abgabe der Lebensmittel ist insbesondere auf folgende Merkmale zu achten:
3. Einheitliche Lebensmittelsicherheitskultur
Quellen:
RE: Änderungen im Gesetz - laganon - 12.03.2021 Ich habe ja immer die schlechte Gewohnheit, zwischen den Zeilen zu lesen. Daher erst einmal vielen lieben Dank für den Tipp Bisher wurde in der Lebensmittelhygiene-Verordnung 0852/2004 nicht auf Allergene eingegangen. Mit der aktuellen Änderung nehmen nun auch die Allergene Einzug in die Basishygiene. Nun habe ich aber einmal eine Frage: In der Verordnung ist beschrieben: "Ausrüstungen, Transportbehälter und/oder Container, ... zur Beförderung oder zur Lagerung eines ... Stoffes oder Erzeugnisses, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, ... dürfen nicht für ... Lebensmitteln verwendet werden, die diesen Stoff ... nicht enthalten..." Das habe ich verstanden. Weiterhin heißt es: "... es sei denn, die Ausrüstungen, Transportbehälter und/oder Container wurden gereinigt und es wurde zumindest überprüft, dass sie keine sichtbaren Reste dieses Stoffes oder Erzeugnisses enthalten." Bisher habe ja viele Betriebe die Wirksamkeit einer Allergenenreinigung analytisch überprüft. Wenn der Gesetzgeber nun aber als Mindestanforderung definiert, dass eine Sichtprüfung ausreichend ist, sind dann analytische Validierungen oder Verifizierungen noch nötig? |